HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

VGH hat entschieden

VGH Langtext

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Stadtverordnetenversammlung stattgegeben. Er folgte der Darstellung von CDU und FDP, die behaupteten, es läge ein Koalitionvertrag vor. Daraus rechtfertigt sich auch der gemeinsame Wahlvorschlag, der zu einer höheren Sitzanzahl in den Ausschüssen führt.

Die Argumentation mit dem Koalitionsvertrag ist in der 1. Instanz nicht vorgetragen worden, obwohl er bereits seit einem 3/4 Jahr gültig gewesen wäre, wenn er damals tatsächlich bestanden haben sollte. Dieser Vertrag wird erst auf den Tisch gelegt, nachdem die erste Instanz gegen die Auffassung von CDU und FDP entschieden hatten. In der Verhandlung wurde behauptet, dass es in Homberg bekannt gewesen sei, dass man eine Koalition beschlossen habe. Auf die Nachfrage wann das veröffentlich worden sei, nannte man die HNA vom 6. und vom 12. April 2006.

Und was steht an diesen Tagen in der HNA?
Am 6. April 2006 findet sich überhaupt nichts zu dem Thema!
Am 12. April 2006 steht unter der Überschrift "Allein geht gar nichts – CDU und FDP setzen in allen Bereichen auf Zusammenarbeit" kein einziges Mal das Wort Koalition. Aus einer Zusammenarbei kann nicht auf eine Koalition geschlossen werden. Es gab auch schon früher Zusammenarbeit ohne Koalitionen mit Vertrag.

Auffällig ist auch, dass im Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 27. April 2008, als die Wahl zu den Ausschüssen stattfanden, immer nur von der Arbeitsgemeinschaft CDU/FDP gesprochen worden ist. Auch hier taucht kein einziges Mal das Wort "Koalition" auf.

Man wird den Verdacht nicht los, dass der sogenannte Koalitionsvertrag erst nachträglich zum Zwecke der Berufung geschaffen wurde.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. Dezember 2003 wird in Hessen negiert. Der VGH gewichtet die Arbeitsfähigkeit der Gremien höher als die Einhaltung des Demokratieprinzips und der Wahlgrundsätze nach dem Grundgesetz.

Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.

>> Verwaltungsgericht am 6. Mai
>> Besetzung der Homberger Ausschüsse vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof


3 Kommentare zu “VGH hat entschieden”

  1. Karl Hassenpflug

    Ein Kommentar zu den Lesermeinungen bei “Verwaltungsgericht am 6. Mai” passt hier auch sehr gut zu dem Artikel, insbesonders die Punkte 1 und 2.
    Meine Zustimmung zu Punkt 4 ist ja schon lÀnger bekannt.
    Der Punkt 5 schildert ein PhĂ€nomen, dass leider bei “ÜberzeugungstĂ€tern aller Fachrichtungen” auftaucht. (Man hat ja nun mal die einzig richtige Wahrheit gepachtet, und dann kommt da so ein ahnungsloses Gericht……………..)

    Jutta Blau schrieb am 7. Mai 2008 um 16:27 Uhr: Fazit aus einigen Kommentaren:
    1. Menschen die Ihr Recht vor Gericht durchsetzten und Recht bekommen sind schuldig
    2.Menschen die Gerichtsurteile lesen verstehen das Recht nicht und bezeichnen die Gewinner als Verlierer
    3. Die Zeitung kennt die Tatsachen
    4.am liebsten wird unter Pseudonym angeklagt/geklagt

    5. 

.Wir brauchen keinen Rechtstaat.

  2. Barolle

    Egal wie der HVGH entschieden hat :
    Die Mehrheit macht was sie möchte.
    Der Rest ist Staffage.

    Es geht lediglich darum wie die Mehrheit sich auffĂŒhrt.
    Und was zum Schluss unten rauskommt.

    Und ob hier im Kleinen CDU / FDP; im Kreis ein Landrat der meint das 63 % NichtwĂ€hler zufrieden seien mit der im Kreis gemachten Politik; das Geschacher auf Landesebene oder die große Koalition in Berlin.

    Und das ganze gipfelt dann ( und lÀsst auch darauf reduzieren ) :
    “Der Aufschwung ist bei den Menschen angekommen !”

    Oder wie sonst sind Politik und Wahlverdrossenheit zu erklÀren !

  3. Homberg Fan

    Ich frage mich, wozu wir Gerichte bemĂŒhen, wenn wir hinterher interpretieren was das Gericht entschieden hat. Warten wir doch erstmal die schriftliche Entscheidung ab, bevor wir uns hier streiten.

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum