HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Grundstücksverkäufe der Stadt – Preisermittlung


Die Stadtverordneten haben dem Verkauf eines Grundstücks und Gebäudes in der ehemaligen Ostpreußenkaserne in der Größe von 3.950 qm zum Preis von 40.240 Euro zugestimmt. Das verkaufte Gebäude hat rund 800 qm Nutzfläche.

Auch dieser Verkaufspreis ist weit unter Wert.
Für die Verluste zahlen die Bürger und nicht die Entscheider wie  Bürgermeister, Magistratsmitglieder und Stadtverordnete der Mehrheitsparteien.

Es wird nicht nur ein Grundstück und ein bestehendes Gebäude verkauft.
Verkauft wird auch das Baurecht, wie es im Bebauungsplan rechtlich festgelegt ist.
Wenn durch den Bebauungsplan Ackerland zu Bauland wird, steigt der Wert eines Ackers erheblich – auch wenn zunächst weiter Kartoffeln angebaut werden. Für das Kasernengelände als militärische Fläche musste ein neuer Bebauungsplan erstellt werden, damit es neu genutzt werden konnte. Der Nutzungswert der Grundstücke ist damit viel höher geworden.


Baurecht auf dem Gelände

1. Grundflächenzahl  0,8
Von den 3.950 qm Grundstücksgröße dürfen 80 Prozent bebaut werden, das sind 3.160 Quadratmeter.

2. Baumassenzahl BMZ 10
Je Quadratmeter dürfen 10 cbm Baumasse errichtet werden. Bei 3.160 Quadratmetern dürfen also 31.600 cbm Gebäude errichtet werden.

3. Max. Höhe der baulichen Anlage  16,0
Das höchste Bauteil darf 16 Meter hoch sein. Bei einer Geschosshöhe von rund 3 Metern wären das 5 Geschosse.

Zum Vergleich: Auf dem verkauften Grundstück steht ein Gebäude mit einer Grundfläche von 450 Quadratmeter und zwei Geschossen. Die vorhandene Baumasse beträgt danach 450 qm x 6 m = 2.700 cbm, aufgerundet 3.000 Kubikmeter. Erlaubt sind jetzt 31.600 cbm.

Auf dem Grundstück darf also ein Gebäude errichtet werden, dass 10 Mal größer ist als das jetzige.

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Bürgermeister und Magistrat müssten ihre Pflicht tun

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Marktplatz 15: Wie sind Rechte und Pflichten aufgeteilt?


Bürgerliste fragte nach der Teilungserklärung

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15 Jahre Homberger Kommunalpolitik in Stichworten

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Parlament hat Kontrollrecht – Regierung die Pflicht zu antworten

Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner heutigen Entscheidung noch einmal herausgestellt. In dem Fall ging es um Anfragen von Bundestagsfraktionen. Die Bundesregierung hatte die Beantwortung verweigert. In dem behandelten Fall verweigert die Bundesregierung die Antwort zu V-Leuten im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat von 1980. Der Grundsatz ist auch auf die kommunale Ebene anzuwenden. 1. […]

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Stellungnahme zu den Vorwürfen von Dr. Ritz

Im Dezember 2015 erhielt die Stadt eine Spende des Unternehmers Schneider, der das Fachmarktzentrum in der Kasseler Straße baut. Die Spende wurde erst auf Nachfrage bekannt, bei der weiteren Aufklärung antwortete Bürgermeister Dr. Ritz nicht vollständig, auf Nachfragen antwortete er nicht mehr. Ein Bericht des Sachverhalts wurde deshalb zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Diesen Vorgang nahm Dr. Ritz zum Anlass, in einer persönlichen Erklärung am Ende der Stadtverordnetenversammlung am 30. 6. 2017 schwere Vorwürfe gegen mich erhoben. Er sagte, ich würde versuchen, ihm persönlich zu schaden und damit auch seine Familie treffen.

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Ziegenhainer Straße an der Drehscheibe pflastern?


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Eine kleine unpolitische Begebenheit

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Fördermitteln außer Kontrolle

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Persönliche Erklärung Bürgermeister Dr. Ritz

  Am Ende der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni 2017 gab Dr. Ritz eine persönliche Erklärung ab. Dafür erhielt er Beifall von den Stadtverordneten der Mehrheitsparteien.  In der Erklärung formulierte Dr. Ritz schwere Vorwürfe gegen mich und verkündete, dass er das jetzt klären wolle. Seine persönliche Erklärung liegt jetzt schriftlich als Teil des Protokolls der Stadtverordnetenversammlung […]

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Burgberggaststätte: Es wird weiter gebaut


Konstruktive Vorschläge werden abgeleht und dann heimlich gebaut.

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Kultur-Anstifter sind unterwegs

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