HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Vorbild beim Bodenschutz: Nein Danke

 
Täglich gehen 4,7 ha Ackerboden in Hessen verloren. Aus Ackerland wird Bauland.
Aus 1,30 € für Ackerland werden 40,00 € für Bauland.
(Angaben nach BORIS für Mardorf)
Der Gewinn wird privatisiert.

Homberg unterstützt das private Geschäft und schützt nicht die Bürgermehrheit.

Aktuell soll in Mardorf aus Ackerland Bauland werden

Auch ein Landwirt in Mardorf macht mit, der nicht nur Land für den Kindergarten, sondern auch für weitere Wohnbebauung zur Verfügung stellt.

Für ihn ein lohnendes Geschäft: Ackerland kostet in Mardorf 1,30 Euro/qm, Siedlungsland 40,00 Euro/qm.
Er bekommt nicht nur das Grundstück für den Kindergarten bezahlt, sondern auch die Möglichkeit, bis zu acht Bauplätze zu verkaufen – wo heute gutes Ackerland ist.
 

Wo bleibt die Vorbildfunktion der Stadt?

Das hessische Umweltministerium schreibt in Hochglanzbroschüren über Bodenschutz, es weist die Kommunen darauf hin, dass sie vorbildhaft zum Bodenschutz aktiv werden sollen, so wie es im Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz steht.

Der sparsame und schonende Umgang mit Böden und ihr Schutz vor nachteiligen Einwirkungen sind gesetzlich verankerte Ziele, denen auch die Kommunen verpflichtet sind. Mehr noch: Das Hessische Altlasten- und Bodenschutzgesetz bestimmt, dass die öffentliche Hand, also auch Städte und Gemeinden, vorbildhaft zur Erreichung dieser Zielsetzungen beizutragen haben. Quelle

Klimaschutz, Verkehrswende, CO2-Reduzierung, Innenentwicklung statt Außenentwicklung und noch viel mehr richtige und notwendige Maßnahmen werden in den Medien gern beschworen, solange sie keine Folgen nach sich ziehen. Es werden Gelder für Klimaschutzbeauftragte ausgegeben, die nur symbolisch wirken dürfen. Wenn es handfest wird, finden sich wieder schöne Worte, wie in der Beschreibung für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans in Mardorf. Es stört die Politiker und das Planungsbüro nicht, dass sie noch vor vier Jahren das Gegenteil geschrieben haben. Anscheinend werden alle schönen Worte vergessen, wenn es darum geht, verdiente Parteigänger zu begünstigen.

Homberg möchte Cittaslow-Stadt werden. Dazu gehört auch, den Flächenverbrauch einzuschränken.
 

Abbildung: Foto mit Beschreibung aus der Begründung zur Aufstellung eines Bebauungsplans in Mardorf
 

Bürger können sich wehren

Die Pläne und Erläuterungen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplans liegen bis 24. September 2018 im Rathaus aus. Sie sind auch im Internet abrufbar.

Flächennutzungsplan Nr. 12 Mardorf (Bereich im Baumgarten/Mosenbergstraße)

Bis 24. September können gegen diese Planung Einwände eingereicht werden, über die danach im Planungsverfahren entschieden werden muss. Der Gesetzgeber sagt, die Argumente müssen gegeneinander abgewogen werden. 
Wer die Frist versäumt und keine Einwände einreicht, hat später keine Möglichkeiten mehr. Jetzt ist eine  Chance für die Bürger.

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Nachtrag zu „Holzhäuser Str. 1“


Bürgermeister Dr. Nico Ritz behauptet er wolle nur die rückseitigen Gebäudeteile abreißen. Was bleibt dann an Wohn- und Geschäftsräumen übrig, die doch erhalten bleiben sollen.

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Holzhäuser Straße 1: Dieses Haus soll abgerissen werden

Dieses Haus soll abgerissen werden, forderte Bürgermeister Dr. Nico Ritz. Diese Pläne wurden von Stadtrat Bernd Herbold (SPD) im Haupt- und Finanzausschuss und im Bauausschuss nachdrücklich unterstützt. So deutlich sollte das vor dem zustimmenden Beschluss der Stadtverordneten nicht werden. Die Absicht wurde in der HNA nur verklausuliert mitgeteilt: Könnte, würde … Siehe Zeitungsausschnitte unten. Die […]

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„Zukunft Stadtgrün“ Förderprogramm

Nur ein Beispiel für die Abholzung in der Stadt,

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Zum Tag des offenen Denkmals in Homberg: Denkmalschutz politisch missbraucht

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„Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn…

… das Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 aufweist.  Quelle: Baugesetzbuch (BauGB), § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts Die Beschlussvorlage zur Ausübung […]

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Zu welchem Verwendungszweck macht die Stadt ihr Vorkaufsrecht geltend?

Baugesetzbuch (BauGB)
§ 24 Allgemeines Vorkaufsrecht

(3) Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.


Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde
den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben.

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Ritz 2014: Gebäudebestand reduzieren

Karte: Häuser im Eigentum der Stadt, soweit sie öffentlich bekannt sind.   Heute, Donnerstag 6. Sept. 2018, werden die Stadtverordneten ab 19 Uhr in der Stadthalle tagen und darüber entscheiden, ob weitere Grundstücke und Gebäude am Marktplatz von der Stadt gekauft werden dürfen. Die Sitzung ist öffentlich, Zuhörer sind willkommen.  

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Abriss-Pläne des Magistrats

Ein Blick in den Hof hinter dem Haus Holzhäuser Straße 1 und Marktplatz 14 zeigt die tatsächliche  Situation. Links das Gebäude der Löwenapotheke mit dem Verkaufsraum. In dem hinteren Seitenflügel liegt das Herzstück der Apotheke, das Labor. Darüber ist eine Terrasse für die große Wohnung im ersten Obergeschoss. Hinter der sonnenbeschienenen Rückwand der Terrasse befindet […]

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Die Stadt will weiteres Haus am Marktplatz kaufen

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Was wird aus der Bewerbung für Cittaslow?

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Homberger Zirkus

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Denkmalschutz nach dem Homberger Modell: Zerstören statt schützen

  Zum Hessischen Denkmalschutzpreis 2018 hat die Jury in Homberg ganz neu Maßstäbe angelegt, die dem Denkmalschutz diametral entgegenstehen.   Wo andere stolz sind, historische Substanz zu erhalten, wird sie in Homberg zerstört und hinter der Fassade ein neues "Haus im Haus" gebaut. Wo andere ganze Bauensembles schützen, wird in Homberger der historische Murhardtsche Hof […]

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