HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solaranlage in HĂŒlsa geplant (2)

 

Bild

In der Stadtverordneten Versammlung am Don-
nerstag, den 25. September
sollen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan in Hülsa geändert werden. Auf einer Wiese soll ein Sonderbaugebiet für Fotovoltaikanlagen entstehen.

Bei einer Orts- besichtigung am Sonntag, 21. September ergibt sich das nebenstehende Bild.

 

 

Auf einer Hangfläche sind auf ca. 14 x 30 m Grundfläche 28 Betonfundamente mit Stahlflanschen gebaut worden.

Gibt es dafür eine Baugenehmigung?

Kann es überhaupt eine geben, wenn noch kein Flächennutzungs- und Bebauungsplan gültig ist?

Hier hat jemand vollendete Tatsachen geschaffen, offensichtlich mit Billigung der Stadt, denn der Einspruch eines Hülsaer Bürgers wird nicht berücksichtigt. Offentsichtlich hat der Bauherr grünes Licht bekommen und schon einmal mit dem Bau einer Halle begonnen. In der Antwort des Magistrats auf den Einspruch heißt es:

"In der Kombination mit dem Unterstand für Pferdehaltung, landwirtschaftliche Geräte und angrenzende Weideflächen werden in Hülsa keine kurzfristig verfügbaren Alternativen gesehen."

Auf dem unteren Foto mit Blick in die weite Landschaft sind die Umrisse des geplanten Bauwerks eingezeichnet. Das rechte Foto zeigt den Typ von Bauwerk , der hier zu erwarten ist..BildBild

 

 

 

 

 

 

 

Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)

"Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht auszuschließen. Eine besondere
Fernwirkung kann immer dann eintreten, wenn eine großflächige Anlage nicht abgeschirmt
und damit einsehbar ist, z.B. an Standorten in Hangbereichen."

Diese Bemerkung aus dem Erfahrungsbericht trifft voll auf das Hülsaer Projekt zu.

 

Dokumentation

20. Stadtverordnetensitzung, 25. Sept. 2008

Zu Punkt 4: (und zu Punkt 5 wortgleich für die Änderung des Bebauungsplans)

 

Aufstellung einer Änderung Nr. 120 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Hülsa zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) für Fotovoltaikanleigen;
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern und endgültige Beschlussfassung


Mit Beschluss Nr. 8 vom 10. April 2008 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung einer Änderung Nr. 120 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) für Fotovoltaikanlagen beschlossen. Die Planungskosten werden vom Bauherr durch städtebaulichen Vertrag in voller Höhe übernommen.
Während der Offenlegung sind von den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern Stellungnahmen eingegangen, über die der Magistrat mit Beschluss Nr. 2 vom 21.08.2008 abgewogen hat. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den endgültigen Beschluss zu fassen. Der Magistratsbeschluss und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger sind als Anlagen Nr. 1 bis Nr. 7 beigefügt.

 

Stellungnahme vom 14.07.2008 (eines Hülsaer Bürgers)

Hiermit melde ich meine Bedenken gegen den o.g. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan mit der nachfolgenden Begründung an.
Begründung:

– Eine Bebauung des beplanten Grundstückes mit einem Viehunterstand in der Größenordnung einer Fahrzeughalle zur Installation einer Fotovoltaikanlage erscheint mir mehr als fragwürdig.
– Das Landschaftsbild wird zugunsten eines Einzelnen (Betreiber der Anlage) erheblich beeinträchtigt.
– Die Allgemeinheit soll hier zugunsten einer Fotovoltaikanlage die Zerstückelung des Ortsbildes hinnehmen.
– Weiterhin bin ich der Meinung, dass durch die Lichtreflexion der Anlage, die hier praktisch im freien Feld steht, die Vögel erheblichen Störungen ausgesetzt werden.
Es gibt sicherlich genug Möglichkeiten, solche Anlagen auf Grundstücken oder Dächern in der Ortslage zu installieren.

 

Der Magistrat nimmt zu dem Brief des Homberger Bürgers Stellung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild wurden im Rahmen der Erarbeitung der Bauleitplanung untersucht. Hülsa verfügt über keine geschlossene Ortslage, die Gebäude in den Randbereichen stehen z.T. mit großen Abständen und ragen in die Landschaft hinein. Die geplante Anlage fügt sich in das Bild ein ohne es zu verstärken. Die Ausmaße wurden in Verbindung mit den örtlichen Verhältnissen so reduziert, dass negative Auswirkungen bei Aufrechterhaltung des erwünschten Nutzens vermieden werden können (GRZ, Gebäudehöhe). Darüber hinaus wurden Anpflanzungen vorgesehen, die die Auswirkungen darüber hinaus minimieren sollen. Abschließend sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild festzustellen.

Aussagen und Ergebnisse darüber, dass Photovoltaikanlagen aufgrund der Reflexionen Störungen auf die Vogelwelt hervorrufen liegen nicht vor bzw. wurden bisher nicht beobachtet. Der aktuelle Lebensraum ist für Tierhabitate, insbesondere der Vogelwelt als wenig bedeutsam zu beschreiben, weshalb erhebliche Störungen auch in Zukunft nicht zu erwarten sind.

Die Möglichkeit, vorhandene Dächer zu nutzen, ist wünschenswert, in der Umsetzung erweisen sich diese jedoch als schwierig, da Interessen der Eigentümer und Nutzer in Einklang gebracht werden müssen. Untersuchungen zu Flächengrößen und -ausrichtungen müssen die Eignung zunächst feststellen. In der Kombination mit dem Unterstand für Pferdehaltung, landwirtschaftliche Geräte und angrenzenden Weideflächen werden in Hülsa keine verfügbaren Alternativen gesehen.


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