HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Die Stadt als Immobilienhändler?

Plangebiet am Stellbergweg (schwarz umrandet). Hier sollen nach den Vorstellungen des Bürgermeisters neue Wohn-Bauplätze entstehen – nach dem jetzigen Bebauungsplan ist eine Bebauung mit öffentlichen Gebäuden möglich, z.B. Kindergarten oder Schulen.
 

Mangelhafte Begründung

Der Magistrat legte dem Bauausschuss eine Beschlussempfehlung vor, die heute, am 3. Juni 2019, im Bauausschuss beraten werden soll. Die Stadtverordnenten sollen die Aufstellung eines Bebauungsplans auf am Stellbergweg beschließen. Bisher ist dieses Gelände als Grünanlage und für Gemeinbedarf ausgewiesen.

In der Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt finden sich die folgenden Sätze:

"Aktuell vermarktet die Kreisstadt Homberg Bauplätze …"

"Es gibt aktuell eine große Nachfrage nach ebenen Bauplätzen"

" Um diese Nachfrage zu befriedigen, bietet es sich an …"

" Weiterhin prüft die Bauverwaltung zurzeit, ob in den an die Kernstadt angrenzenden Stadtteilen bereits beplante Bauflächen durch die Stadt erworben und vermarktet werden können." Quelle

Der Magistrat nennt Nachfrage und Vermarktung als Begründung für die Planänderung. Das ist nicht die Aufgabe der Stadt. Diese Aufgabe ist ihr von der Stadtverordnetenversammlung nicht zugewiesen worden.

Eine Nachfrage nach Bauplätzen ist nicht nachgewiesen, sie wird nur behauptet, wie bereits bei der Ausweisung von acht Bauplätzen in Mardorf auf dem Gelände des Landwirts Kroeschell.
Die Fakten sprechen eine andere Sprache. Seit einem Jahrzehnt geht die Einwohnerzahl kontinuierlich zurück, aktuell wurde das an der sinkenden Zahl der Wahlberechtigten sichtbar.

Eine solche Ausweisung widerspricht auch der Zielsetzung, die historische Altstadt als Wohnquartier aufzuwerten. Die Ausweisung von Flächen für Eigenheime passt nicht in die Anforderung, bezahlbare Wohnungen zu schaffen für Menschen, die zum Beispiel im Niedriglohnsektor wie den zahlreichen Logistik-Unternehmen arbeiten. Eigenheimbau ist eine Fortsetzung von rückwärtsgewandter Wohnungspolitik, die ein Familienbild von Vater, Mutter, Kinder annimmt, das s oausschließlich  nicht mehr gegeben ist. Eigenheimbau passt auch nicht zu einer Politik, die Klimazerstörung aufzuhalten.

Sprache ist manchmal verräterisch. Die Argumentation mit Nachfrage und Vermarktung ist die Sprache des Immobiliengeschäfts. Macht sich hier die Stadt zum Sprachrohr von Geschäftsleuten aus dem Immobiliensektor?

Städtebauliche Entwicklung ordnen

Bebauungspläne sollen dann von der Gemeinde aufgestellt werden, wenn es notwendig ist, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. So heißt es im Baugesetzbuch:

§ 1
Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(3) 1 Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
2 Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Die Stadt hat als Immobilienhändler bisher versagt und Homberg geschadet

#  Das Gebäude Freiheiter Straße wurde ohne rechtsgültigen Beschluss an das Privatunternehmen Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft (kbg) verschenkt, anders kann der "Verkauf für ein Euro" nicht bezeichnet werden.

#  Die Schirnen wurden für rund 50.000 Euro gekauft und sollten wegen der baulichen Besonderheit dauerhaft im Eigentum der Stadt bleiben. Kurze Zeit später schon wurden die Schirnen für 10.000 Euro unter Wert verkauft.

#  In der Freiheiter Straße 15/18 soll das erst kürzlich von der Stadt erworbene Grundstücke ebenfalls unter Wert verkauft werden. Auch dieses Thema steht auf der Tagesordnung des Bauausschusses.  Der Magistrat empfiehlt 60.000 Euro Preisnachlass.

#  Auch in der ehemaligen Ostpreußenkaserne sollte erst kürzlich wieder ein Grundstück mit Gebäude nicht zum kostendeckenden Preis, sondern mit erheblichem Preisnachlass verkauft werden.

Ein Privatunternehmen kann sich solche Preisnachlässe nur bei Strafe der eigene Pleite leisten.
Die Stadt trägt dieses Risiko nicht. Sie geht nicht pleite, sie bedient sich aus den Steuergeldern der Bürger.

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