HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Asbest und Aufsichtsbehörden

Eine Dokumentation ĂŒber das Handeln der Behörden

Der Forst- und Umweltdienst e.V. versucht das Bild eines verantwortlichen Bauherrn zu zeichnen. Die Mittel, die dazu eingesetzt werden, zeugen von dem Gegenteil.
Es gibt aber Aufsichtsbehörden, zu deren Aufgaben gehört es, die BĂŒrger vor Gefahren zu schĂŒtzen. Ihre bisherige TĂ€tigkeit lĂ€sst Zweifel an ihrer AufgabenerfĂŒllung aufkommen.

StyroporplattenhaufenBehörden-Ortstermin am 18. Juni 2010
Am 18. Juni 2010 kamen Vertreter verschiedener Behörden zu einem Ortstermin zusammen, nachdem in einer Probe Asbest nachgewiesen worden war. Als Fachbehörden das Bauaufsichtsamt und das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises. Der vorgelegte Laborbefund war ausreichend sich zu einem Ortstermin zu treffen. Es war an einem Freitag, kurz vor Mittag.
Am darauf folgenden Montag wurde eine Gefahrenlage nicht mehr gesehen. Allerdings waren ĂŒber das Wochenende die noch ausgebauten Styroporplatten abtransportiert, ebenso Lagergut, dass einige Hallenmieter vor den Hallen abgestellt hatten. Wieso kam es zu diesen plötzlichen WochenendaktivitĂ€ten? Warum war am Montag die Welt in Ordnung, wĂ€hrend sie am Freitag doch Anlass genug gab, sich vor Ort zu treffen?

Gesundheitsamt
Am 22. Juni 2010 schreibt der GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Forst- und Umeltdienstes e.V. Herr Möller-Sauter in einem Email:

Ich wurde am 21. 6. von Herrn Pfetzing, Gesundheitsamt Homberg, darĂŒber informiert, dass keine unmittelbare Gefahr aus Sicht des Amtes besteht.
Nach Auskunft von Herrn Pfetzing ist Asbest “ubiquitĂ€r” in der Umwelt enthalten und war somit auch in der von Ihnen entnommenen Wischprobe enthalten.”
[ubiquitĂ€r = allgegenwĂ€rtig, ĂŒberall verbreitet]

Das Gesundheitsamt hat den Laborbefund nicht dazu genutzt, selbst eine fundierte GefĂ€hrdungseinschĂ€tzung vorzunehmen, sondern sich auf eine ErklĂ€rung zurĂŒckgezogen, ohne diese zu belegen oder ihre PlausibilitĂ€t zu prĂŒfen. Ein Anruf bei einem AsbestsachverstĂ€ndigen hĂ€tte das Gesundheitsamt eines anderen belehrt.

Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung hat selbst Hallensegmente gemietet. Wie zu hören war, hat ein Kreismitarbeiter diese Hallen fegen mĂŒssen. Auch im Lager des Frauenhauses hat man die Hallen gefegt. Bei einem Verdacht, der durch den Laborbefund gegeben war, hĂ€tte zumindest eine vorherige PrĂŒfung stattfinden mĂŒssen. So wurden die Mitarbeiter einer GefĂ€hrdung ausgesetzt. Das Vorsorgeprinzip wurde nicht beachtet.

Landrat
Am 4. August 2010 wurde der Landrat auf die mögliche Gefahrenlage hingewiesen und gebeten die notwendigen Schritte zur Gefahrenabwehr einzuleiten.
Am 13. August 2010 antwortet der Landrat:

Bauaufsichsamt und Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises haben sich mit dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt befasst. Weder das Bauaufsichtsamt noch das Gesundheitsamt kommen zu dem Ergebnis, dass ein behördliches Einschreiten erforderlich ist. Der EigentĂŒmer der Hallen hat zwischenzeitlich eine weitere Beprobung vorgenommen. Hiernach sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Die Selbstauskunft des Vermieters reicht dem Landrat fĂŒr die GefahrenabschĂ€tzung aus, ein behördliches Einschreiten sei nicht erforderlich. Es geht immerhin um einen hoch gefĂ€hrlich eingestuften Gefahrstoff.

Am 15. Dezember 2010 wird der Landrat schriftlich ĂŒber den Befund des Instituts Fresenius informiert, bei denen in alle fĂŒnf Proben Asbest (Chrysotil) nachgewiesen wurde.
In dem Antwortschreiben vom 22. Dezember 2010 schreibt Landrat Frank-Martin NeupÀrtl:

Dem Schwalm-Eder-Kreis liegt ein ausfĂŒhrliches validiertes Gutachten mit offizieller Probennahme vom Sommer dieses Jahres vor, in dem der TÜV Rheinland feststellt, dass in den dort untersuchten Proben keine Asbestfasern und keine kĂŒnstliche Mineralfasern nachgewiesen wurden.
Eine konkrete GesundheitsgefĂ€hrdung fĂŒr die GebĂ€udenutzer wurde ausdrĂŒcklich verneint. (
)
Auf der Grundlage des hier vorliegenden Gutachtes sehen wir keinen Anlass fĂŒr weitergehende Maßnahmen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, die Ergebnisse Ihrer Proben hier vorzulegen.

Das Labor des TÜV Rheinland hat nur die Filter untersucht, die eingereicht wurden. Es hat auf Nachfrage ausdrĂŒcklich betont, dass es ĂŒber die Probeentnahme keine Aussagen machen kann. Die Feststellung, es lĂ€ge keine GesundheitsgefĂ€hrdung vor, stammt nicht von dem akkreditieren Labor von TÜV Rheinland, sondern von der Baubiologin Frau Dr. Jaqueline Ebert aus Emstal.

Bauaufsichtsamt
Am 26. Dezember 2010 erhĂ€lt der Landrat die Ergebnisse des Instituts Fresenius. Darauf ruft Herr NeupĂ€rtel bei mir an und versichert, die Hallen wĂŒrden fĂŒr die Nutzung gesperrt. Bis zum Jahresende ging der Betrieb in dem Brennholzhof weiter.
Zwar erhielt der Mieter, der auf die AsbestgefĂ€hrdung hingewiesen hatte ein Schreiben, mit dem die Sperrung angekĂŒndigt wurde und am 11. 1. 2011 auch eine schriftliche Anordnung. Doch im Brennholzhof mit seinen regulĂ€ren ArbeitsplĂ€tzen ging die Arbeit ununterbrochen weiter. Auf meinen schriftlichen Hinweis ĂŒber diesen fortbestehenden Zustand vom 19. Januar 2011 antwortete der Leiter der Bauaufsicht Herr Thomas Horn am 24. Januar 2011:

Das im Bereich der Hallen des Brennholzhofes bauaufsichtlich angesprochene Nutzungsverbot wird nach unserem Kenntnisstand beachtet.

Bis heute ist dieses Nutzungsverbot nicht durchgesetzt worden, weder im Brennholzhof noch bei den andern Hallen.
Selbst nachdem durch die erneuten bestÀtigten Asbestbefunde, die der Forst- und Umweltdienst bei einer Bauplanungsfirma in Auftrag gegeben hat, sind ist keine EinschrÀnkung in der Hallennutzung zu beobachten gewesen.
Druckansicht Druckansicht


Kommentarfunktion ist deaktiviert

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum