HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Dritter Durchführungsvertrag für das Einkaufszentrum?

Foto: Wo einst das ehemalige Werkstattgebäude des Autohauses stand, befinden sich tiefe Löcher im Boden. Im Hintergrund leuchtet das Schild des jetzigen Rewe-Marktes.

Die Stadtverordneten sollen am 31. Januar 2019 zum dritten Mal über den Durchführungsvertrag für den Bebauungsplan des Einkaufszentrums abstimmen.
Mit der ersten Abstimmung 2016 schufen sie die rechtliche Voraussetzung für den Bebauungsplan. Vor Kurzem gewährten sie eine Fristverlängerung um zwei Jahre bis Ende 2020.
Jetzt wird den Stadtverordneten eine weiter Abänderung vorgelegt, zu der es heißt:

Im   Rahmen   der   Bauausschusssitzung   vom   15.10.2018   hat   der Vorstandsvorsitzende   der Kreissparkasse Schwalm-Eder, Herr Thomas Gille, […] eine  deutlich  modifizierte Planung des Bauvorhabens im Bereich der Marktdirektion in der Kasseler Straße 1 vorgestellt. […]
Damit   diese   Planung   umgesetzt   werden   kann,   müssten   der  Durchführungsvertrag   zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  Nr. 66 „Einkaufszentrum  Drehscheibe“  und  ggf.  auch  der  Bebauungsplan selbst geändert werden. Quelle

Die Beschlussvorlage hat der Magistrat so formuliert:

Die geplante Baumaßnahme der Kreissparkasse Schwalm-Eder am Standort Kasseler Straße 1 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Magistrat wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Bauherrn des Einkaufszentrums bezüglich eines Nachtrags zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 „Einkaufszentrum Drehscheibe“ zu intensivieren. Dabei soll insbesondere die städtebauliche Aufwertung der historischen Villa, die heute im Erdgeschoss eine Spielhalle beherbergt, deutlich
forciert werden. Quelle

Was da in Umschreibungen versteckt wird, ist als Tagesordnungspunkt 5 so beschrieben:

Geplante Baumaßnahme der Kreissparkasse Schwalm-Eder in der Kasseler Straße 1
Hier: Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

In dieser Überschrift wird nichts davon gesagt, dass der Durchführungsvertrag und der Bebauungsplan verhandelt werden sollen. Als Lockmittel wird die historische Villa Wiskemann eingesetzt, deren Aufwertung forciert werden soll – was immer das heißen mag. Mit einer solchen Beschlussvorlage will sich der Magistrat ermächtigen lassen. Warum geht er diesen Weg, wo er sich doch sonst nicht um die Stadtverordneten schert, wie zum Beispiel beim Kauf des Wohnhauses in der Salzgasse, das zu dem Anwesen gehörte, das für den Bau des Kindergartens zerschlagen wurde.
 

Die offene Falle

Das Manöver ist durchschaubar. Wenn die Stadtverordneten diesen schwammigen Beschluss fassen, hat der Bürgermeister die Stadtverordneten in die Falle gelockt, die dann später schwerlich die Änderungen im Durchführungsvertrag und im Bebauungsplan ablehnen können. Der Bürgermeister wird ihnen sagen, sie haben diese Planung doch selbst mit befürwortet.

Der Durchführungsvertrag

Bei einem Bebauungsplan für ein Vorhaben, wie in Homberg das Einkaufszentrum, schafft der Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt die Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan. Ist oder wird der Durchführungsvertrag ungültig, ist auch der Bebauungsplan ungültig.

Im Durchführungsvertrag werden die gegenseitigen Beziehungen geregelt.

Wer hat welche Erschließungskosten zu übernehmen? Nach Aussage von Bürgermeister Dr. Nico Ritz hat die Stadt noch nicht die Kostenbeiträge für den Kreisel bei dem Vorhabenträger abgerufen.

Der Vertrag muss auch eine Durchführungs-Frist enthalten, bis wann das Vorhaben durchgeführt werden muss. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, kann die Stadt den Bebauungsplan wieder aufheben, denn der Vertrag ist nicht erfüllt worden. Dem Vorhabenträger steht keine Entschädigung zu, es ist sein Risiko.

Wenn im Bauverlauf Probleme auftauchen, kann die Fertigstellungsfrist verlängert werden.
 

Prüfpflicht der Stadt

Vor Vertragsabschluss hat die Stadt die Pflicht, die Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers zu prüfen:
Ist er in der Lage, diesen Vertrag in der vereinbarten Frist durchzuführen?
Hat er die finanziellen Mittel, hat er die Grundstücke, hat er die Mieter?

Die Stadt hat im Fall des Einkaufszentrums ihre Prüfpflicht nicht erfüllt – wie Herr Younis von der Firma Schoofs öffentlich in jüngster Zeit eingestand. Schoofs hatte bei Abschluss des Durchführungsvertrags noch nicht ausreichend Mieter, damit auch keine Sicherheit für die Finanzierung. Auch auf die Grundstücke hatte Schoofs zu dem Zeitpunkt noch keinen Zugriff.

