Architektenauswahl fĂŒr Umbau der Osterbach-Kita
Der Kindergarten Osterbach soll im laufenden Betrieb in zwei Abschnitten umgebaut und erweitert werden. Die Kosten liegen bei 1 Mio. Euro.
Im Ausschuss Kinder, Jugend und Sport erläuterte die Leiterin ausführlich die Planung.
Auf die Frage, welcher Architekt diesen Auftrag erhält und wie, erklärte Bürgermeister Dr. Ritz:
Wegen der Höhe der Bausumme hätte der Planungsauftrag in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) veröffentlicht werden müssen. Es gab fünf Bewerbungen, wovon zwei Büros zurück zogen, da sie die enge Termintaktung nicht sicherstellen könnten. Es blieben drei Bewerbungen übrig, alles in Homberg bekannte Büros.
Gerlach aus Fritzlar (ehemaliges Landratsamt in der Freiheiter Straße, Bauplan Schirnen, Altstadt-Kita und Waldkindergarten)
Elsässer aus Borken (Burgberg-Gaststättenanbau)
Hess aus Neuenstein (Engelapotheke, Bauleitung Schirnen)
Stimmt es wirklich, dass sich keine weiteren Büros gemeldet haben? Haben sich die beiden ausgeschiedenen Büros tatsächlich beworben? Wie ließe sich das herausfinden?
Ein Branchen-Insider berichtet und schreibt:
Eigentlich werden die Anfragen und die Anforderung der Ausschreibungsunterlagen über die HAD für das jeweilige Bauamt/Gemeinde/Stadt dokumentiert, so dass man dort nichts mauscheln kann, wenn es über das EDV-System läuft.
Zugang hat hier allerdings nur die jeweils vergebende Stelle. Und Homberg wird diese Daten wohl nicht preisgeben.
Direkte Anfragen, die nicht über die HAD laufen, müssen händisch notiert bzw. dokumentiert werden. Hier liegt die Dokumentation aber im Einflussbereich des zuständigen Sachbearbeiters und ist somit veränderbar.
Es besteht zwar eine Dokumentationspflicht, aber Sie wissen ja auch, wie lasch das teilweise gehandhabt wird.
Solange keiner ein Angebot einreicht, kann man den Vorgang also relativ gut beeinflussen!
Ich kenne es aus dem <Stadtname> Rathaus so, dass inoffiziell vor Einstellung einer Ausschreibung in der HAD die gewünschten Firmen angerufen werden mit dem Hinweis, dass es dort bald eine Ausschreibung gibt mit der konkreten Angabe, was ausgeschrieben werden wird. Auch inoffiziell wird diesen Lieblingsfirmen dann gesagt, wer sich noch bewirbt, damit bewusst Preisabsprachen der Firmen untereinander stattfinden können. Das hat den Hintergrund, dass eine Firma den Auftrag bekommt, und die andere, die ihn nicht bekommt, aber wieder als Subunternehmer der beauftragten Firma arbeiten kann, weil sie ja vorher mit der beauftragten Firma schon auskömmliche Subunternehmerpreise abgesprochen und festgelegt hat. Diese sind dann schon in die Angebotspreise des Vergabe-Gewinners mit eingeflossen. Somit haben alle dann etwas davon. In <Stadtname> sind es gerade bei den Straßenbauarbeiten <Firma A>, <Firma B>und <Firma C>, Sie müssen einmal darauf achten; meistens haben die eine ARGE. Wenn es um das Betonieren geht, kommt <Firma D> noch dazu – ganz perfide und nicht nachzuweisen.
Wichtig ist also hierbei, dass keine weitere (unbekannte) Firma ein Angebot abgibt. Diese "Störer" müssen im Vorfeld ohne Dokumentation beseitigt werden. Denn wenn ein Angebot abgegeben wurde, könnte die Firma ja klagen, wenn sie sich bei der Vergabe benachteiligt fühlt und eine Offenlage des Vergabevorgangs fordern. Um das auszuschließen, erfolgt folgendes Vorgehen:
Möchte sich nun eine neue (außerörtliche) Firma bewerben, werden z.B. die Vorschriften von VOL und VOF vom Amt her so weit ausgelegt, dass die Firma erst gar kein Angebot abgibt bzw. abgeben kann; sie "schafft" es dann meistens nicht, weil sie nicht jedes geforderte Dokument vorlegen kann. Z.B. werden von den Firmen dann Umsatznachweise über eine angenommene Höhe von jeweils 5.000.000 Euro innerhalb der letzten 3 Jahre gefordert, die meistens keiner vorlegen wird/kann. Dieser Anspruch auf die Nachweise wird ganz "dümmlich" damit begründet, dass man die Firma ja nicht kennt und daher kein Vertrauen hat, oder an der Leistungskraft zweifelt – und das ist legitim.
Mit dem Wissen wird auch erst keine neue Firma überhaupt noch die Ausschreibungsunterlagen anfordern. Und diese Hürde wird vom Amt her gleich am Telefon bei Anforderung der Ausschreibungsunterlagen genannt. Oder die Firma erhält die Ausschreibungsunterlagen schon mit dem Satz "naja, wir haben schon reichlich Angebote" oder "sie können sich die Mühe sparen" oder "es hat schon eine Firma ein Angebot abgegeben, die das Bauvorhaben sehr gut kennt, rennen Sie also nicht ins offene Messer, weil Sie es nicht kennen, das hilft Ihnen und uns nicht". Das läuft allerdings, wie gesagt, nur am Telefon oder im gemeinsamen Gespräch. Offiziell wird da nichts dokumentiert oder in einer Mail geschrieben, und es würde auch keiner bezeugen.
Deswegen denke ich schon, dass in Homberg auch gemauschelt wurde, aber beweisen oder feststellen werden Sie es leider nicht können. Die Ausgeschiedenen müssten allerdings benannt werden können, da sie ja auch dokumentiert sind.