BĂŒrgermeister behindert die Arbeit der Stadtverordneten
Foto: Beleuchteter Schriftzug am Ärztehaus bei Nacht. Die Wahrheit über das Ärzthaus liegt weiterhin im Dunkeln.
Kontrolle ist Pflicht
Stadtverordnete haben die gesetzliche Aufgabe, die Verwaltung und die Arbeit des Magistrats zu kontrollieren.
Dazu können sie Fragen stellen, die zeitnah und wahrheitsgemäß vom Magistrat zu beantworten sind.
Der Bürgermeister als Sprecher des Magistrats behinderte immer wieder die Arbeit der Stadtverordneten, indem er nicht zeitnah antwortete und vertröstete, oder indem er falsche Antworten gab.
Im Oktober 2019 beantragte die Bürgerliste, detaillierte Fragen zum Ärztehaus zu beantworten. In der Sitzung im November beantwortete der Bürgermeister die Fragen nicht, lediglich zur ersten Frage gab er ausweichende Antworten. Die offenen Fragen sind bis heute nicht beantwortet.
Der Bürgermeister hat gerade in der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2020 seinen Diensteid beschworen, er wolle die Gesetze des Landes achten.
Wirtschaftliche Situation des Ärztehauses weiterhin ungeklärt
Die seit November 2019 unbeantworteten Fragen zur wirtschaftlichen Situation des Ärztehauses:
2.a) Welche Mietverträge bestehen über welche Räume des Ärztehauses?
b) Welche Laufzeit haben die Verträge, welche Kündigungsfristen wurden vereinbart?
c) Welcher Mietzins wurde mit welchem Mieter vereinbart und wird dieser seit jeweiligem Mietbeginn auch regelmäßig und in voller Höhe gezahlt?
d) Wurden in den vergangenen Jahren seit Erstvermietung jährlich die Betriebskosten abgerechnet, mit welchem Ergebnis und ist dies kostendeckend?
e) Welche Fehlbeträge sind bislang aus der Vermietung entstanden?
3.a) Welche tatsächlichen Baukosten sind seit 2014 und in welchen Jahren entstanden?
b) Welche Architekten-Leistungen wurden seit 2014 aufgrund welchen erteilten Auftrages in Rechnung gestellt und durch Zahlung ausgeglichen (Aufteilung auf das jeweilige Kalenderjahr)?
c) Welche Instandsetzungs-bzw. Reparaturaufträge wurden seit 2014 kostenpflichtig für die Stadt erteilt und ausgeführt?
d) Welche aktuellen Schäden (z. B. Feuchtigkeit) gibt es in der Immobilie?
Statt den Stadtverordneten zu antworten, beauftragte der Bürgermeister eine Hamburger Anwaltskanzlei, die nach seinen Aussagen mindestens 30.000 Euro kostet. Ergebnisse sind bis heute nicht vorgelegt.
Die demokratische Selbstverwaltung wird auf diese Weise in Homberg ausgehebelt.