Zum  Weihnachtsgeschäft 2018 sollte das Einkaufszentrum in Betrieb gegangen sein. Dass die Firma Schoofs ihren Vertrag nicht erfüllt hat, war für alle deutlich sichtbar. Die Verlängerung der Fertigstellung bis Ende 2020 war nicht gerechtfertigt. Die Stadt belohnt die Firma Schoofs mit der Fristverlängerung noch. Eigentlich hätte die Stadt den Bebauungsplan aufheben müssen. Die Zeitverzögerung beruhte nämlich nicht auf unvorhersehbaren neuen Ereignissen während des Baues, sie beruht auf dem unausgereiften Projekt der Firma Schoofs. Die Stadt belohnt Schoofs mit der Fristverlängerung.
 

Die Mieter und die Verträge

Bis heute hat auch niemand die Mietverträge gesehen, von denen der Geschäftsführer Younis jetzt spricht. Sind es ebensolche Luftnummer wie zur Zeit des Vertragsabschlusses?
Wenn Schoofs mit den Hauptmietern wirklich Verträge abgeschlossen haben sollte, müssten ja auch gegenüber den Mietern Verpflichtungen über die  Eröffnung des Einkaufszentrums eingegangen worden sein. Die Mieter müssen sich darauf einstellen und entsprechend vorplanen. Wenn der Termin platzt, dann wären sie berechtigt Schadenersatz zu fordern. Von solchen Vorgängen hat man nichts gehört. Der Vorhabenträger Schoofs wird sich gehütet haben, solche bindenden Verträge mit solchen Verpflichtungen einzugehen. Die bisher genannten  Mieter haben allenfalls wage Absichtserklärungen abgegeben, dass sie mieten würden, wenn es einmal zu einem Einkaufszentrum kommen sollte. Bis nicht von Schoofs das Gegenteil bewiesen und belegt wird, muss man in Homberg davon ausgehen, dass alles ein spekulatives Projekt ist.

Der derzeitige Abriss der Gebäude ist kein Gegenbeweis, denn die Gebäude mussten sowieso weichen, um etwas Neues zu bauen. Was eines Tages wirklich auf dem Gelände entstehen wird, ist unklar. Ein Einkaufszentrum in dieser Größe wird es kaum  sein. Die Büroflächen sind schon gestrichen. Am wahrscheinlichsten könnte es einmal  eine Mischnutzung auf dem Gelände geben. Das wäre auch dem zentralen Standort angemessen, so hatte es der Vertreter des Kasseler Einzelhandelsverband schon frühzeitig als sinnvoll ins Gespräch gebracht.

Weitere Beiträge zum Durchführungsvertrag:

Einkaufszentrums-Vertrag: Was erzählt wurde

Plan für Einkaufszentrum nicht realisierbar, Schoofs plant um

Einkaufszentrum Drehscheibe: Umgang mit Planungsänderungen

Ist der Durchführungsvertrag zum Einkaufszentrum noch gültig?

Ist der Bebauungsplan für das Ulrich-Areal gültig?

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5 Kommentare zu “Dritter Durchführungsvertrag für das Einkaufszentrum?”

