Falschaussagen zur Entwässerungssatzung
Am 29. April 2014 wurde in der Stadtverordnetenversammlung gegen 22:00 Uhr als letzter Punkt noch eilig die neue Abwassersatzung beschlossen. Sie sollte 26 Stunden später ab 1. Mai 2014 gelten.
Auf der Grundlage der neuen Satzung hatte die Stadt Bescheide an Bürger verschickt, einige Betroffene haben dagegen Widerspruch einlegt. Die Stadt wies diese Widersprüche ab und bediente sich dabei falscher Behauptungen.
Rückblick auf den Abend des 29. April 2014
Auf SPD-Antrag wurde an diesem Abend zuvor beschlossen, die Sitzung wegen Überlänge zu beenden und die noch offenen Punkte zu verschieben. Bürgermeister Wagner war an diesem Abend nicht anwesend, er wurde durch Stadtrat Kreuzberg vertreten.
"Herr Stadtrat Kreuzberg teilt mit, dass durch die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6, Entwässerungssatzung, Schaden für die Stadt entstehen würde."
Der Protokollführer Herr Bottenhorn erklärte, dass die Satzung schon bei der Druckerei sei und deshalb müsse jetzt der Beschluss gefasst werden. So geschah es auch.
Fakt ist
Die Satzung wurde zuvor bereits unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen, ohne dass schon ein Beschluss vorlag. Das dürfte den Tatbestand der Urkundenfälschung darstellen. Es ist ein wesentlicher Grund, warum Bürger den Bescheid der Stadt angefochten haben.
In der Ablehnung des Widerspruchs schrieb die Stadt, es beständen
"keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids"
Weiter führte die Stadt aus:
"Vor der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 29. April 2014 wurde der Satzungsentwurf an das örtliche Mitteilungsblatt homberg (Efze-aktuell zur rechtzeitigen Veröffentlichung unter der Auflage einer Druckfreigabe weitergeleitet.
Der Satzungsentwurf wurde dann von der Stadtverordnetenversammlung unverändert beschlossen, Die Druckfreigabe für Homberg (Efze)-aktuell am 30. April 2014 erteilt. Evenuelle Änderungen durch die Stadtverordnetenversammlung hätten noch vorgenommen werden können." (aus einer Ablehung des Widerspruch durch den Magistrat der Stadt Homberg)
Mit der Argumentation einer nachträglich erteilten Druckfreigabe wird die Tatsache der vorgezogene Unterschrift unter die Satzung nicht beseitigt.
An die Druckerei wurde zuvor auch nicht der Entwurf einer Satzung weitergeleitet, sondern die Kopie der fertigen Satzung mit Unterschrift und Dienstsiegel. Eine Urkunde wurde also unterschrieben, bevor der Satzung zugestimmt wurde.
Märchen von Satzungsentwurf und Druckfreigabe
Die Aussage von Satzungsentwurf und Druckfreigabe ist falsch. Bereits am Vormittag des 30. April wurde das offizielle Bekanntmachungsorgan in der Stadt verteilt.
Recherchen über den Druckauflauf ergaben, dass schon am Vorabend der Verteilung jeder Druckprozess begonnen werden muss. In den frühen Morgenstunden werden dann die Zeitungsbündel von der Druckerei im Vogelsberg nach Homberg zu den Verteilstelle gefahren, so dass das amtliche Mitteilungsblatt bereits am späten Vormittag in den ersten Briefkästen der Homberger ist.
Eine Druckfreigabe am 30. April früh morgens konnte gar nicht mehr gegeben werden, da der Druck zu diesem Zeitpunkt schon begonnen hatte. Die im Layout platzierte Satzung hätte auch vor Druckbeginn nicht mehr herausgenommen werden können, da sonst leere Seiten entstanden wären.
Diese Tatsache muss jetzt der Anhörungsausschuss beim Kreis mit in Betracht ziehen, wenn er über die Widersprüche der Bürger entscheidet.
siehe auch: Neue Abwasserbescheide
Abwassersatzung vor Beschluss unterschrieben und gesiegelt
Die neue Abwassersatzung – Was kommt auf jeden Bürger zu?
