HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

HNA: Keine Achtung vor der Wahrheit

Bildschirmfoto Webseite des Presserats

 
Der Presserat stellte fest, dass die HNA keine Achtung vor der Wahrheit habe.
Sie habe das oberste Gebot der Presse verletzt.

Der Presserat schrieb auf eine Beschwerde, dass die HNA es an journalistischer Sorgfalt hat fehlen lassen. Die HNA Homberg hat es versäumt, den Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Sie hat somit Informationen entstellt und verfälscht.

 

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Verleger der Print- und Onlinemedien in Deutschland. In Ihrem Pressekodex legt sie Ethische Standards für den Journalismus fest. Jeder kann sich beim Pressrat beschweren.
 

Die Beschwerde

Gegenstand der Prüfung durch den Presserat war der Bericht der HNA über den Einsturz der Stadtmauer während des Wegebaus am Fuß der Stadtmauer. Die Kosten, die entstanden, um den Schaden zu beheben, sollten bei den verantwortlichen Verursachern geltend gemacht werden. Das beschlossen die Stadtverordneten am 04. Mai 2023. Der Beschluss bestand aus einem einzigen Satz. Die HNA hat diesen Satz nicht wahrheitsgetreu wiedergegeben, sie hat den Beschluss verfälscht.

 

Der Magistrat der Stadt Homberg hat sich in der Folgezeit auf die verfälschte Fassung bezogen und den gültigen Beschluss der Stadtverordneten ignoriert.

Der Presserat ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der über Beschwerden entscheidet.
In diesem Fall sah sie den Punkt "Ziffer 2 – Sorgfalt" aus dem Pressekodex verletzt.

 

Ziffer 2 – Sorgfalt

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

 
Damit bestätigte der Presserat offiziell, dass die HNA ihre veröffentlichte Information nicht sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft hat und nicht wahrheitsgetreu wiedergegeben hat.

Das war keine Nachlässigkeit, keine Flüchtigkeitsfehler oder eine ungeschickte Formulierung, es war ein gezielte Falschinformation, auf die schon frühzeitig hingewiesen worden war. Der Bürgermeister hat sich in der Folge nicht auf den Beschluss der Stadtverordneten bezogen, sondern auf die gefälschte Darstellung der HNA. Diese Falschdarstellung half, eine neutrale Untersuchung durch eine Versicherung zu vermeiden.

 


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