Die Initiative für das Bürgerbegehren hat am 31. August 2012 beim Verwaltungsgericht eine Klage zur Anerkennung des Bürgerbegehrens eingereicht und zusätzlich eine einstweilige Verfügung beantragt, damit der Kasernenkauf nicht schnell vollzogen wird.
Der Anwalt der Stadt hat auf 22 Seiten dagegen Stellung genommen und über 100 Seiten Anlagen angefügt.Dazu nahm der rechtliche Vertreter der Initiative Stellung.
Auf dieser Basis hat das Verwaltungsgericht am 19.09.2012 einen Beschluss gefasst.
Klage ist zulässig und begründet
Das Gericht entschied: Die Klage ist zulässig und sie ist begründet.
Eine einstweilige Verfügung lehnte das Gericht lediglich ab, weil dadurch für drei Jahre alles blockiert wäre, sie hält eine einstweiligen Beschluss nicht für notwendig.
Das Gericht folgte auch nicht der Argumentation des Anwalts der Stadt hinsichtlich des "Formfehlers" der Stellvertreter der Vertrauenspersonen.
Lediglich die fehlende Berücksichtigung der Pachteinnahmen aus dem Solarpark sah das Gericht als Mangel an, der im Haupverfahren zu klären ist. Das Gericht sah sehr wohl, dass die Pachteinnahmen nicht an die Stadt, sondern an die Hessische Landgesellschaft gehen würden.
Pachteinnahmen von 75.000 Euro/Jahr? Die Pachteinnahmen von 75.000 Euro, von denen die Stadt für den Solarpark ausgeht, wenn sie die Fläche gekauft hat, können nur fließen, wenn der dort erzeugte Solarstrom nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) anerkannt und bezahlt wird. Das ist in keiner Weise gesichert, da die Fläche nicht den Kriterien des EEG entspricht. Die Darstellung als Konversionsfläche im Bebauungsplan ist falsch und muss hinsichtlich des Straftatbestandes "Betrug" geprüft werden.
Der Streitwert, nach denen sich die Gerichtskosten bemessen, ist mit 2.500 Euro sehr niedrig angesetzt.
Die Stadt rechnet allein mit 3.500 Euro Honorarkosten für die Stellungnahme des Anwaltes, mit der die Ablehnung des Bürgerbegehrens begründet wurde.
Die Firma DGEngineering hat einen ausführlichen und gut verständlichen Bericht zum Thema Reifen-Pyrolyse veröffentlich.
Der Bericht hebt sich positiv ab von den Informationen, die Dr. Pelz aus Hoyerswerda in Interviewer von Homberg aktuell gab.
…griffen das erste Mal 697 Busucher auf den Homberger Hingucker zu. Das ist eine Verdoppelung.
Der 30. August 2012 markiert einen Wendepunkt in der Geschichte der Stadt, an dem sich CDU und SPD gegen die Bürger stellten. Die Bürger haben begriffen,…
Wie von der Initiative für das Bürgerbegehren angekündigt, wurde heute die Klage und der Antrag auf eine einsweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Kassel eingereicht.
Wer nicht zur Stadtverordnetenversammlung kommen kann, hat die Gelegenheit wenigsten ab 19:30 Uhr den Beitrag "Streit um den Kasernenkauf" in der Hessenschau anzusehen. Der Beitrag wurde gestern produziert. Was sich bis heute eventuell an den Positionen der Parteien verändert hat oder nicht, wird man heute am 19:00 Uhr in der Stadthalle live miterleben können.
Hier geht es nicht um die Energiewende, hier geht es um Sicherung hoher Solar-Subventioen, von Strom, der zur Zeit des höchsten Sonnenstandes teilweise schon gar nicht mehr gebraucht wird.
Es besteht ein Zusammenhang zwischen Solarpark, Kasernenkauf und Bürgerbegehren, es geht um ein großes Geschäft, dass durch das Bürgerbegehren gestört wird.
Dirk Pfalz (SPD-Mitglied, langjähriger SPD-Stadtverordneter und Jurist) hat sich mit einem Offenen Brief an die Homberger Stadtverordneten gewendet und ruft zur Vernunft auf.
Viele empörte Bürger werden zur Sitzung der Stadtverordenten erwartet, deswegen wurde die Sitzung in die Stadthalle verlegt. Trotzdem kann es auch da noch knapp werden. Die Sitzung beginnt um 19:00 Uhr.
Die Homberger Grünen: Die Bürger sollen über den Kasernenkauf entscheiden. Das Bürgerbegehren weist keine formalen Mängel auf, es ist nur ein Versuch des Bürgermeisters den Bürgerentscheid zu verhindern.
Aus einem Biotop wird mit einem Satz eine Fläche, die „im ökologischen Wert durch die militärische Vornutzung schwerwiegend beeintächtigt ist“
Dieser Satz stimmt zwar nicht, doch er bringt große Gewinne.
Das Planungsbüro, der Homberger Magistragt mit Bürgermeister und die BImA decken den Deal.
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