Gebäude U5: Die Preisdrücker
Planzeichnung: Auszug aus dem gültigen Bebauungsplan für die ehemalige Ostpreußenkaserne
Die Hessische Landgesellschaft (HLG) und der Bürgermeister versuchen weiter, die Gebäude und Grundstücke zu immer niedrigeren Preisen zu verkaufen – und damit die Schulden der Stadt zu erhöhen.
Sie ignorieren dabei die verbindliche Richtlinie zur Bodenbevorratung, nach der die HLG die kostendeckenden Preise vorzulegen hat. Die kostendeckenden Preise sind der Maßstab für die Gebühren, die die HLG der Stadt berechnet.
Der Wert eines Grundstücks ergibt sich auch aus dem Maß, in dem eine Grundstück überbaut werden darf. Dieser Maßstab ist durch den Bebauungsplan festgelegt.
Maß der baulichen Nutzung für das Gelände von U5
Die Fläche in dem blau umrandeten Feld darf zu 80 Prozent bebaut werden.
Bei einer überbaubaren Grundfläche von 1.800 qm sind das 1.400 qm.
Baumassenzahl: Über jeden Quadratmeter dieser Grundfläche dürfen 10 Kubikmeter Raum errichtet werden, also 14.400 cbm.
Bei 10 Meter Höhe lassen sich drei Geschossebenen errichten, also 4.200 qm Geschossfläche.
Die Gesamthöhe der möglichen Bauwerke darf 16 Meter nicht überschreiten. Damit sind bis fünf Vollgeschosse möglich.
Niedergang der demokratischen Kultur in Homberg
Der Haupt- und Hauptausschusses empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Notarvertrag für den Kauf zu bestätigen, ohne dass der Kaufinteressent gehört wird. Der Antrag von Dirk Pfalz, Bürgerliste, den Käufer anzuhören, wurde abgelehnt.
Bei früheren Grundstücksverkäufen haben sich die Kaufinteressenten vorgestellt und ihr Vorhaben erläutert. Jetzt sollen die Stadtverordneten die Katze im Sack kaufen.
Soll damit etwas vertuscht werden – ein ganz anderes Geschäft oder ein anderer Käufer? Diese Fälle hat es bereits mehrfach gegeben. Daraus sollten die Stadtverordneten lernen.
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses klagte der Stadtverordnete Peter Dewald (CDU): Was kann er noch glauben, wenn er sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass die vorgelegten Unterlagen wahr sind?
Wie hat Herr Dewald in den letzten Jahren bei Grundstückskäufen/ – verkäufen abgestimmt ?
Sich beklagen ist eine Sache – sich zu distanzieren und Flagge zu zeigen einen andere !