HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

SPD-Kandidat Herbold und die Wahlfälschung

 
Am 8. Oktober findet die Landtagswahl statt. Im Wahlkreis 8 (südlicher Teil des Schwalm-Eder-Kreises mit Homberg, Schwalmstadt, Neukirchen) hat die Kreis-SPD Dr. Martin Herbold als Direktkandidaten aufgestellt. Auf dem Landesparteitag erhielt er auf der Landesliste den Platz 38.

Die Hessen-SPD wirbt im Wahlkreis um das Vertrauen der Wähler, damit Dr. Martin Herbold von  ihnen das Mandat erhält, sie im Landtag zu vertreten.
Den SPD-Funktionären, der Landesgeschäftsstelle wie auch der Spitzenkandidatin Nancy Faeser war bereits vor dem Landesparteitag bekannt, dass gegen Herbold ein Strafverfahren lief. 
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn des Wahlbetrugs.

Martin Herbold ist eine Person der Öffentlichkeit. Im Wahlkreis 8 ist sein Bild auf vielen Plakaten und Bannern zu sehen. Nicht zu sehen ist, dass seit Ende 2022 die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Fälschung von Wahlunterlagen ermittelte. Dem schloss sich ein Strafverfahren wegen dieses Vergehens nach § 107b Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches an.

Martin Herbold hat sich 2016 und 2021 erfolgreich um ein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Homberg beworben, obwohl er seinen Hauptwohnsitz mit Frau und Kindern in Fritzlar hat. In Fritzlar hätte er sich rechtmäßig um ein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung bewerben können, aber nicht in Homberg, wo er nur in der elterlichen Wohnung gemeldet war. Sein Vater war in Homberg zeitweise Mitglied des Magistrats und Stadtverordneter.

In §107 b geht es um die Fälschung von Wahlunterlagen. Dort heißt es: Wer sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Der Tatbestand war eindeutig und unstrittig.

Die Strafprozessordnung bietet in §153a Abs. 1 die Möglichkeit, von der Eröffnung des Hauptverfahrens vorläufig abzusehen, und Auflagen oder Weisungen zu erteilen, sofern das Gericht und der Beschuldigte zustimmen. Der Beschuldigte legte deshalb auch gleich sein Stadtverordnetenmandat nieder und damit auch den Vorsitz der Homberger SPD-Fraktion und zahlte die verhängte Geldauflage. Damit gilt er nicht als vorbestraft.

Der Staatsanwalt hat nachsichtig gehandelt und ist davon ausgegangen, dass es sich nur um einen einmaligen Fall handelt. Den vorangegangenen Fall von 2016 hat er als verjährt angesehen. Im Wiederholungsfall könne der Beschuldigte nicht mit weiterer Nachsicht rechnen. Ohne diese Verjährung wäre 2021 bereits der Wiederholungsfall eingetreten.

Martin Herbold war sich seit 2016 bewusst, dass er widerrechtlich handelte, als er sich in Homberg zu Wahl stellte. Er hat es vermieden, dass die Adresse seines Hauptwohnsitzes irgendwo öffentlich erschien, bei den Sportvereinen, bei den Adresslisten der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages oder der Partei.
Herbold kennt die Pflichten des Rechtssystems, ist als Beamter auf Einhaltung der Gesetze vereidigt.
Als Schöffe am Amtsgericht Fritzlar und am Landgericht Kassel war er Teil der Rechtssprechung.
In der Bundeswehr war er ehrenamtlicher Richter im Truppendienstgericht Süd.
 

Ende der Verheimlichung

Acht Jahre lang hat Martin Herbold mit der Gefahr gelebt, dass sein Vergehen entdeckt wird.
Diese Belastung für ihn hätte es nicht gegeben, wenn der Wahlleiter seine Pflicht bereits 2016 getan hätte und die eingereichten Unterlagen geprüft und zurück gewiesen hätte. Auch in der Partei, die ihn zur Wahl aufgestellt hat, dürften die wahren Verhältnisse bekannt gewesen sein. In der Homberger Stadtverordnetenversammlung waren sie es bereits 2016. Es hat darüber eine Diskussion gegeben, danach schwiegen alle.
Die Verheimlichung könnte auch seine Familie belastet haben. Die Spielgefährten der Kinder und deren Eltern haben gewusst, wo die Familie Herbold zu Hause ist. Sie haben auch gesehen, dass er in einer anderen Stadt sein Mandat ausgeübt hat. So erleben Bürger aus dem Umfeld der Familie, wie es mit Ehrlichkeit in der Politik steht. Das untergräbt weiter das Vertrauen in die Politik.

Das ehrenamtliche Stadtverordnetenmandat jetzt aufzugeben ist angesichts eines erhofften Landtagsmandats nicht schwer. Die Grundvergütung für Landtagsabgeordneter beträgt zur Zeit 8.600 Euro monatlich.

Gewichtiger als das Vergehen von Martin Herbold ist das geschlossene Schweigen der Beamten und Politiker in Homberg, im Kreis und in der Partei. Darin zeigt sich ein Systemversagen, das über die SPD hinaus geht. Auch die oppositionellen Parteien haben geschwiegen, die nach der Theorie ein Kontrollfunktion haben sollten. Das Schweigen erinnert an ein Machtkartell, wo alle im eigenen Interesse zusammenhalten. Mit Demokratie hat das nichts zu tun, auch wenn die äußer Form noch rudimentär eingehalten wird.

Wahlprogramm der SPD Hessen zur Wahl 2023

Justizielle Entscheidungen müssen besser vermittelt und in die Breite der Gesellschaft transportiert werden, u. a. durch Medienübertragung von Urteilsverkündungen bei Obergerichten und flächendeckende Auskunftsservices (z. B. durch digitale Info-Portale) über die Arbeit der Justiz. Quelle

 


Zwei Sitzungen des Ältestenrats innerhalb einer Woche

Bildschirmfoto: Sitzungstermine im September 2023 Der Ältestenrat in Homberg hat innerhalb einer Woche zwei Mal getagt. 21 Sitzungen Ältestenrat, 21 Sitzungen Stadtverordnetenversammlung.  Der Ältestenrat tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.   Das entspricht nicht einer demokratischen Kultur Die Homberger Praxis ist verdächtig. Schon einmal haben die Homberger Parteien die Satzung zu Gunsten des Ältestenrats verändert und […]

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