Die politische Auseinandersetzung zur Kommunalpolitik in Homberg wird von Trägern öffentlicher Ämter lieber über den Weg des Gerichts gesucht.
In einer Sache ist vor dem Landgericht die Klage abgewiesen worden. Nun ist bereits die nächste Klage vor dem Amtsgericht anhängig.
Um was ging es im ersten Fall?
"Die Parteien streiten um Unterlassung- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Fotos aus einer Wahlwerbebroschüre des Ehemanns und Vaters der Kläger in einem Internet-Blog." (aus dem Urteil) Diese Klage wurde vom Landgericht mit Urteil vom 22. 1. 2010 abgewiesen.
Hintergrund: Zu den Persönlichkeitsrechten eines jeden gehört auch das Recht am eigenen Bild. Wenn ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht wird, ist das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. So der allgemeine Grundsatz, von dem es Ausnahmen gibt.
In diesem Fall war ein privates Familienfoto in einer Wahlwerbebroschüre veröffentlicht und an alle Homberger Haushalte verteilt worden. Damit wurde das Foto in einem zeitgeschichtlichen Ereignis eingesetzt. Das Recht am eigenen Bild ist in dieser Situation eingeschränkt.
Das Gericht hatte zwischen den Persönlichkeitsrecht der Kläger und dem Recht der Meinungs- und Pressefreiheit des Beklagten abzuwägen. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen, Der Streitwert betrug 6.000 Euro. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Klage vom 20. August 2009 wurde mit dem Urteil vom 22. Januar 2010 entschieden.
Zweitere Fall Ein Mitglied des Magistrats möchte mit seiner Klage erreichen, dass eine Meinungsäußerung über ihn in einem Kommentar entfernt wird. Dieses Verlangen wird damit begründet, dass es sich um eine "Schmähkritik" handele. Weiterhin sollen keine Beiträge oder Kommentare über den Kläger mehr veröffentlicht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro oder eine Ordnungsstrafe von bis zu sechs Monaten angedroht werden.
Die Klage zielt darauf, den Träger eines öffentlichen Amtes vor jeder Kritik zu schützen. Oder andersherum: Die Meinungs- und Pressefreiheit soll bezogen auf diesen Amtsträger aufgehoben werden.
Steinbruchplanung Dickershausen, Dienstwagen, Subventionsbetrug, Schließung der Krankenpflegestation und vieles mehr wurde in den beiden Jahren aufgedeckt und öffentlich gemacht. Informationen, die sonst kaum die Homberger Bürger erreicht hätten. Sehr zum Ärger derer, die das lieber im Dunkeln gelassen hätten.
Diese Marke wurde heute überschritten, nach nicht einmal 2 Jahren.
Topthema des letzten Jahres:
– „Informationen über die Anzeige des Bürgermeisters“ mit 1.749 Aufrufen
so lautete das Motto des 14. Mainzer Mediendisputs.
Der Deutschlandfunk berichtet über den Niedergang des Lokaljournalismus und die neuen Wege über Blogs und Websites. Der Homberger Hingucker ist bereits auf diesem Weg, damit die Wahrheit öffentlich wird.
Es ist immer wieder erstaunlich, welche Themen am meisten aufgerufen werden. Manche kleine Nachricht rückt an die Spitze, von der man es nicht erwartet hätte. In der Annahme, dass das auch die Leser interessiert, soll etwa monatlich eine solche Übersicht veröffentlicht werden. Die Zahlen geben an, wie oft der jeweilige Beitrag im letzten Monat aufgerufen […]
Lange stand der Begriff „Zeitung“ auch für Öffentlichkeit. Zeitungen wurde als vierte Gewalt im Staate beschrieben. Doch Zeitungen haben sich gewandelt, sowohl die überregionalen Großen wie auch die regionalen, wie die HNA.
Ein Kommentar: Die Homberger CDU-Stadtverordneten stehen hinter Wagner, auch wenn sie intern maulen. Sie handeln nicht nach ihrem Gewissen sondern nach Gehorsam. Sie machen sich zu Komplizen und Mittätern. Homberg und seine Bürger haben den Schaden.
In einem Kommentar vom 21. Mai machte „Homberg Fan“ eine Aussage zu Herrn Dr. Kusan. Herr Dr. Kusan wandte sich schriftlich an mich und forderte die persönlichen Daten des Schreibers herauszugeben, da er sich mit ihm auseinander setzen wolle. Die persönlichen Daten, soweit sie bei der Übermittlung der Kommentare anfallen, sind ebenso geschützt wie die […]
… diese Marke wurde im Mai überschritten. Anlaß für Rückblick und Ausblick. An die Kommentare werden zukünftig strengere Maßstäbe angelegt, die über die Freischaltung entscheiden.
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