Cum Ex: Räuberei im großen Stil – und wie sieht es in Homberg aus?
"Spitzfindige Juristen, blitzschnelle Aktienhändler, skrupellose Banker: Sie alle sollen jahrelang zusammengewirkt haben, um superreiche Geldgeber noch reicher zu machen.", heißt es in einem Beitrag der Tagesschau. "Cum-Ex"-Skandal – Fehler im Prüfsystem?
"Es geht um mindestens 55 Milliarden Euro" so im Bericht: Angriff auf Europas Steuerzahler.
55 Milliarden Euro ließen sich Unternehmen an Steuern zurück erstatten – Steuern, die sie niemals gezahlt hatten. 55 Milliarden, das sind 55.000 Millionen Euro.
Diese Art Raubzug im großen Stil findet seine Entsprechung auch auf kommunaler Ebene, auch in Homberg. Auch hier setzte sich der Bürgermeister nicht für die Interessen der Stadt, sondern für die der Geschäftsleute ein, wie vier Beispiele zeigen.
Gefälschte Sitzungsunterlagen
In der letzten Stadtverordnetenversammlung in der Amtszeit des letzten Bürgermeisters, Martin Wagner, wurde der Verkauf von Kasernenteilen an die Panzerverschrottungsfirma Battle Tank Dismandling beschlossen. (29. Sitzung, 15. 4. 2014, Top 6)
Der Verkauf platzte. In den Sitzungsunterlagen ist seitdem bis heute zu dem Tagesordnungspunkt nur die erste Seite veröffentlicht, dort steht nur die Überschrift, der dazugehörige Text darunter ist gelöscht. Die folgenden Seiten fehlen. Diese eine Seite entspricht nicht dem Original. Bereits 2016 wurde darüber im Hingucker berichtet. Die Sitzungsunterlagen hätten wieder vervollständigt werden können. Es geschah fünf Jahre nicht.
Der gelöschte Textteil auf der ersten Seite und die folgenden Seiten hier.
Die gelöschten Unterlagen müssen wohl eine große Brisanz haben, dass sogar eine Fälschung hingenommen wurde, beziehungsweise diese nicht wieder richtig gestellt wurde.
siehe auch:
Die Geschäfte der Hessische Landgesellschaft (HLG) 20.04.2015
Warum sind die Erläuterungen zum Grundstücksverkauf an die BTD entfernt worden? 07.09 2015
Warum bleiben Unterlagen zu Grundstücksverkäufen verschwunden? 05.03.2016
Rechtswidriger Ein-Euro-Grundstücks-Verkauf
Kaum im Amt, hatte der neue Bürgermeister Dr. Nico Ritz Pläne für zwei große historische Gebäude Pläne zeichnen lassen und sie den Stadtverordneten vorgestellt. In der selben Sitzung stellte der Architekt des ortsansässigen Energieversorgers seine Pläne für eines der Gebäude vor. Ohne dass es auf Tagesordnungspunkt stand, erreichte es der Bürgermeister, dass aus einer Beratung über die Vermietung des Gebäudes einen Beschluss zum Verkauf wurde. Ein Verkauf zum symbolischen Ein-Euro Preis an den wirtschaftlich gut dastehenden Energieversorger.
Beschluss ist illegal
Erstens stand der Beschluss nicht auf der Tagesordnung, damit sich die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit mit dem Thema befassen könnten. So ist es in der Hessischen Gemeindeordnung aus gutem Grund geregelt. Es soll Überrumpelungsmanöver verhindern.
Zweitens darf die Stadt ihr Vermögen nicht unter Wert verkaufen. Erst nachträglich legte die Stadt ein Wertgutachten vor, das auf ca. 100.000 Euro kam. Ein anderes Sachverständigen-Gutachten berechnete den Wert sogar mit etwa 300.000 Euro.
Der Kaufbeschluss führte zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Stadt und ist sowohl vom Verfahren als auch vom Preis verboten.
Der Magistrat und der Bürgermeister wurden aufgefordert, gegen diesen Beschluss pflichtgemäß Einspruch zu erheben. Weder der Magistrat noch der Bürgermeister wurden tätig.
Nutznießer: Der ortsansässige Energieversorger "Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft". Der Wert des Objektes liegt zwischen 100.000 und 300.000 Euro.
Geplantes Einkaufszentrum vor Konkurrenz geschützt
Um einem geplanten großen Einkaufszentrumsprojekt nicht mögliche Kaufkraft zu entziehen, überredete der Bürgermeister zuerst die ihn stützenden Fraktionen, mit einer Veränderungssperre einen kleineres Nahversorgungsgeschäft zu verhindern, das planungsrechtlich zulässig war. Als der Bürgermeister merkte, dass er bei der angekündigten Klage verlieren würde, setzte er dann die Aufhebung der Veränderungssperre auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Am Morgen vor der Sitzung intervenierte einer der interessierten Mieter und das renommierte Planungsbüro ANP beim Bürgermeister, der sich nun wieder für den Erhalt der Veränderungssperre einsetzte, obwohl er wusste, dass sie widerrechtlich war.
Statt Jugendschutz: vertrauliche Einzelfalllösung für Spielhallen-Betreiber
Seit 2012 gibt es den überparteilichen Willen, Gefahren durch Spielsucht einzuschränken. Vor allem junge Menschen sollen davor geschützt werden. Deshalb wird schon lange diskutiert, in welchem Abstand von Schulen und Kindergärten keine Spielhallen betrieben werden dürfen. Diesen politischen Willen hat Bürgermeister Dr. Ritz unterlaufen. Er erklärte, die Spielhallen hätten Bestandschutz. Diesen Bestandsschutz hat der Bürgermeister selbst geschaffen. Alle Spielhallen mussten in der zweiten Jahreshälfte 2017 ihre Erlaubnisse von der Kommune erneuern lassen. Das heißt, der Bürgermeister hat den Betreibern diese Verlängerung der Erlaubnis selbst geschaffen. Was der Bürgermeister mit den Spielhallenbetreibern unter vier Augen verhandelt hat, ist nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass der Bürgermeister die Interessen der Spielhallenbetreiber über das Interesse zum Schutz der Jugendlichen gestellt hat.
Auch in diesem Fall können sich die Betreiber freuen, dass ihnen der Bürgermeister die Möglichkeit verschafft hat, ihr Gewinne zu sichern – entgegen dem überparteilichen politischen Willen.
Allein diese vier Fälle zeigen, dass auch in Homberg gegen Recht und Gesetz gehandelt wird. Diese Fälle lassen erahnen, wie viel kriminelle Energie auch im kommunalen Bereich vorhanden ist.
Diese Fälle tauchen in keiner Kriminalstatistik auf. Diese Fälle werden nicht verfolgt.
So wie auch akut die Gefahr besteht, dass der Cum Ex-Raubzug wegen fehlenden Personals bei den Strafverfolgungsbehörden ungesühnt bleibt. Eine Einladung, genau so fortzufahren.