Die Stadt Homberg will nach dem Haushaltsplan in diesem Jahr über die Abwassergebühr Mehreinnahmen von über 1 Mio. Euro einnehmen.
Nach einem bundesweit gültigen Gerichtsurteil sollen die Abwassergebühren durch eine Splittung gerechter werden: Sowohl Frischwasserbezug als auch Niederschlagswasser werden berechnet. Diese gesplittete Aufteilung soll kostenneutral sein.
Kostenneutral heißt dabei:
In der Abrechnung wird der Anteil für den Frischwasserbezug jetzt niedriger. Er wird durch die Gebühr für das Niederschlagswasser ausgeglichen. Die Gesamtabgaben sollen nicht erhöht werden, Kostensteigerungen sind nicht vorgesehen.
Die starke Steigerung der gesamten Abwassereinnahmen in Homberg von vorher 2,25 Mio. Euro auf jetzt 3,7 Mio. Euro ist daher sachlich nicht gerechtfertigt.
Im April hatte Bürgermeister Dr. Ritz angekündigt, noch im April solle eine Besprechung über die Abwassersatzung stattfinden. Das ist bisher nicht geschehen oder es ist nicht bekannt geworden.
Der Magistrat hat sich bisher auch geweigert, Anfragen nach dem Frischwasserverbrauch von 2012 und 2013 zu beantworten. Die Zahl liegt dem Magistrat vor, doch er will sie nicht nennen, obwohl er dazu verpflichtet ist. Diese Verweigerungshaltung wird seinen Grund haben, er könnte darin liegen, dass über die Abwassergebühr neue Gelder in den Haushalt fließen sollten.
Jeder Bürger ist hiervon betroffen und sollte seine Gebührenabrechnung genau ansehen und ggf. Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.
Nachdem Magistrat, Bürgermeister und Stadtverordnetenvorsteher über die finanzielle Seite versuchen die Berichterstattung und die Rechte als Stadtverordneten zu behindern, ist die Leserspende eine große Unterstützung.
Mit den Abwassergebühren sollen dem Haushalt der Stadt zusätzlich 1,5 Mio. Euro zufließen. Die Abwassergebühren sind demnach nicht kostenneutal zwischen Trink- und Niederschlagswasser aufgeteitl worden.
Seit Eröffnung des Ärztehauses gibt es keine sicheren Fluchtwege in dem Gebäude, vor allem nicht für die Patienten, die auf Hilfe angewiesen sind, obwohl sie vorgeschrieben sind.
Der Magistrat weicht Fragen, gibt falsche Antworten oder und bietet nur dreiste Ausflüchte.
Sechs bis acht Kleinstädte in peripheren Lagen können gefördert werden, die „durch modellhaft angelegte Zukunftsprozesse, ihre Potenziale ermitteln und erschließen sowie in Wert setzen möchten“
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