HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stadt will das GebÀude des ehemaligen Computer-Ladens kaufen.

 
Die Stadtverordneten sollen über den Ankauf eines Teilgebäudes in der Untergasse 16 beschließen. So steht es in der Tagesordnung des Bauausschusses für die Sitzung am Montag, dem 24.  April 2023.
Der Magistrat will dort mit einem Aufzug einen Durchgang zur Wallstraße schaffen, um einen kürzeren Weg zum Busbahnhof zu schaffen. Im Gebäude soll eine Co-Working-Galerie geschaffen werden, sowie Wohnraum im Dachgeschoss.

Beschlussvorlage fĂŒr den Ankauf Untergas

 

Das Gebäude ist untergenutzt und sanierungsbedürftig. Gleichzeitig mangelt es in diesem Bereich an einer fußläufigen Anbindung des Altstadtquartiers an den Busbahnhof und die Wallstraße.

Die Frage, ob es für das Vorhaben überhaupt einen Bedarf gibt, stellt sich niemand im Magistrat. Braucht es noch einen Coworking-Platz? Ist das Coworking-Büro in der Fachwerkerei am Marktplatz schon so ausgelastet, dass ein ein Coworking-Galerie notwendig ist? Bisher ist nicht einmal ein Bilanz der ganzen "Summer of Pioneers"-Aktion vorgelegt worden. Was hat das die Stadt gekostet, was ist stattdessen liegen geblieben und welchen dauerhaften Nutzen außer der Medienpräsenz hat es gegeben? 

  
Wertgutachten und Verkaufspreis

Die Stadt hat beim Amt für Bodenmanagement ein Wertgutachten in Auftrag gegeben, die Gutachter sind zu einem Wert von 90.000 Euro gekommen.
In der Vorlage heißt es:
Der Magistrat hat beschlossen den Grundstücksteil mit dem Gebäude für 130.000 Euro zu erwerben, es bedarf nur noch der Zustimmung der Stadtverordneten, so die Erläuterung zu der Beschlussvorlage. Der rechtlich maßgebliche Kern der Beschlussvorlage:

Der Kaufvertrag zum Erwerb des Gebäudes zum Preis von 130.000,00 € wird geschlossen. Auf die nachträgliche Genehmigung des notariellen Vertrags wird verzichtet.

Ein solcher Beschluss wäre rechtswidrig. Wenn gutachterlich der Betrag von 90.000 Euro ermittelt worden ist, darf die Stadt nicht einfach 40.000 Euro (= 44 Prozent) mehr bezahlen, sie ist an die 90.000 Euro gebunden.
Der Eigentümer kann zu einem höheren Preis verkaufen, wenn er zu diesem Preis einen Käufer findet, das ist dann der Verkehrswert. Sollte ein Käufer dieses Gebäude kaufen wollen, hätte die Stadt innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit ihr Vorkaufsrecht geltend zu machen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllt. sind.

 
Stadt als schlechter Bauherr

Der Gebäudeumbau zu einer Wohnung und einer Coworking-Galerie ist keine Pflichtaufgabe der Stadt. Das hat die Stadt Privaten zu überlassen. Stattdessen sollte sie ihre eigenen Gebäude sanieren und fertig zu stellen.
Die Stadt wirbt zum Beispiel mit den farbigen Fassaden der beiden schmalen Häuser in der Pfarrstraße, schweigt aber zu den dahinter liegenden Baustellen, die seit mehreren Jahren ruhen, obwohl dafür Fördermittel aus dem Jessica-Programm zur Verfügung standen.

Nur Fassade, nichts dahinter.


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