Gesplittete Abwassergebühr erst ab 2014
Homberger Abwasser-Begriff
Täuschungsmanöver Abwassersatzung
Abwasser: Behandlung und Bezahlung
Falscher Vergleich bei den Abwasserkosten
Parteiintern lacht man noch heute über diesen Geniestreich.
Homberg´s "Politiker" sinken immer tiefer.
Selbst Pinocchio und Baron Münchhausen sind glaubhafter und vertrauenswürdiger.
Armer Dr. Ritz. Hoffentlich erkennen Sie diese Machenschaften rechtzeitig und lassen sich nicht blenden und auf solche Machenschaften ein.
Handelt es sich bei der Entwässerungssatzung um eine verpflichtende Erklärung? Der folgende Passus lässt daraus schließen:
"Die Kreisstadt Homberg (Efze) betreibt in Erfüllung ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung öffentliche Einrichtungen als technisch selbstständige Systeme. Sie bestimmt Art und Umfang der Einrichtungen sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung." (§ 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Efze) vom 29.04.2014)
Wenn es sich um eine verpflichtende Erklärung handelt gilt folgendes:
"Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstands unterzeichnet sind. Dies gilt nicht für Geschäfte der laufenden Verwaltung, die für die Gemeinde von nicht erheblicher Bedeutung sind, sowie für Erklärungen, die ein für das Geschäft oder für den Kreis von Geschäften ausdrücklich Beauftragter abgibt, wenn die Vollmacht in der Form nach Satz 1 und 2 erteilt ist." (§ 71, Abs.2, HGO)
Die Satzung hätte dann somit vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter und einem weiteren Mitglied des Magistrats unterzeichnet werden müssen.
"Auf SPD-Antrag war an diesem Abend bereits beschlossen worden, die Sitzung wegen Überlänge zu beenden und die noch offenen Punkte zu verschieben."
Eine Stadtverordnetenversammlung die bereits beendet ist – ist beendet. Damit dürfte der Beschluss doch rechtswidrig außerhalb der Sitzung getroffen worden sein.
Sollte ich als Laie irren haben wir alle etwas gelernt. Sollte ich nicht irren hat der Stadtverordnetenvorsteher gegen seine Pflichten verstoßen. Und in Folge auch der Bürgermeister der rechtswidrigen Beschlüssen der Stadtverordneten widersprechen muss. § 63 HGO.
Geschäfstordnung der Stadtverordnetenversammlung Homberg
§ 8 (1) 2. Satz Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit bei Beginn der Sitzung fest.
§ 13 (1) Die Stadtverordnetenversammlung kann vor Eintritt in die Tagesordnung diese ändern.
§ 26 Sachruf und Wortentzug
(1)Wer an den Verhandlungen der Stadtverordnetenversammlung teilnimmt, ist verpflichtet, von sich aus dazu beizutragen, dass das Ansehen des Parlaments nicht abträglich beeinflusst wird.
https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Geschaeftsordnung_Stavo_Stand_Januar_1995.pdf
Ob das Ansehen durch solche Handlungsweisen nicht abträglich beeinflusst wurde ?
Zumindest hätte man beschließen müssen die Sitzung fortzusetzen:
§ 35 (2) Die Stadtverordnetenversammlung kann beschließen, im Einzelfall von den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung abzuweichen, wenn gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Geschaeftsordnung_Stavo_Stand_Januar_1995.pdf
👿
Aber HALLO, im Homberger Rathaus werden Gesetze und Verordnungen augenscheinlich nach Homberger Machart interpretiert und ausgeführt.
Alles klar – BASTA! 🙂
Bisher hat es doch auch geklappt – oder?
Nun stimmt die Abwassersatzung doch nicht, wie der heutigen HNA zu entnehmen ist. Wie der BM auffallend oft erwähnt, wird es teurer, wenn man genau rechnet. Auch wurden noch nicht alle Abfragen zurück geschickt, es hatten auch noch nicht alle die Abfrage erhalten.
In dem Antwortschreiben auf meinen Widerspruch hin sollte aber alles korrekt sein. Für die Gemeinde seiein Widerspruch nicht nachvollziehbar.
Nun habe ich eine Anfrage zu einem Anhörungstermin erhalten. Gibt das überhaupt Sinn, wenn die Gemeinde schon den Bescheid als unrichtig erklärt hat?
In diesem Sinne