HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Einzelhandel auf der grĂŒnen Wiese /3

Eine Gefahr fĂŒr die GeschĂ€ftsleute der Innenstadt.

Rollgitter MarktplatzDie HNA berichtete am 4.4.2008 ĂŒber die Themen der nĂ€chsten Stadtverordnetensitzung. Zu der Ausweisung eines Sondergebietes Einzelhandel schreibt sie:

Einzelhandel im Norden
(…) Außerdem geht es um ein Sonderbaugebiet zwischen der Nordumgehung und der Bebauung am Sudetenweg. Dort soll eine FlĂ€che fĂŒr den Einzelhandel ausgewiesen werden. Allerdings nicht fĂŒr Sortimente, die eine Konkurrenz zur Innenstadt bedeuten wĂŒrden.

Der Satz ‘keine Konkurrenz zur Innenstadt’ ist der HNA wohl vom BĂŒrgermeister zur Beruhigung der BĂŒrger und der WeGe erzĂ€hlt worden. In den Beschlussvorlagen ist keine EinschrĂ€nkung formuliert. Nur was da steht, ist verbindlich. Alles andere sind schöne Worte, auf die man nicht bauen kann.

Wenn die CDU/FDP Mehrheit dem zustimmt, dann ist alles möglich. Keiner kann sich dann darauf berufen, dass keine Betriebe dort ansiedeln dĂŒrfen, die der Innenstadt Konkurrenz machen. Es ist auch ein breites Auslegungsfeld was als Konkurrenz gewertet werden kann.

Der BĂŒrgermeister sagt, er wolle sich fĂŒr die Innenstadt stark machen, doch die Entscheidungen seiner Fraktion sehen anders aus: Zustimmung zur Hercules-Erweiterung, Zustimmung zum Factory-Outlet-Center in Remsfeld und jetzt an der Kassler Straße. Wieviel sind die Aussagen zugunsten der Innenstadt da wert?

Das EfzeCenter sollte als Mahnung dienen.

> Einzelhandelsgebiet am Stadtrand vorlÀufig abgesetzt /4
> Wieder Einzelhandel auf der grĂŒnen Wiese. Nichts gelernt? /2
> Neue VerkaufsflÀchen am Stadtrand? /1

Dokumentation——————————————————–

Tagesordnungspunkt 15 (Bebauungsplan)

Aufstellung einer Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 43 zur Ausweisung eines Sondergebietes – Einzelhandel- zwischen der L 3224 (Kasseler Straße), L 3224 (Nordumgehung), dem Wirtschaftsweg nach Mardorf und der vorhandenen Bebauung unter Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43/1; hier: Aufstellungsbeschluss
Auf die ErlĂ€uterungen zu Punkt 14 wird voll inhaltlich Bezug genommen. Der Beschluss des Magistrats Nr. 6 vom 24.01.2008 ist als Anlage Nr. 10 beigefĂŒgt.


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