TreuhĂ€nder HLG: „scheint es legitim eine Reduzierung des Kaufpreises anzubieten““
Tabelle: Kaufpreisermittlung der HLG, Quelle
Angenommen jemand hätte im Mühlhäuser Feld ein Grundstück für ein Wohnhaus kaufen wollen und er hätte dem Verkäufer, der Hessischen Landgesellschaft, (HLG) vorgerechnet:
Grundstücksgröße 500 qm
davon bebaubare Fläche 200 qm
Freifläche 300 qm
davon nicht nutzbarer Vorgarten und Seitenabstand zum Nachbargrundstück 150 qm
Den Kaufpreis würde er errechnen mit:
Bebaubare Fläche 200 qm mal 30 Euro/qm = 6.000 Euro
nutzbare Freifläche 150 qm mal 15 Euro/qm = 2.250 Euro
Grünfläche 150 qm mal 1 Euro/qm = 150 Euro
Kaufpreis gesamt für 500 qm = 8.400 Euro (16,80 Euro/qm)
statt 500 qm mal 75 Euro/qm = 37.500 Euro (75,00 Euro/qm)
Weder die Stadt noch die HLG würde diese Rechnung akzeptieren.
Foto: Frontansicht des Gebäudes U2 für 26. 915 Euro zusammen mit 3.600 Quadratmeter Gelände.
Wie die HLG den Verkaufspreis berechnet
Im Kasernengelände ist die HLG für die Stadt als Treuhänder für die Vermarktung der Flächen und Gebäude für die Stadt tätig. Aktuell soll das Grundstück und Gebäude U2 in der ehemaligen Ostpreußenkaserne verkauft werden.
Für das 3.674 qm großes erschlossenes Grundstück mit rund 900 qm Geschossfläche errechnet die HLG einen Preis auf genau diese Weise und kommt auf 26.915 Euro. (7,32 Euro/qm)
Diesen Verkaufspreis schlägt die Hessische Landgesellschaft (HLG) vor, alsTreuhänder der Stadt.
Zur Begründung dieses niedrigen Preises schreibt Joachim Kothe von der HLG:
Verräterische Sprache
In dem Scheiben bezieht sich Kothe auf ein Gespräch des Kaufinteressenten mit einem städtischen Mitarbeiter. Die Themen werden von Kothe so bewertet, dass er schreibt:
"Vor diesem Hintergrund scheint es legitim, eine Reduzierung des Kaufpreises (nach Eckpunktepapier 30€/qm) auf 15€/qm anzubieten."
Kothe nimmt die Position des Kaufinteressenten und dessen Argumentation ein. Er vergisst, dass er für die Stadt treuhänderisch tätig ist.
Kothe, als Vertreter der HLG, setzt sich nicht für die Interessen der Stadt ein. Nach den Richtlinien für die Bodenbevorratung muss die HLG einen kostendeckenden Preis erzielen. Sollte ein solcher Preis am Markt nicht zu erzielen sein, sondern nur ein geringerer, dann muss die Stadt die Differenz zum kostendeckenden Preis an die HLG zahlen. Der HLG kann es also egal sein, zu welchen Preis sie verkauft. Sie weiß, was sie nicht am Markt erzielen kann, holt sie sich von der Stadt. Die HLG gewinnt immer. Die HLG geht kein Risiko ein, das trägt immer die Stadt. Mit treuhänderischem Handeln hat das nichts zu tun.
Tabelle: Große Erfolge von der HLG prognostiziert um den Auftrag von der Stadt zu erhalten
Geschäftsmodell der HLG
Dieses risikolose Geschäftsmodell betreibt die HLG schon lange und hat ihre Argumentation auch darauf ausgerichtet, möglichst viel solcher Geschäfte in die Hand zu bekommen. 2012 argumentierte Herr Kothe, es sei wichtig, dass die HLG die Grundstücke von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) übernimmt und die Interessenten sie nicht von der Bima kaufen: Verkauft die Bima direkt, kann die HLG nichts gewinnen.
Damit der HLG das Kasernengeschäft nicht verloren geht, hat Kothe 2012 eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgetragen.
3. Herr Kothe von der HLG trägt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit möglichen Aufteilungen von Baufeldern in den Kasernen vor. In den letzten zwei Wochen wurden 8 verbindliche Interessenbekundungen zum Erwerb gewerblicher Liegenschaften von Investoren unterzeichnet. Diese Erklärungen liegen der Bauverwaltung vor und sind dort einsehbar.
Herr Kothe erläutert die Details der Kalkulation und die Umsetzung der Vermarktung im Rahmen der Bodenbevorratung. Ab dem 5. Jahr wird nach ersten Berechnungen ein Überschuss aus dem Verfahren erzielt. Für das Gebiet gibt es eine positive wirtschaftliche Perspektive, insbesondere im Vergleich zu bisher von der HLG entwickelten Gewerbeflächen, wo erheblich höhere Investitionen für den Grunderwerb und die Erschließung aufgewendet werden mussten.Auszug aus dem Protokoll über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe Konversion am 29. Mai 2012
Diese acht "verbindlichen Interessenbekundungen" waren vorgetäuscht. Die Bewertung "verbindlich" ist eine Täuschung, denn verbindlich sind allein die notariellen Verträge, die auch später nicht in allen Fällen zustande kamen.
Von dem von Kothe behaupteten Überschuss war weder fünf Jahre später noch heute sieben Jahren später etwas zu sehen. Es gibt auch keine positive wirtschaftliche Perspektive. Das Kasernengelände wurde für 1,5 Mio. Euro von der Stadt über die HLG gekauft. Die Stadt hat gegenüber der HLG aus der Bodenbevorratung einen Schuldenstand von über 4 Mio. Euro nachdem schon ein großer Teil der Grundstücke zu Schleuderpreisen verkauft sind. Die HLG hat ihr gutes Geschäft gemacht, die Stadt bleibt auf den Schulden sitzen. Vor diesem Schaden hätten der Magistrat und der Bürgermeister die Stadt bewahren können, wenn sie es gewollt hätten. Nach der Hessischen Gemeindeordnung hat sie das Recht, Beschlüssen der Stadtverordneten zu widersprechen und damit auch die Pflicht. Die Magistratsmehrheit und der Bürgermeister haben es unterlassen, die Stadt vor diesem Schaden zu bewahren.