  1. Dr. Klaus Lambrecht

    Fragen über Fragen wirft dieser Artikel auf. Fragen auf deren Beantwortung der Bürger ein Recht hat, aber der Magistrat beharrlich schweigt, diese zu beantworten, stattdessen wird einen nebulöse Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
    Eine Vorlage, die mit dem eigentlichen Vorhaben nichts zu tun hat.
    Der Hinweis auf das Förderprojekt und den zu stellenden Förderantrag im Rahmen von „Stadtgrün“ und der richtungsweisenden Entscheidung ist eine Nebelkerze. Was hat das eine Projekt mit dem anderen zu tun. Zumal die Förderfähigkeit des nicht öffentlichen  Förderantrages nicht geklärt ist. Man verknüpft unzulässiger Weise zwei vollkommend unabhängige Anträge. Was hat die Bebauung des Alten Friedhofes, die Wegeführung und die Beleuchtung mit dem EKZ zu tun? Nichts.
    Ebenso verhält es sich mit der ehemaligen Villa Wiskemann, dem Jugenstilgebäude mit der Spielhalle. Es ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Auch wenn es wünschenswert ist, das Gebäude wieder herzustellen bzw. behutsam zu restaurieren, hat derzeit die Stadt keine Verfügungsgewalt über das Gebäude. Über einen Ankauf ist mir jedenfalls nichts bekannt.
    Was wird aus dem geplanten Umbau der Kasseler Str. und der oberen Ziegenhainer Str.? Der Umbau steht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem EKZ.
    Für mich ist auch vollkommen unverständlich, warum sich die Kreissparkasse in ein solche Abhängigkeitsverhältnis zu dem geplanten EKZ bringt und den geplanten Umbau auf dieses abstellt? Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten frage ich mich, ist dieser Umbau so sinnvoll? Eine goldene Kiste fügt sich nicht in die bisher diskutierte geänderte Planung des EKZ ein. Dabei ist über die geänderte Planung selbst noch kein Beschluss gefasst worden. Was wurde aus den Anträgen der FWG: Ladestation für Elektrofahrzeuge und Forderung des Baues des Rewemarktes, sodass später auf den Fundamenten gebaut werden kann.
    Letzteren Antrag halte ich für überzogen, der Bauherr entscheidet, was und wie er baut, solange er im Rahmen des Bebauungsplanes diese Freiheiten hat.
    Auch längst hätte mit den zuständigen Ämtern geklärt sein können, ob eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wird. Dafür war Zeit genug.
    Dies wirft wieder eine Frage auf, der Durchführungsvertrag wurde mit der Firma Schoofs geschlossen, muss nun auch noch mit der Kreissparkasse ein Vertrag geschlossen werden? Da diese auf Eigentumsfläche baut. In der alten Planung erfolgte der ehemals geplante Büroneubau zum Teil auf Gelände der Firma Schoofs Immobilien GmbH.
    Wer sind überhaupt die Verhandlungspartner? Dabei meine ich nicht den Geschäftsführer sonder die Firma. Ich möchte bei solchen Entscheidungen schon wissen,  in welcher Funktion und Eigenschaft mein Vertragspartner fungiert.
    Es ist eben eine tolle Stadt in der wir leben,  eben auch eine tolle Planung und Politik, so richtig zum Wohlfühlen. Ironie Ende.

  2. Phil Antrop

    Zitate aus HNA zum Neujahrsempfang der Stadt 2019

    Bürgermeister Ritz

    „Wir leben in einer tollen Stadt und in einer tollen Region.“

    oder

    „Im Abreißen sind wir ganz weit vorne“,…erinnerte damit an den Abriss für das neue Einkaufszentrum."

    "Homberg stehe wirtschaftlich so gut da wie lange nicht,"

    Herr Thurau

    „Jeder sollte stolz darauf sein, hier zu leben.“

    "Er appellierte an das Miteinander."

    "Es geht darum als gemeinsames Ziel, sich für die Menschen in der Stadt einzusetzen."

    "Neues zu gestalten, zu erreichen sei nur mit Rücksicht und Zusammenarbeit möglich."

    Wie wahr Herr Thurau.

    Wenden sie sich doch mal an die Mitglieder der ARGE aus SPD und anderen Fraktionen.

    Oder wie wäre es denn, den Mitbürgern keine Steine in den Weg legen zu lassen und sich dann, wenn man es getan hat, dazu zu bekennen?

  3. AnwaltsLiebling

    "Wir leben in einer tollen Stadt und in einer tollen Region."

    Dieser Satz ist sehr allgemein gehalten, jedoch im Sprachgebrauch von Politikern zur Würdigung eigener Verdienste durchaus üblich.

    Was versteht der Bürgermeister unter einer tollen Stadt?

    Landschaftlich? Da stimme ich ihm ohne Einschränkung zu.

    Die Menschen in dieser Stadt? Auch das ist zutreffend.

    Wegweisende politische Entscheidungen, die erst den Begriff einer tollen Stadt prägten?

    Hier würde ich vehement widersprechen!

    Eine paar Gegenfragen an Herrn Bürgermeister und die ihn tragenden Parteienvertreter erlaube ich mir:

    Wurden in den letzten Jahren Fehlentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf Immobilienankäufe und -verkäufe, getroffen?

    Erfüllten sich die Erwartungen zur von ihnen prognostizierten Altstadtbelebung?

    Gestehen sie ggf. Fehler in ihrem Maßnahmenkatalog ein?

    Würden sie behaupten, dass die Stadt jederzeit auf Augenhöhe die Verhandlungen mit der Fa. Schoofs führte? Mussten nicht mehrfach Zugeständnisse eingeräumt werden?

    Können Sie verstehen, dass ( große ) Teile der Bürgerschaft mit der Öffentlichkeitsarbeit durch den Projektentwickler und die Stadt im Hinblick auf das neue EKZ äußerst unzufrieden sind?

  4. Sparbrötchen

    Schlagzeile in der HNA:

    Kreissparkasse plant ein Haus für Vereine.

    Das sei den Vereinen gegönnt.

    Liebe Kreissparkasse, denkt auch mal wieder an die Kleinsparer!

    Tagesgeld bis 5000 €  = 0,00 Zinsen

    Tagesgeld ab 5000 €   = 0,01 Zinsen 

    Die Politik hat uns doch vor Jahren aufgefordert, etwas für das Alter zu tun (…)

  5. Homberger Jeck

    Sparbrötchen

    Keiner ist gezwungen die "Segnungen" der Kreissparkasse in Anspruch zu nehmen.🤡

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