HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Umgang mit Tagesordnung und Protokoll

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Die CDU/FDP Vertreter und der BĂŒrgermeister haben im Akteneinsichtsausschuss wieder ein eigenartiges VerstĂ€ndnis vom Umgang mit der Tagesordnung und dem Protokoll gezeigt.
Es kann hilfreich sein, noch einmal zu zeigen, wie ein ordnungsgemĂ€ĂŸer Umgang aussieht, den jeder Verein praktiziert – am Beispiel des“Runden Tisches Heimerziehung„.

In dem Auszug ist zu sehen, dass zunÀchst mit der Annahme der vorgesehen Tagesordnung durch alle Beteiligten dem geplanten Ablauf zugestimmt wurde.
In Homberg wurde die Tagesordnung in der letzten Sitzung vom Vorsitzenden einfach bestimmt.

Das Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung wurde genehmigt. Genehmigt heißt, alle Beteiligten fanden den im Protokoll beschriebenen Ablauf zutreffend. Durch die Genehmigung wir das Protokoll, das von allen anerkannt wird, von einem Entwurf zum Dokument.
In Homberg will die Mehrheit von CDU/FDP entscheiden, wie der Ablauf war. Durch die fehlende Zustimmung zum Protokoll verliert es seinen Charakter als Dokument. Analog dazu könnte man einen Vertrag heranziehen: Wenn nur eine Seite unterschreibt, ist es kein Vertrag.

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Ein Kommentar zu “Umgang mit Tagesordnung und Protokoll”

  1. atlantis

    ab der 1. Sitzung muss das Protokoll der vorangegangenen Sitzung verlesen werden. Es hat zwingend die Frage zu erfolgen, ob es gegen Form und Inhalt des Protokolls EinwĂ€nde gibt. Das ist sogar ein extra Tagesordnungspunkt. Sollte es EinwĂ€nde geben sind diese im neuen Protokoll unter dem entsprechenden Punkt zu dokumentieren. Auch eventuelle Änderungen sind aufzufĂŒhren. § 162 ZPO
    https://www.juraforum.de/gesetze/ZPO/162/162_ZPO_genehmigung_des_protokolls.html

    Die Art und weise, wie hier vorgegangen wird, (ich habe erlebt, dass CDU und FDP Mitglieder des Ausschusses eine ProtokollÀnderung mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt haben) ist nicht gar nicht zulÀssig. Eigentlich kann man allen Stadtverordneten unterstellen, dass sie sich mit den Mindestregeln des öffentlichen Rechts auskennen. Es ist also zu vermuten, dass bereits hier gezielt manipuliert und verschleiert werden soll um eventuelle spÀtere Untersuchungen zu erschweren. Es wird zeit, dass zu den Akteneinsichtsausschusssitzungen eine Kontrollinstanz eingeladen wird, die diese dubiosen VorgÀnge abstellt.

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