HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Überschwemmungs-gebiet: Es regt sich was

 

Die Zeit der Starkregen hat begonnen und damit die Zeit von Überschwemmungen. Vielmals ist hier schon auf das Überschwemmungsgebiet zwischen der Bahnhofstraße und der Hohlebachmühle hingewiesen worden. Doch die Behörden reagierten nicht. Jetzt scheint doch Bewegung in die Sache zu kommen, die Stadt hat beschlossen, das Gelände mit dem Grabeland zwischen Efze und Mühlgraben zu kaufen. Die Stadtverordneten sagten ja. Jetzt fangen neue Probleme an.

Wegen der Überschwemmungsgefahr in diesem Gebiet ist es im Flächennutzungsplan als Grabeland ausgewiesen. Es dürfen Gärten bewirtschaftet, aber keine Bauten errichtet werden. Das hat seinen guten Grund. Bei Hochwasser geht die Gartenernte verloren. Bauten und Zäune aber behindern den Wasserfluss und führen zu größeren Schäden, weil eine viel größer Fläche dann betroffen wird. Die Bauten und Zäune sind im Extremfall auch zerstört. Es bedurfte erst mehrerer Überschwemmungen, Hüttenbrände und den Tod eines Kindes in den Fluten, bis jetzt ein Anfang gemacht wurde.

Durch die Einbindung der Kleingartenanlage „Bahnhofstraße“ in eine solche Gesamtanlage wären auch die bisherigen zum Teil widerrechtlichen Gartennutzungen und -gestaltungen besser zu strukturieren. Quelle


Was in der Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt verschämt als "besser zu strukturieren" bezeichnet wird, heißt, die bisherigen Gartenbetreiber müssten ihre diversen Bauwerke abbauen und sich auf das Grabeland beschränken.

Grabeland ist ein rechtlich definierter Begriff.

Als Grabeland bezeichnet das deutsche Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 BKleingG). Grabeland ist kein Kleingarten im Sinne dieses Gesetzes.  Quelle

 

Behörden schauten weg und schwiegen

Jahrelang haben die Behörden weggeschaut. Die Gartennutzer konnten sich so bestärkt fühlen, dass niemand etwas gegen ihre immer mehr wohnlich ausgestatteten Bauten einzuwenden hat. Sie bauten in den letzten Jahren munter weiter. Jetzt werden sie wohl mit der Rechtslage konfrontiert. Am Ende kann das nur heißen: Abriss aller Bauten, Nutzung nur als Grabeland.

Noch versucht der Erläuterungstext zum Kaufbeschluss der Grundstücke die Brisanz zu verdecken. Das wird nur kurzzeitig gelingen. Hier kann ein großer Konflikt entstehen, weil man nicht frühzeitig auf die Rechts- und Gefahrenlage hingewiesen hat. Die Betreiber wurden jahrelang im Unklaren gelassen.

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