HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Oberster Repräsentant aller Homberger Bürger ?

 

Foto:  Wahlkampf-Plakatwand 

 

Stadtverordnetenvorsteher – oberster Repräsentant der kommunalen Selbstverwaltung?

In der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde der neue Stadtverordnetenvorsteher gewählt, es ist Dr. Martin Herbold (SPD).

Dr. Martin Herbold (SPD) hat als Stadtverordnetenvorsteher nicht nur die Leitung der Stadtverordnetenversammlung. Mit dem Amt ist er auch für repräsentative Aufgaben für alle Homberger Bürger tätig.
 

In Frankfurt ist die Funktion der oder des Stadtverordnetenvorster/in ausführlich dargestellt.

Dem/Der Stadtverordnetenvorsteher/in obliegen – neben der Sitzungsleitung – die folgenden Aufgaben:

– Aufstellung und Veröffentlichung der Tagesordnung   
– Fristgemäße Ladung zu den Sitzungen
– Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung zu Beginn der Sitzungen
– Sicherstellung eines geschäftsordnungsmäßigen Sitzungsverlaufs
– Ausübung des Hausrechts

Die Amtsführung des/der Stadtverordnetenvorstehers/Stadtverordnetenvorsteherin soll neutral erfolgen. Beteiligt er/sie sich an der politischen Debatte, hat er/sie für diesen Zeitraum die Sitzungsleitung abzugeben.

Darüber hinaus nimmt der/die „Erste Bürger/in der Stadt" repräsentative Aufgaben in der ganzen Breite der Stadtgesellschaft wahr und ist Gast bei vielen zivilgesellschaftlichen Institutionen. Er/Sie vertritt die Stadt bei protokollarischen Anlässen, beispielsweise Preisverleihungen, Gedenkveranstaltungen, Besuchen inländischer und internationaler Gäste und anderen Ereignissen. Die Pflege der Beziehungen zu den Partnerstädten Frankfurts und auch die Übernahme von Schirmherrschaften für besondere Veranstaltungen sind weitere Aufgaben. Die Erste Bürgerin/der Erste Bürger kann in besonderen Konfliktfällen der Bürgerinnen und Bürger Frankfurts mit der Verwaltung als Vermittler/in auftreten.

Der/die Stadtverordnetenvorsteher/in pflegt auch den Austausch mit den Ortsbeiräten und ist Gast an deren Jahresempfängen.

  
Werdegang des Politikers

Dr. Martin Herbold war Stadtverordneter in Homberg in der Zeit von 2015  bis Juni 2023.
In der letzten Wahlperiode musste er sein Mandat wegen Wahlbetrug niederlegen, außerdem hatte er einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Der Grund war, er hatte zu der Zeit seinen Hauptwohnsitz nicht in Homberg. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für die kommunale Vertretung.
Als Beamter hatte er die notwendigen Rechtskenntnisse und trotzdem hat er das Recht nicht beachtet. 

  
Die SPD-Fraktion

Am 4. Mai 2023 nahm Dr. Martin Herbold noch als Fraktionsvorsitzender der SPD an der 19. Stadtverordnetenversammlung teil.
In der 20. Stadtverordnetenversammlung am 6. Juli 2023 hatte bereits Martin Stöcker die Position des Fraktionsvorsitzenden inne. 
Am 23. Juni 2023 wurde Dr. Martin Herbold noch auf der Webseite der SPD als Fraktionsvorsitzender genannt.

Am 1. Juli 2023 berichtete die HNA unter der Überschrift: "Dr. Martin Herbold legt Amt des SPD-Fraktionsvorsitzenden in Homberg nieder."

Einen vergleichbaren Fall gab es auch 2020 bei den Frankfurter Stadtverordneten.


siehe auch:  SPD gegen CDU, CDU gegen SPD

  
HNA-Bericht über den Wechsel in der SPD-Fraktion

Die  HNA berichtet nur über einen Wechsel an der Fraktionsspitze. Dr. Martin Herbold "hat seinen Posten als Stadtverordneter abgegeben".  Er ist somit nicht mehr in der Stadtverordnetenversammlung und kann auch nicht mehr der SPD-Fraktion vorstehen.

Bei der SPD in Homberg hat es an der Fraktionsspitze einen Wechsel gegeben: Dr. Martin Herbold hat sein Amt als Fraktionsvorsitzender niedergelegt.

Homberg – Neuer Vorsitzender ist nun Martin Stöckert. Gleichzeitig hat Herbold auch seinen Posten als Stadtverordneter abgegeben und ist somit nicht mehr im Homberger Parlament aktiv.

  
Warum gab es diesen personellen Wechsel?

Sein Hauptgrund: die anstehende Landtagswahl am 8. Oktober. Im Januar wurde Herbold, neben Günther Rudolph aus Edermünde, zum Direktkandidaten für die Wahl nominiert. „Mein Fokus liegt auf dem Landtagswahlkampf“, sagt er gegenüber unserer Zeitung.

Hauptgrund sei die Landtagswahl am 8. Oktober 2023. Auf dem Nominierungsparteitag erhielt er den 38. Platz.
Der 38. Platz ist sehr aussichtslos, selbst bei einem guten SPD-Wahlergebnis wird es nicht reichen, dass auch der 38. Listenplatz erfolgreich ist.  Im Hessischen Landtag erhielt die SPD 2023 23 Mandate.

Herbold erzählte der HNA noch einen zweiten Hauptgrund: Eine volle Lehrerstelle und die Fraktionsführung gleichzeitig, das sei zu viel, da sei er ehrlich, er habe deshalb auch sein Stadtverordnetenmandat abgelegt.

