HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Braucht Homberg noch 4.000 qm neue Verkaufsflächen ?

Gastbeitrag Dr. Klaus Lambrecht

Deutlich mehr Einzelhandelsfläche 

Am 29.6.2009 trat der derzeit noch gültige Bebauungsplan für den Lidl-Markt B-Plan Nr 59 in Kraft. In diesem Plan wurde ein Lidl-Markt mit einer Maximalfläche von 1.050 m ² festgesetzt.

 

 

Abbildung: Auszug aus dem Bebauungsplan mit dem Gelände des Lidl-Marktes in der Hersfelder Straße: 
Festsetzungen für das Sondergebiet Lidl gemäß Bebauungsplan 29.6.2009

Abbildung: Maß der baulichen Nutzung im 2009 im Bebauungsplan festgelegt.

 

Neue Festsetzungen für das bestehende Lidlgelände

Abbildung: Planung für die Erweiterung

Im Änderungsplan für die derzeitig genutzte Lidlfläche sollen 4000 m² Einzelhandel oder Flächen für Dienstleister (ohne Angabe von m²) ausgewiesen werden.
Warum werden hier in dieser Größenordnung Einzelhandelsflächen ausgewiesen?
Warum bleibt es nicht bei der alten Festsetzung?

 

Auf diesen Sachverhalt wird in der Vorlage nicht explizit hingewiesen.

Es verweist nur auf das eigenmächtige Fragen des Planers nach der Zulässigkeit das Planverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch in einem beschleunigten Verfahren durchführen zu können. Dass der Planer ungeduldig wurde, kann ich verstehen, letztendlich wurde der Aufstellungsbeschluss am 10.10.2024 gefasst ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen. Der Magistrat bittet nun um Entscheidung, welches Verfahren gewählt werden soll. Auch wäre zu entscheiden, ob gemäß dem mit dem Investor geschlossenen städtebaulichen Vertrages Eingangsstelen und Werbepylonen in einer Höhe von 6,50 m zulässig sind.

Dass mit der Planung eine deutliche Mehrausweisung von Einzelhandelsfläche verbunden ist, wird in der Vorlage nicht ausdrücklich erwähnt. In den Erläuterungen wird zwar darauf eingegangen, aber wer von den Magistrats- und Stadtverordnetenmitgliedern liest diese Erläuterungen? Die Problematik liegt einfach darin, dass keine Einkaufsfläche rückgebaut wird, sondern nach der 3150 m² Einzelhandelsfläche auf der ehemaligen Autohausfläche zusätzlich 4000 m² Einzelhandelsflächen bzw. Flächen für Dienstleister zulässig sein sollen. Allein dieser Sachverhalt wurde auch beim Aufstellungsbeschluss nicht bedacht. Es sollen also ca. 6000 m² Einkaufsfläche für Einzelhandel mehr entstehen. Die Altstadt wird dadurch nicht wiederbelebt. Was sagen die wenigen Einzelhändler dazu?

Es ist das gute Recht des Investors auf ein zügiges Verfahren zu drängen. Planung- und Baukosten steigen ständig, der Investor denkt wirtschaftlich. Anders der Magistrat, der plant und plant, plant um mit neuen Planern, ändert und nimmt bei seinen Investitionen keinen Rücksicht auf die Kosten, siehe Klinikgelände, Ärztehaus, etc..

Auch beim Bau des Einkaufszentrums wurden die Folgen seitens der Entscheidungsträger nicht ausreichend bedacht. Die Leerstände in der Altstadt sind auch auf das Einkaufszentrum zurückzuführen. Zum Jahresende wird ein weiterer Laden in der Innenstadt schließen.
Der Euro der Bürger kann nur einmal ausgegeben werden. Ob unsere Abgeordneten daran denken? An sich sollte man aus Fehlern klug werden.
Über die erneute Ausweisung von Einzelhandelsflächen muss eingehend diskutiert werden. Auch angesichts der Kommunalwahlen im nächsten Jahr müssen die Stadtverordneten klare Positionen einnehmen und sich nicht durch Enthaltungen aus der Verantwortung schleichen, wie in Homberg sonst üblich. Wer sich enthält, verzichtet auf das Recht der Mitgestaltung. Mit Verlaub, eine solches Abstimmungsverhalten geht gar nicht. Sowas ist „ Bullshit“ (Zitat SPD Chefin Bas).


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Braucht Homberg noch mehr Verkaufsflächen?

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