HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Bauhof

Fördervoreaussetzung

Wenn die Bauhöfe von Homberg und Frielendorf kooperieren, soll es Fördergeld geben, sagte Bürgermeister Martin Wagner.

Im Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses ist das wiederholt zu lesen:

"Außerdem habe man die Möglichkeit, 50.000,00 € Fördergelder des Landes zu bekommen."

"Bürgermeister Martin Wagner spricht nochmals zu 50.000,00 € Zuschuss und evtl. Beratungsleistungen"

Am 11. September 2013 fand ein Kongress zur Interkommunalen Zusammenarbeit statt. Vom hessischen Ministerium für Inneres und Sport referierte der Referatsleiter für kommunale Finanzaufsicht Herr Thorsten Hardt. Er nannte als Fördervoraussetzung von je 25.000 Euro je Kommune, "Eine Kooperation von mindestens drei Kommunen."

Wenn diese Regelung gilt und aufrecht erhalten bleibt, erhalten weder Homberg noch Frielendorf für die interkommunale Zusammenarbeit Fördermittel.

Nach den bisherigen Erfahrungen mit den Aussagen des Bürgermeisters ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass die Aussage aus dem Ministerium stimmt und der Bürgermeister wieder einmal einen Köder ausgelegt hat, um eine Zustimmung zu erhalten.

Eine kommunale Zusammenarbeit ist sicherlich sinnvoll. Nach den Homberger Erfahrungen muss das nicht sein. Wenn im Bereich Bauhof gespart werden soll, muss das mit einer Aufgabenkritik beginnen, wie hier schon vorgeschlagen und abgelehnt wurde.

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3 Kommentare zu “Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Bauhof”

  1. Anmerker

    Auszüge

    Nr. 3.4.

    … in begründeten Ausnahmefällen genügt auch die Zusammenarbeit von 2 Kommunen

    Nr. 3.5. ist auf Dauer auszulegen min 5 Jahre

    Nr. 3.6 letzter Satz

    Wird 2 Kommunen anerkannt beträgt die Zuwendung 50 000 €

    https://verwaltung.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/HMdI_Internet/med/e59/e5970de7-3268-a431-f012-f31e2389e481,22222222-2222-2222-2222-222222222222

    Ob das Antragsverfahren vor der Beschaffung stattfinden muss, geht aus den Richtlinien nicht hervor. Ist jedoch üblicherweise bei Fördergeldern der Fall.

    Franz sagt:
    Schau mer mal.

     

     

  2. DMS

    zu 1: Danke für diese Ergänzungen.
    "In begründeten Ausnahmefällen…" Wie wird dieser Ausnahmefall begründet, zumal bereits eine interkommunale Zusammenarbeit Hombergs mit Knüllwald und Schwarzenborn besteht?

  3. Homberger Jeck

    Und auch im Bereich des Rechnungswesens hat man 50 000 € erhalten für die Zusammenarbeit mit Frielendorf.

    Dazu "glänzt" BM Ritz:
    "Die 50000 Euro seien schon fĂŒr die neue Software des digitalen Rechnungsworkflows ausgegeben worden,“    

     https://www.hna.de/politik/das-angeberei-hoch-drei-1000374.html

    …. des Computer gestützen Arbeitsablaufes im Rechnungswesen….

    đŸ€Ą

    Dafür hat der RP Zeit. Jedoch keine eigene erteilte Auflagen zu kontrollieren.

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