HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Sonderrechtszone Homberger Rathaus

SonderrechtszoneÜber das Recht der Hessischen Gemeindeordnung und andere Regelungen glaubt man sich im Homberger Rathaus hinwegsetzen zu können. Das Homberger Rathaus macht sich seine eigenen Regelungen und ignoriert beharrlich gesetzliche Regelungen.

Fall 1: Gerichtsgebühren
Wiederholt legte der Stadtverordnetenvorsteher Tagesordnungen vor, zu denen wesentliche Informationen fehlten. Die Kommunalausicht verweist auf das Verwaltungsgericht, nur dort kann das geklärt werden. Die Gerichtskosten in Höhe von 728 Euro hat die Stadtverordnetenversammlung zu tragen, doch der Stadtverordnetenvorsteher weigert sich beharrlich, geltendes Recht umzusetzen. Rechtsquellen für seine Entscheidungen zu benennen hält er für überflüssig. Selbst die rechtlichen Erläuterungen des Verwaltungsgerichts ignoriert der Stadtverordnetenvorsteher. Jetzt bleibt nur die Möglichkeit, über eine Klage die Gerichtsgebühren von der Stadt einzufordern. Es entstehen neue Kosten.

Fall 2: Prozesskostenrisiko
Anders verhält sich der Bürgermeister, wenn er ein Abmahnverfahren mit einem Streitwert von 30.000 Euro in Gang setzt, da spielen Prozesskosten keine Rolle. Laut Prozesskostenrechner beträgt das Prozesskostenrisiko bei diesem Streitwert rund 10.000 Euro. Hat die Stadt soviel Geld im Haushalt für Prozesse und Rechtsberatung vorgesehen?
Im Haushalt 2014 sind im Teilhaushalt Geschäftsführende Gremien unter Nr. 6771000 ein Aufwand für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten von 900 Euro vorgesehen. Für 2015 gibt es noch keinen Haushalt, deswegen darf monatlich nur je 1/12 des Betrages des Vorjahres ausgeben werden. Hier sollte der Hauptamtsleiter den Bürgermeister einmal über die Rechtslage aufklären, es ist seine Aufgabe, den Bürgermeister auf die Regelungen des Kommunalrechts aufmerksam zu machen.

PrinzipienreitereiFall 3: Bürgerbegehren
Um einen Bürgerentscheid zu verhindern, wurde ein Rechtsmeinung einer Anwaltskanzlei eingeholt, die über 3.000 Euro gekostet hat – so die Antwort von Bürgermeister Martin Wagner auf eine Anfrage. Zwei Bürger klagen vor dem Verwaltungsgericht. Um das schwebende Verfahren zu beenden und den neuen Bürgermeister davon zu entlasten, wurde die Stadtverordnetenversammlungaufgefordert, das Bürgerbegehren als gültig anerkennen, zumal die Faktenlage die Einwände des Anwaltes längst widerlegt hat. Der Antrag wurde abgelehnt, das Verfahren ist weiterhin schwebend. Dr. Ritz kommentierte die erneute Ablehnung des Bürgerbegerens mit "Prinzipienreiterei bringe nichts". So urteilt er über ein urdemokratisches und in der Gemeindeordnung festgelegtes Bürgerrecht.

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Ein Kommentar zu “Sonderrechtszone Homberger Rathaus”

  1. Teufelchen

    16.11.2088 Fünfe gerade sein lassen

    "Um das Ziel zu erreichen, Homberg wieder als Einkaufsstadt im Kreis zu positionieren, sei ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft nötig, erklärten die beiden Fraktionen."

    Da könnte man jetzt die SPD mit ins Boot holen und sagen:

    Gegenüber den Einlassungen des  "lonely wolf" im Parlament ist man sich einig; keine Kompromisse einzugehen.

    Egal ob es um nachweisliche Protokollfehler geht, Unterlagen frühzeitig bereitzustellen um Kontrolle ausüben zu können ( was man ja geradezu einhellig als fehlend gleichzeitig kritisiert) statt der kurzfristigen Bereitstellung und der TOP gleich zu entscheiden, ob es um Fragen zu Gutachten geht usw.

    Eines jedoch ist nach wie vor gang und gäbe:

    Die Stadtverordneten und Bürger erfahren nur das, was sie sollen. Selbst Fragen werden nicht , ausweichend oder unvollständig beantwortet.

    Alles andere wird nicht kommuniziert.

    Das soll Demokratie, Transparenz und Offenheit bedeuten? Ein WIR Gefühl wecken?

    Und was die Forderungen betrifft, man möchte doch abwarten, bis etwas endgültig geklärt ist:

    Es steht jedem Verantwortlichen gut zu Gesicht Fortschritte der Klärung durch Zwischeninformationen öffentlich zu machen. Im Verwaltungshandeln ist das so – aber auch nach HGO !

    👿

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