Am 21. April 2016 beschlossen die Stadtverordneten einen Förderantrag "für die Realisierung der Sanierung der Erdgeschossflächen im Gebäude Marktplatz 15" zu stellen. Meldeschluss war der 19. April 2016.
In dem Förderprogramm sollen "nationale Projekte des Städtebaus" gefördert werden.
Die Auswahlkommission hat getagt, seit dem 13. Juli 2016 steht die Liste der ausgewählten Projekte fest. Homberg ist nicht darunter. Das war schon im April abzusehen.
Der Stadtverordnete Heinrich Nistler (Bürgerliste) hatte bereits im April darauf hingewiesen, dass die Stadt angesichts des Förderschwerpunktes und des abgelaufenen Termins keine Chance hat.
"Er habe den Antrag selbst formuliert. Dadurch seien keinerlei Verwaltungszusatzkosten entstanden. Die Mitarbeiterin der Hauptverwaltung war dafür nur kurze Zeit im Einsatz.
Abschließend spricht er zu den Programmzielen."
Der Antragstext ist nicht bekannt. Es wäre interessant zu lesen, wie die Sanierung des ehemaligen Ladens am Marktplatz als ein Projekt von nationaler Bedeutung für den Städtebau dargestellt wurde.
Über das negative Ergebnis des Förderantrags wurde bisher noch nicht informiert.
In Hessen sind zwei Projekte ausgewählt worden.
Gießen: Mustersanierung Werkssiedlung Gummiinsel
Grasellenbach mit Abtsteinach, Rimbach und Wald-Michelbach: Geozentrum und Geopark
Homberg hat noch kein Einzelhandelskonzept. Es gibt bisher nur einen Entwurf der Gesellschaft für Markt und Absatzforschung (GMA) von 2011 und einen von 2015. Rechtliche Bedeutung bekommt ein Einzelhandelskonzept erst dann, wenn es von den Stadtverordneten als Leitlinie verabschiedet wird. Bisher ist das noch nicht geschehen. Auch die GMA weist darauf hin, dass es eines […]
Die Stadtverorneten der Parteien nehmen ihre Planungsverantwortung nicht wahr. Sie wägen nicht die Belange der verschiedenen Beteilgten so ab, wie es rechtsstaatlich geboten ist. Das Abwägungsgebot ist der politische Kern der Planung.
Damit dienen sie nur den Interessen der andern, der Grundstückseigentümer und Projektentwickler.
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