21. September 2008 Die Fundamente für eine Halle sind ohne Baugenehmigung hergestellt worden. Es gab bisher noch keinen Beschluss über Bebauungs- und Flächennutzungsplan.
Mit der begonnen Baumaßnahme wird deutlich, dass nicht eine Photo- voltaik-Freiflächenanlage sondern ein Gebäude im Außenbereich errichtet werden soll. Dazu ist der Bauherr nicht berechtigt, da er kein Landwirt ist.
25. September 2008 Zu Beginn der Stadtverordneten-versammlung wurde beantragt, den Tagesordnungspunkt von der Liste zu nehmen, da die bereits begonnen Baumaßnahmen zeigen, dass ein nicht genehmigungsfähiges Gebäude errichtet werden soll. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt.
Stadtverordnetenversammlung beschließt ein "Sonderbaugebiet für Photovoltaik".
Obwohl der Bauherr keine Landwirt ist, wird ihm die Möglichkeit ge- schaffen im Außenbereich zu bauen. Erläuterungen zum Bebauungs- plan:
"Da es sich bei dem Interessenten nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und auch die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich nicht nach § 35 BauGB privilegiert ist, ist das geplante Vorhaben unter den gegebenen planungsrechtlichen Vor- aussetzungen bauordnungsrechtlich nicht realisierbar."
Der Magistrat erklärte zu den Einwän- den, die auch von den Nachbarn kamen:
Es gibt für einen "Unterstand für Pferdehaltung, landwirtschaftliche Ge- räte und angrenzende Weideflächen" keine kurzfristig verfügbare Alter- native.
Diese Argumentation zeigt, dass sich der Magistrat über geltendes Recht hinwegsetzte, denn genau für diese Zwecke kann der Bauherr gar keine Genehmigung erhalten, da er kein Landwirt ist.
März 2010 Bebauungsplan ist fehlerhaft.
Ausgleichsmaßnahmen (Bauliche Eingriffe in der Natur müssen an anderer Stelle ausgegelichen werden) wurden auf einem fremden Grundstück eingeplant, das dem Bauherrn nicht gehört.
Zu den Auflagen der Unteren Natur- schutzbehörde erklärte die Stadt: "Die Regelungen des naturschutz- rechtlichen Ausgleichs soll über einen städtebaulichen Vertrag erfolgen."
Februar 2012 Der fehlerhafte erste Bebauungsplan wurde geändert und der Magistrat legte ihn der Stadtverordneten-Versammlung zum Beschluss vor.
Welche Fehler lagen vor?
1. Der Bauherr hat die Auflagen und damit den städtebaulichen Vertrag nicht erfüllt. (Vorausgesetzt die Stadt hat die zugesicherten Ausgleichs- maßnahmen in den Vertrag auf- genommen.)
2. Die Ausgleichsmaßnahmen und der Schutz der Feuchtwiesen wurden nicht vorgenommen.
Die Anpflanzungen wurden auf einem Nachbargrundstück ausgewiesen, dass dem Bauherrn gar nicht gehört.
Der Magistrat will diese Vertragsverletzungen hinnehmen. Dieses Verhalten der Stadt soll vertraulich behandelt werden, damit die Fehler nicht öffentlich werden sollen, einen rechtfertigenden Grund zur Vertraulichkeit besteht nicht.
Aktuelle Situation Im Außenbereich hat der Bauherr als Nicht-Landwirt eine Scheune gebaut, in der er großflächig Hühner hält. Davor ist ein Auslauf ist mit einem Netz in leuchtendem Blau abgespannt.
Gegen die Änderung des ursprünglichen Planes gehen Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde ein. Dies Stellungnahmen der sogenannten Träger öffentlicher Belange werden vom Bürgermeister als "Vertraulich" gestempelt, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage besteht.
Während die Bauaufsicht nur zwei Hinweise gibt, hat die Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken.
"Bereits jetzt werden die Festsetzungen des B-Planes nicht eingehalten bzw. umgesetzt."
Der vorgegebene Pflanzstreifen wurde nicht eingehalten, die Pflanzliste nicht beachtet. Die Nasswiese wird intensiv genutzt, ein Nutzgarten angelegt, ein Hühnerauslauf eingerichtet.
"Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Festsetzung des B-Planes dar."
Signalwirkung All diese Rechtsverletzungen sollen der Öffentlichkeit nicht bekannt werden, deshalb die Kennzeichnung der Stellungnahme als "vertraulich".
Eine Zustimmung zu dieser Bebauungsplanänderung gibt das Signal an die Bürger:
Verträge und Gesetze brauchen in Homberg nicht beachtet zu werden,
die Stadt nimmt Rechtsverletzungen hin und ist auch bereit
sie nachträglich zu 'heilen'.
Verlassen sollten sich Bürger nicht darauf, es könnte sein, dass diese Freibriefe nur für einige Bürger gelten, die gute Beziehungen nach oben haben und denen man dort gewogen ist.
Voreilig setzte der Bürgermeister die Einladung ins Veröffentlichungsblättchen. Doch der Ausschussvorsitzende unterschrieb nur eine Tagesorndung ohne PV-Anlagen.
Mit Umdefinieren und mit Rechentricks versucht Bürgermeister Wagner ehemaliges Ackerland zu Konversionsflächen und damit zu Sonderflächen für Freiflächen-Solaranlagen zu machen.
Ob das das Verwaltungsgericht auch so sieht?
„Wir erleben gerade eine Umverteilung von unten nach oben: Hartz-IV-Empfänger oder Mieter zahlen die Solaranlagen von wohlhabenden Hausbesitzern und all denen, die ein Dach haben, auf das sie eine Photovoltaik-Anlage setzen können.“
Stellvertretende Chef der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs (CDU).
Bürgermeister Wagner will noch größere Anlagen bauen. Die Bürger zahlen die Zeche doppelt, als Schulden der Stadt und als Subvention über ihre Stromrechnung.
Gefahr lauert im Kleingedruckten oder in einem einzigen Satz, wie in der Hessischen Gemeindeordnung.
CDU und FDP wollen verhindern, dass die Kommunen sich selbst wirtschaftlich betätigen. Das sollen sie nur dürfen, wenn Private die Mehrheit haben.
„Hohe Auszeichnung“ für die Teamarbeit im Zweckverband. meldete die Presse und so standt es einige Tage auf der Homepage der Stadt. Jetzt ist die Meldung verschwunden. Sowohl nach der Meldung als auch nach der guten Teamarbeit muss man suchen.
Die Berichterstattung über die Asbestsanierung in der ehemaligen Dörnberg-Kaserene findet Anerkennung bei der „Initiative Nachrichtenaufklärung“ (INA).
Weder die Stadt noch die Presse berichtet ausführlich über das neue Ärztehaus, dem alle Parteien in der letzten Stadtverordnetenversammlung zugestimmt haben. Diese Informationslücke wird hier ausgefüllt.
Stadtverordneten Versammlung 15.12.2011 Für das Grundstück des Gaswerks sollte der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert und als Mischgebiet ausgewiesen werden.
Diese Tagesordnungspunkte wurden zu Beginn der Sitzung vom Bürgermeister gestrichen. Eine Begründung gab es nicht.
Der Bürgermeister will das Kasernengelände kaufen und hält viele Fakten unter der Decke. Die Stadtverordneten, die dem zustimmen müssen, sollen sich mit Andeutungen zufrieden geben. Nachdem erster Widerstand gegen den blinden Kauf deutlich wurde, verlegte sich der Bürgermeister auf die Salamitaktik, um sein Ziel zu erreichen. Eine Analyse.
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