_2014 Ein-Euro Verkauf ehm. Landratsamt
Verkauf des ehemaligen Landratsamtes der Stadt für 1-Euro an die Kraftstrom Bezugsgenossenschaft Homberg
Vermögen der Stadt darf nicht unter Wert verkauft werden. das untersagt die Hessische Gemeindeordnung, außerdem verletzt es die europäische Beihilfeordnung, die darin einen Verletzung im Wettbewerb sieht.
Dossier der Links zu den einzelnen Beiträgen, neuste Beiträge oben
05.03.2015 Personelle Verquickung
03.03.2015 Viele Haken beim 1-Euro-Verkauf Hinweis
02.03.2015 Es war einmal….ein Kulturdenkmal
19.02.2015 Von der Drohung zur Tat
16.02.2015 Noch kein Kaufvertrag für das ehemalige Landratsamt
15.02.2015 Gebäudewert von 304.000 Euro für 1 Euro “verkauft”
09.02.2015 Natürlich sei das Haus nicht nur einen Euro wert
04.01.2015 Nur zum vollen Wert
21.02.2015 Sonderrechtszone Homberger Rathaus
30.01.2015 Der Bürgermeister droht
26.01.2015 Auskunft entspricht nicht der Rechtslage
20.01.2015 Subventionierter Abbruch schon im vollen Gange
11.01.2015 Altes Landratsamt: Asbestfassade aufgebrochen
07.01.2015 Etikettenschwindel und Trickserei: Es geht weiter wie bisher
04.01.2015 Nur zum vollen Wert
02.01.2015 Ein Euro – Einmal Einigkeit
14.12.2014 Was ist öffentliches Interesse?
08.12.2014 Warum noch sparen, wenn die Stadt Vermögen verschenkt?
05.12.2014 Subventionierung der KBG: Kann sich die Stadt das leisten?
19.11.2014 Immobilien An- und Verkauf
26.10.2014 Welchen Wert hat das ehemalige Landratsamt in der Freiheiter Straße?
23.10.2014 Vermögen verschleudert und verschenkt , Sozialhilfe beantragt
12.10.2014 Planung für Arbeitsagentur: Mehr neue Fragen als Antworten
10.10.2014 Büros für Arbeitsagentur ?