
In Mardorf soll ein 3.000 Quadratmeter großes Grundstück für den Bau eines dreigruppigen Kindergartens angekauft werden.
Da gibt es ausreichend Freiraum für die Kinder.
Im Gegensatz dazu der im Bau befindliche Kindergarten in der Altstadt. Zwischen Weber- und Salzgasse stehen nur 1.080 qm für den viergruppigen Kindergarten (= 100 Plätze) zu Verfügung. Als Spielfläche im Freien sind nur rund 400 qm für 100 Kinder vorhanden.
Weit unter Richtwert
In anderen Bundesländern gibt es für den Kindergartenbau Richtwerte. Danach sind 6 bis 10 qm Spielfläche im Freien empfohlen. In Homberg müssen sich die Eltern in dem besonders teuren Kindergarten mit 4 qm begnügen.
Wie will die Stadt den Eltern erklären, dass sie die gleichen Gebühren bezahlen müssen, wenn die Leistungen so unterschiedlich sind?
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Von Delf Schnappauf am 27.06.2017 um 17:55 Uhr
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Legende: Die Linde sei schuld
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Von Delf Schnappauf
am 27.06.2017 um 12:21 Uhr
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In der Einladung vom 16. Juni 2017 zur 11. Stadtverordnetenversammlung ist unter Tagesordnungspunkt 2 zu lesen, dass der Magistrat am 22. Juni 2017 beraten und beschlossen hat. Deutlicher kann man nicht demonstrieren, dass der Magistrat nur zu eine Beschlussbeschaffungsgremium für den Bürgermeister degradiert worden ist. Die Magistratsmitglieder lassen das mit sich machen.
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Von Delf Schnappauf
am 26.06.2017 um 12:41 Uhr
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Studie zeigt: Überangebot und Zersiedlung auf dem Lande. Mangel in der Stadt
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Von Delf Schnappauf
am 26.06.2017 um 11:23 Uhr
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Von Delf Schnappauf
am 25.06.2017 um 17:42 Uhr
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Schleichender Rückzug auf Raten
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Von Delf Schnappauf
am 23.06.2017 um 09:10 Uhr
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Die Hessische Landgesellschaft (HLG) ist auf verschiedene Weise mit der Stadt Homberg im Geschäft. Ein großer Teil wird als Bodenbevorratung abgewickelt, z. B. das Kasernengelände. Preise nach Schema F Die HLG ermittelt dabei die Preise nach einem einfachen Schema: 30,00 Euro = Gebäudeflächen 10,00 Euro = Nutzbare Freiflächen 8,00 Euro = Flächen Dienstbarkeiten Bodenbevorratungsrichtlinie […]
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Von Delf Schnappauf
am 22.06.2017 um 19:14 Uhr
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Sachchaden: Beschädigter Baum beim Straßenrennen wurde nicht ersetzt. Stadt ist in der Pflicht.
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Von Delf Schnappauf
am 22.06.2017 um 11:14 Uhr
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Von Delf Schnappauf
am 20.06.2017 um 11:58 Uhr
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Bauschäden vorprogrammiert
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Von Delf Schnappauf
am 16.06.2017 um 09:23 Uhr
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Von Delf Schnappauf
am 14.06.2017 um 08:59 Uhr
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Von Delf Schnappauf
am 13.06.2017 um 20:24 Uhr
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Verbaut, verteuert und weitere Baukosten, das ist die Referenz der HLG, die für sich selbst spricht.
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Von Delf Schnappauf
am 13.06.2017 um 09:18 Uhr
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