Herbolds Hauptgrund sei ausschließlich, dass er seine ganze Konzentration „auf eine Sache legen will“, betont er. Herbold arbeitet als Lehrer. Seit Kurzem hat er eine Beamtenstelle in Bad Salzungen (Thüringen). Zusätzlich noch eine Fraktion zu führen, sei dann sehr viel. „Da muss man irgendwann auch ehrlich zu sich sein“, sagt er. In dem Zuge habe er sich daher auch dafür entschieden, nicht nur den Vorsitz, sondern auch sein Stadtverordnetenmandat abzulegen. „Das hängt ja aneinander“, so Herbold.

Die HNA fragte nicht nach, sondern übernimmt die Erklärung von Dr. Herbold und konfrontiert ihn nicht mit dem tatsächlichen Grund der Mandatsrückgabe. Damit lieferte die  HNA den Lesern absichtlich eine Falschinformation, sie machte sich zum Komplizen. Das nennt die HNA aktuell Qualitätsjournalismus. 

Dr. Herbold hatte auch nicht den Anstand sein Mandat selbst niederzulegen, als es durch die Sportmeldungen bekannt wurde, dass er Fritzlarer Bürger ist, dass er seinen familiären Mittelpunkt in dieser Stadt hat.

2023 war für Dr. Herbold ein Stadtverordnetenmandat und der Fraktionsvorsitz eine zu große Belastung, "da muss man irgendwann auch ehrlich zu sich sein“, sagte er.

Jetzt hat er eine sehr viel größere Belastung angestrebt:

Er ist weiterhin beamteter Lehrer, dazu jetzt doch wieder Stadtverordneter. Zusätzlich erfordert das Amt des Stadtverordnetenvorstehers die Aufstellung der Tagesordnung und zusätzlich die Repräsentationspflichten für die Stadt.

Systemversagen

Zu diesem blamablen Abgang wäre es gar nicht gekommen, wenn frühzeitig die Rechtslage beachtet worden wäre. Aber viele haben versagt.
Der Wahlleiter hätte vor Beginn der Wahl die Bewerbung prüfen und ablehnen müssen.
Die Partei hätte ihn auf die Rechtslage hinweisen und ihn nicht aufstellen dürfen.
Die Stadtverordneten aller Parteien hätten auf die Rechtswidrikkeit hinweisen müssen.
Die Kreisverwaltung hätte bei der Wegeabrechnung stutzig werden müssen.
Die Mitglieder des Magistrats hätten als Wahlbeamte ihre Pflicht tun müssen.
Der Bürgermeister als Volljurist hätte einschreiten müssen.
 

Bereits am 10. Februar  2016 erhob die CDU Widerspruch gegen den SPD-Kandidaten Martin Herbold wegen seines Hauptwohnsitzes, daraufhin konterte die SPD mit Hinweisen auf die Wohnorte anderer Stadtverordneter. Quelle


Vermutlich haben die Parteien stillschweigend die Angelegenheit begraben, weil alle "Dreck am Stecken" hatten. Auf der Strecke bleibt am Ende das Recht.
 

Vor diesem Hintergrund ist die Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher nicht nachvollziehbar, es schädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat. 
  

Die ersten Amtshandlungen

In der ersten Sitzung der neuen Periode, die er nach seiner Wahl leitete, zeigte er laut Protokoll, dass er elementare Regeln der Abstimmung nicht beachtete. Beim Tagesordnungspunkt 12: "Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung und
Besetzung bestehender Arbeitsgruppen und Steuerungsgruppen" stellt die SPD-Fraktions einen Änderungsantrag, nachdem Dr. Herbold den Sachverhalt erläutert hatte.. Danach stellt die CDU den Antrag in dieser Sitzung den Tagesordnungspunkt abzusetzen. 
Dr. Herbold als Sitzungsleiter beachtet den weitergehenden CDU-Antrag nicht und lässt einen Stadtverordneten der Grünen und dem Bürgermeister das Wort. Danach lässt er über den SPD-Antrag abstimmen, der mit 21 gegen 19 Stimmen angenommen wird. Im Protokoll steht danach: 

Somit ist durch den gefassten Beschluss der Antrag auf Vertagung hinfällig.

Wir wissen, dass wir die Mehrheit haben, wir übergehen den Vertagungsantrag, stimmen einfach ab, wie wir es wollen (vermutlich, wie es im Ältestenrat zwischen den Fraktionsvorsitzenen abgesprochen worden war) und stellen abschließen fest, der CDU-Antrag ist damit hinfällig.
In diesem kleinen Ablauf, zeigt die Arroganz der Macht, die sich nicht an Regeln halten will.  

siehe auch: 

04.09.2023 SPD-Kandidat Herbold und die Wahlfälschung 

26.06.2023  Fall Herbold: Behörden und Politik versagten

01.07.2023 Fall Herbold: Medienversagen

04.09.2023  SPD-Kandidat Herbold und die Wahlfälschung

EILMELDUNG: Änderung in der SPD-Fraktion

siehe auch:

 22.06.2023  Änderung in der SPD-Fraktion

24.06.2023  Hintergrund zur Änderung in der SPD-Fraktion

26.06.2023  Fall Herbold: Behörden und Politik versagten

29.09.2023  Die „besten Kräfte“ und das Systemversagen

04.03.2016 SPD gegen CDU, CDU gegen SPD

EILMELDUNG: Änderung in der SPD-Fraktion

 


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