Bürgermeister und Magistrat benennen nicht die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung für den Wasserschaden in der einen Schirne und fordern keinen Schadenersatz. Stattdessen erhielt der verantwortliche Architekt Gerlach für die Baumaßnahme "Kirchplatzsanierung 2007/2008" neue Aufträge.
Zur Erinnerung: Die beauftragte Baufirma hatte das Problem mit der Wasserführung und Abdichtung der Gewölbe erkannt, und die Gewährleistung für diese Art der Ausführung abgelehnt. Diese fachkundige Warnung wurde missachtet. Wer hat im Rathaus diese Entscheidung getroffen und ist somit mitverantwortlich für den Schaden?
Als Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt am 8.9.2016 schreibt der Magistrat:
Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Juli 2016 wurden Kostenschätzungen für drei unterschiedliche Planungsvarianten vorgelegt.
o Variante 1, Nutzung Gastronomie: 297.738,00 €
o Variante 2, Nutzung Ladengeschäft: 153.034,00 €
o Variante 3, Nutzung offen, reine Sanierung und technische Versorgung: 111.384,00 €
Alle Beträge sind Bruttowerte.
Es könnte nunmehr über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Dabei ist zu erwägen,
– welche der Varianten weiterverfolgt werden soll,
– ob versucht werden soll, die – zu beschließende – Nutzungsmöglichkeit durch einen privaten Investoren realisieren zu lassen und
– wie in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Architekten Gerlach zu verfahren ist (hierzu werden gemeinsam mit der Beschlussempfehlung des Magistrats weitere Unterlagen nachgereicht).
Die Erläuterungen sind so knapp, dass auf dieser Basis keine verantwortliche Entscheidung möglich ist.
Bereits beim Kauf der Schirnen wurden unzureichende Informationen geliefert. Ob diese Informationen für ein Entscheidung ausreichen oder ob als eine Behinderung des Stadtverordneten Mandats anzusehen ist, ist bis heute nicht vom Verwaltungsgericht geklärt worden.
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In Immenhausen ist gerade ein neuer Kindergarten eingeweiht worden. Dazu heißt es in einem Beitrag der dortigen HNA: "Derzeit geht die Baumaßnahme im Altbau weiter, wo die Abbrucharbeiten gerade abgeschlossen wurden. Hier wird die Bausubstanz verbessert und es werden die Grundrisse verändert, damit die Zahl und Größe der Räume in Verbindung mit dem Neubau optimiert […]
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Ein Einzelhandelskonzept soll bestehenden Einzelhandel schützen. In Homberg kommt es zu spät, es gibt keinen weitern Bedarf nach Verkaufsflächen. Homberg ist überdurchschnittlich ausgestattet.
Viele Anforderungen an ein Einzelhandelskonzept sind nicht erfüllt.
Die Parkgebühren sollten die Finanzlücke schließen.
Das Ziel wurde nicht erreicht.
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