HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Verwirrspiel: Wem nutzt es?

Dörrbecker

Der Magistrat und die Fraktionen von CDU und SPD stimmten mehrheitlich für den Bebauungsplan Ostpreußenkaserne.
Jetzt hat sich der Magistrat an die Kommunalaufsicht gewandt. Die empfiehlt, in der Stadtverordnetenversammlung neu über die Planung  zu beschließen. Begründung: Zwei Stadtverordnete hätten sich an der Abstimmung beteiligt, obwohl ein Interessenkonflikt vorläge.

Warum das Manöver?
Hätten die beiden Stadtverordneten nicht mitgestimmt, wäre das Abstimmungsergebnis das gleiche gewesen. Durch das Mehrheitsvehältniss von CDU und SPD konnte der Bebauungsplan unabhängig von diesen beiden Stimmen beschlossen werden.
Was also sollte dieses Manöver?

Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden
Es wird noch verworrener. Die Kommunalaufsicht sagt: Die Stadtverordnetenversammlung hätte die Entscheidung treffen müssen, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Genau diese Entscheidung hat der Stadtverordnetenvorsteher Heinz Marx herbeigeführt, indem er abstimmen ließ ob ein Interessenkonflikt vorläge. Es kam zu dem Ergebnis, dass die beiden Stadtverordneten, Bölling (Grüne) und Jerosch (SPD), nicht mitstimmen sollten.
Klaus Bölling weigerte sich den Saal zu verlassen, er hatte vorab bereits in einer Erklärung deutlich gemacht, dass er keinen Vorteil von dieser Entscheidung zu erwarten habe, also auch kein Interessenkonflikt vorliegt.

Der Stadtverordnetenvorsteher ließ über den Bebauungsplan abstimmen, der trotz der Gegenstimme von Bölling und anderer die Zustimmung erhielt.

Viele Fragen
Warum sagt Herr Dörrbecker von der Kommunalaufsicht die Stadtverordnetenversammlung hätte das zu entscheiden? Hat der Magistrat in seiner Anfrage verschwiegen, dass die Stadtverordneten bereits entschieden hatten?

Interessenkonflikte nach zweierlei Maß
Allenfalls hätte die Komunalaufsicht prüfen müssen, ob nach den Ausführungen von Bölling ein Interessenkonflikt vorliegt. Dazu hat sie nichts gesagt.
Ein Entscheidung der Kommunalaufsicht müsste an ihren vorhergehenden Beurteilungen gemessen werden.
Als der Beschluss zum Kauf des Kasernengelände getroffen wurde, hat der Stadtverordnete Reinhard Fröde (CDU) mitgestimmt, obwohl von ihm ein verbindliches Kaufangebot für einen Teil des Geländes abgegeben wurde, also sein Nutzen aus der Kaufentscheidung sogar schriftlich vorlag. In diesem Fall sah die Kommunalaufsicht keinen Interessenkonflikt, obwohl Fröde aus dem Kauf unmittelbar Nutzen gezogen hätte.

Rechtliche Prüfung nach zweierlei Maß
Bürgermeister Martin Wagner hat nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Pflicht, gegen rechtswidrige Beschlüsse Einspruch einzulegen. Gegen den Kaufbeschluss des Kasernengeländes hat er trotz der Beteiligung von Fröde keinen Einspruch formuliert, wie es seine Pflicht gewesen wäre.

Auch Axel Althaus (CDU) hat beim Kaufbeschluss mitgestimmt. Wegen dessen Teilnahme an der Abstimmung hat der Bürgermeister auch keine Einwände formuliert, obwohl er bereits im Dezember 2011 – also schon ein halbes Jahr vor dem Beschluss – von den Plänen eine Messeparks von Althaus wusste und das auch schriftlich gegenüber den Stadtverordneten erklärt hat.

Was steckt hinter dem Manöver des Magistrats?
Damals wie heute ist das Abstimmungsergebnis entsprechend den Wünschen von CDU und SPD ausgefallen.
Warum ruft der Magistrat diesmal die Kommunalaufsicht an, was dazu führt, dass mehr Zeit verloren geht, bis ein genehmigter Bebauungsplan vorliegt? Schon im Januar schrieb das Büro Unger-Ingenieure, dass sie die Baumaßnahmen nur bis zum Jahresende abschließen können, wenn im Januar Baurecht geschaffen wird. Die Fördermittel von 1,75 Mio. Euro wurden mit der Auflage bewilligt, die Baumaßnahme bis Jahresende 2014 abzuschließen. Das ist zeitlich nicht zu schaffen, vom Verfahren bis zu einem genehmigten Bebauungsplan und von der technnisch notwendigen Bauzeit.

Soll mit dem Manöver von eigenem Versagen abgelenkt werden?
Die Förderung der Umstellung auf zivile Nachnutzung läuft von 2006 bis 2014. Erst im Oktober 2012 wurde ein Förderantrag gestellt, der als Voraussetzung unter anderem eine gültigen Bebauungsplan hat. Die Eigenmittel in dem Förderantrag waren schön gerechnet. Es war abzusehen, dass das nichts werden kann, zeitlich und finanziell. Soll das vertuscht und "Schuldige" gefunden werden? Die Aussagen der SPD deuten darauf hin: "Es kann und es darf nicht sein, dass Stadtverordnetensitzungen zur Blockade wichtiger Entscheidungen genutzt werden."

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