Abwasser: Behandlung und Bezahlung
Wer sich heute an seinem freien Sonntag auf einen Ausflug im Sonnenschein gefreut hat, wird enttäuscht sein, ein ergiebiger Landregen geht nieder.
Die Landwirte und die Gartenfreunde, die schon lange auf Regen für das Wachstum gewartet haben, freuen sich darüber. Auch die Verantwortlichen für die Abwasserleitung und das Klärwerk freuen sich über den Regen. Vor allem über das Regenwasser, das in den Kanal fließt und die Schmutzlast vorwärts schwemmt. Das ergiebige Regenwasser erspart die Bestellung des Spülwagens, der die Kanäle sonst durchspülen müsste, das spart auch Kosten für die Abwasserbehandlung.
Frischwassermenge = Abwassermenge
Das ist bisher der Maßstab für die Aufteilung der Kosten der Abwasserbehandlung. Gegen diese Regelung wurde geklagt und ein Verwaltungsgericht entschied, dass auch das Niederschlagswasser mit in die Berechnung der Kostenaufteilung einzugehen hat, das über den kommunalen Abwasserkanal zur Kläranlage mit entsorgt wird.
Regenwasser für die Kanalspülung notwendig
Der Zusammenhang ist aber komplexer. Wenn es wenig geregnet hat, fehlt in den Abwasserkanälen das Regenwasser, dass die Schmutzfracht im Kanal weiter schwemmt. Das von den Dächern und den befestigen Flächen kommende Wasser wird im Abwasserkanal gebraucht und erfüllt dort eine nützliche Funktion. Fehlt das Niederschlagswasser entstehen zusätzliche Kosten für die Spülung der Rohre.
Hochwasserschutz
Regenwasser ist aber schädlich für die Abwasserbehandlung, wenn es in großen Mengen auftritt.
Der Klimawandel bringt längere Trockenperioden und kräftige Starkregen. Diese Starkregen waren in den letzten Jahren schon in vielen Landesteilen zu beobachten. Sie führten flussabwärts zu Hochwasserschäden bei denen volkswirtschaftlich hoher Schaden entstand und viele Menschen zu leiden hatten. Auch in Homberg sind Millionenbeträge für den Hochwasserschutz an der Efze ausgegeben worden, auch im aktuellen Haushalt wieder.
Versickern und zurückhalten statt einleiten
Regenwasser, das im Boden versickert und erst nach und nach über Quellen in die Bäche und Flüsse abgegeben wird, ist der beste Hochwasserschutz. Private Vorkehrungen für Versickerungen und Zwischenspeicherung in Zisternen erfüllen ebenfalls diesen Zweck. Selbst beim Kanalbau sind große Regenrückhaltebecken eingebaut worden, damit bei Starkregen die Kläranlagen nicht überflutet werden und das Wasser nicht unbehandelt in die Flüsse abgegeben wird.
Magistrat versteht diese Zusammenhänge nicht
Für jedes komplexe Problem gibt es eine schnelle, einfache – und falsche Lösung. Nach diesem Motto scheint im Magistrat die neue Abwassersatzung verfasst worden sein. Das zeigt sich an den vielen handwerklichen Fehlern des Satzungsentwurfs und auch an der folgenden Erklärung:
"Der Verwaltungsgerichtshof hat im September 2009 – nach unserer Meinung – versäumt, einen Anschluss- und Benutzungszwang, auch für die Ableitung des Niederschlagswassers, festzulegen." [Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt Abwassersatzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2014]
Ein solcher Zwang, auch Niederschlagswasser gebührenpflichtig zu machen, wäre ein Schlag gegen den Hochwasserschutz. Er würde nicht bewirken, dass Flächen entsiegelt werden, damit mehr Wasser versickern kann.
In Niedersachsen werden Prämien für die Entsiegelung von befestigten Flächen gezahlt, das ist ein Beitrag zum Hochwasserschutz.
Das Unverständnis über die sachlichen Zusammenhänge des Magistrats dokumentiert sich auch in dem folgenden Satz. Der Magistrat erkennt nicht, dass es sich bei einer solchen privaten Investition um einen Beitrag zum Hochwassersschutz handelt, der nur zu begrüßen ist.
"Erfahrungen anderer Städte haben gezeigt, dass sich Besitzer von großen befestigten Grundstücken aus der Solidargemeinschaft der Gebührenzahler "verabschieden", indem sie eigene Anlagen für die Entsorgung des Niederschlagswassers einrichten" [Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt Abwassersatzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2014]
Versteckte weitere Grundsteuer
Eine neue notwendige Abwassersatzung muss zu einer gerechten Aufteilung der Kosten der Abwasserbehandlung führen. Daran geht kein Weg vorbei. Der vorgelegte Satzungsentwurf scheint sich nur daran zu orientieren, wie möglichst viel Geld von den Bürgern eingetrieben werden kann, getarnt als Gebühr.
Die Details der Satzung werden in einem weiteren Beitrag detailliert untersucht. Es ist darin deutlich zu erkennen, dass es sich nicht nur um die eingeleitete Abwasser aus Schmutz- und Niederschlagswasser handelt, sondern dass die Grundstücksgröße selbst als eine Bemessungsgrundlage herangezogen werden soll, ohne dass sie einen Bezug zu der Abwassermenge hat. Im Vergleich mit Abwassersatzungen anderer Kommunen wird dies deutlich werden.
Leerstandsförderung des Magistrats
In den Dörfern gibt es viele kleinere und größere Hofanlagen, die nicht mehr landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Für diese Anwesen werden nach dem vorliegenden Entwurf hohe jährliche Kosten entstehen, die sich nur auf die Grundstücksgröße beziehen und höher als die Grundsteuer sind. Diese Mehrkosten sind nicht von allem aufzubringen, da sie mit dem Anwesen nicht erwirtschaftet werden können. In der Folge müssen diese Resthöfe aufgegeben werde, der Leerstand in den Dörfern wird wachsen. Schon jetzt gibt es gerade bei Neubürgern Überlegungen, ob sie die Hofsanierung nicht gleich einstellen und in einem anderen Ort außerhalb Hombergs ein neues Anwesen kaufen sollen.
Schnellschuss vermeiden: Kosten und Zeit sparen
Der sachlich falsche und rechtlich fehlerhafte Satzungsentwurf des Magistrats sollte in der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 29. April 2014 nicht verabschiedet werden, denn er gibt keine Rechtsgrundlage für geänderte Gebühren, die vor Gericht Bestand hätte. Sollte die CDU- und SPD- Mehrheit sich nur auf ihre Stimmenmacht verlassen und die sachlichen Argumente in den Wind schlagen, wird es eine Lawine an Einsprüchen gegen die Gebührenbescheide geben, die der Verwaltung nur zusätzliche Arbeit machen und unnötige Kosten verursachen.
An einer rechtskonformen Satzung geht kein Weg vorbei, dazu sollte man sich Zeit nehmen und nicht mit Gewalt ein Flickwerk durchboxen, das den Bürgern nur Ärger bereitetet. Die Wut der Bürger ist voraussehbar.
Sparen nach dem Homberger Modell. Eigentum billig an Parteifreunde verscherbeln, mit Steuergeldern teuer neu bauen.
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