Kampf gegen die Bürger mit allen Mitteln
Der Bürgermeister führt ein Kampf gegen die Bürger bei dem es scheint, dass alle Mittel sind.
Der Antrag von 2000 Bürgern, die Bürger zum Kauf der Kasernen selbst entscheiden zu lassen, muss zu Panik im Rathaus geführt haben.
Behinderung beim Sammeln der Unterschriften
Schon während der Unterschriftensammlung gab es Androhungen: Nicht unterschreiben, weil sonst berufliche Konsequenzen folgen würden.
Der Bürgermeister wurde selbst aktiv, damit Unterschriftensammler vertrieben wurden.
Selbst sachliche Informationen über das Bekanntmachungsblättchen 'Homberge aktuell' über das Verfahren des Bürgerbegehrens ließ er untersagen. Der Bürgermeister nutzte aber selbst die städtische Homepage, 'Homberg aktuell', den Homberger Anzeiger um breit seine Sicht zum Kasernenkauf darzustellen.
Die CDU plakatierte wochenlang ihre Argumente für den Kasernenkauf und behauptet jetzt, die Bürger wären schlecht informiert gewesen und von Bürgern des Bürgerbegehrens in die Irre geführt worden.
Die sogenannte rechtliche Prüfung
3500 Euro Anwaltskosten waren es dem Bürgermeister wert, ein Anwaltsschreiben zu bekommen, dass angebliche Formfehler nachweisen sollte. CDU und SPD stimmten dem in der Magistratssitzung sofort zu, ohne die Ausführungen gelesen zu haben.
Auf die eingereichte Klage beim Verwaltungsgericht ließ der Bürgermeister den Anwalt wieder schreiben, wieder dürften 3500 Euro aus dem Stadtsäckel bezahlt worden sein. Mit der Klage war auch ein Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung verbunden, die verhindern sollte, dass vor der Gerichts-Entscheidung der Kauf abgeschlossen wird. Das Verwaltungsgericht sah kein Eilbedürfnis, zumal eine einstweilige Anordnung auch längerfristig die Entwicklung des Kasernengeländes behindert hätte. Das Gericht hat damit noch gar nicht über die Klage entschieden.
Wahrheit bleibt auf der Strecke
Über den Beschluss zum Eilantrag veröffentlicht die Stadt falsche Informationen auf der Homepage und in 'Homberg aktuell', wie anhand des Ausschnitts gezeigt wird. [Bildschirmfoto zum Vergrößern anklicken.]
(1) "Das Verwaltungsgericht in Kassel bestätigt die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens."
Falsch: Zu der Klage hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.
(2) "Eine solche Sicherungsanordnung setze nämlich voraus, so das Gericht, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Dies sei hier nicht der Fall, weil es dem Bürgerbegehren inhaltlich an einer zutreffenden Begründung mangele."
Falsch: Über die Gültigkeit des Bürgerbegehrens hat das Gericht noch nicht entschieden, das ist Gegenstand der Klage. Die Begründung für die Frage, über die die Bürger selbst entscheiden sollen, ist als ausreichend anerkannt worden.
(3) "Die Begrüdnung für ein Bürgerbegehren sei in wesentlichen Punkten falsch und fehlerhaft, unvollständig und irreführend, schreibt das Verwaltungsgericht Kassel."
Falsch: In dem bisher vom Gericht vorliegenden Beschluss steht nirgends "falsch und fehlerhaft, unvollständig und irreführend". Diese Formulierung stammt aus dem Rathaus.
(4) "Die Begründung des Bürgerbegehrens suggeriere, dass die Stadt Homberg das Kasernenareal selber kaufen wolle und damit weitere finanzielle Risiken auf sich nehme."
Falsch: In der Stadtverordnetenversammlung wurde beschlossen, dass die Stadt die Grundstücke erwerben soll. So steht es auch im Beschlusstext. Die HLG übernimmt im Rahmen eine Geschäftsbesorgungsvertrages nur die Abwicklung des Kaufs. Das Risiko und alle Kosten gehen zu Lasten der Stadt.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Die HLG ist Eigentümerin des Kasernengeländes und trägt das Risiko, dann fließen ihr auch die Pachteinnahmen zu.
2. Die Stadt ist Eigentümerin und trägt das Risiko, dann fließen ihr die Einnahmen zu.
Nur das Argument der Pachteinnahmen ist der Punkt, der in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht noch zu behandeln ist.
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