HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kosten für Gerichtsverfahren

Bürgermeister Martin Wagner gab unter dem Tagesordnungspunkt 'Information' in der letzten Stadtverordnetenversammlung  folgendes bekannt:

"Im Verwaltungsstreitverfahren Bündnis 90 Die Grünen / Freie Wählergemeinschaft gegen die Stadtverordnetenversammlung sind mittlerweile jeweils 294,00 € allgemeine Verwaltungsgebühren an das Verwaltungsgericht gezahlt worden."

Warum gibt der Bürgermeister diese Informationen und nicht der Stadtverordnetenvorsteher?

In die Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung hat sich der Bürgermeister nicht einzumischen. Wenn der Stadtverordnetenvorsteher solchen Übergriffen nicht den Riegel vorschiebt, wird das Parlament zunehmend zum Spielball des Bürgermeisters. Dann stehen die Verhältnisse auf den Kopf. Die Stadtverordneten haben den Magistrat zu beauftragen und zu kontrollieren.

Wenn der Bürgermeister sich schon zu Kosten aus Rechtsstreitigkeiten äußert, warum hat er den Stadtverordneten und den Bürgern nicht gesagt, dass allein für die  Konstruktion eines Ablehnunggrundes  des Bürgerbegehrens über 3.500 Euro Rechtsanwaltskosten entstanden sind und weitere aus dem noch anstehenden Klageverfahren auf die Stadt zukommen?

siehe auch: Kampf gegen die Bürger mit allen Mitteln

Druckansicht Druckansicht


Ein Kommentar zu “Kosten für Gerichtsverfahren”

  1. Fraktionszwangshasser

    Und warum hinterfragt das Herr Bölling , andere Grüne oder die anderen Stadtverordneten nicht ?
    Warum lässt sich der Stadtverordnetenvorsteher so vorführen ?

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum