VGH hat entschieden
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Stadtverordnetenversammlung stattgegeben. Er folgte der Darstellung von CDU und FDP, die behaupteten, es läge ein Koalitionvertrag vor. Daraus rechtfertigt sich auch der gemeinsame Wahlvorschlag, der zu einer höheren Sitzanzahl in den Ausschüssen führt.
Die Argumentation mit dem Koalitionsvertrag ist in der 1. Instanz nicht vorgetragen worden, obwohl er bereits seit einem 3/4 Jahr gültig gewesen wäre, wenn er damals tatsächlich bestanden haben sollte. Dieser Vertrag wird erst auf den Tisch gelegt, nachdem die erste Instanz gegen die Auffassung von CDU und FDP entschieden hatten. In der Verhandlung wurde behauptet, dass es in Homberg bekannt gewesen sei, dass man eine Koalition beschlossen habe. Auf die Nachfrage wann das veröffentlich worden sei, nannte man die HNA vom 6. und vom 12. April 2006.
Und was steht an diesen Tagen in der HNA?
Am 6. April 2006 findet sich überhaupt nichts zu dem Thema!
Am 12. April 2006 steht unter der Überschrift "Allein geht gar nichts – CDU und FDP setzen in allen Bereichen auf Zusammenarbeit" kein einziges Mal das Wort Koalition. Aus einer Zusammenarbei kann nicht auf eine Koalition geschlossen werden. Es gab auch schon früher Zusammenarbeit ohne Koalitionen mit Vertrag.
Auffällig ist auch, dass im Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 27. April 2008, als die Wahl zu den Ausschüssen stattfanden, immer nur von der Arbeitsgemeinschaft CDU/FDP gesprochen worden ist. Auch hier taucht kein einziges Mal das Wort "Koalition" auf.
Man wird den Verdacht nicht los, dass der sogenannte Koalitionsvertrag erst nachträglich zum Zwecke der Berufung geschaffen wurde.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. Dezember 2003 wird in Hessen negiert. Der VGH gewichtet die Arbeitsfähigkeit der Gremien höher als die Einhaltung des Demokratieprinzips und der Wahlgrundsätze nach dem Grundgesetz.
Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.
>> Verwaltungsgericht am 6. Mai
>> Besetzung der Homberger Ausschüsse vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof