Schadenssumme 93.000 Euro
93.000 Euro Schaden für die Stadt und den Stadtentwicklungsverein. Oder 93.000 Euro Schaden für den Steuerzahler. Dieser Schaden ist dadurch entstanden, dass Ex-Bürgermeister Martin Wagner Fördermittel aus dem Programm "Soziale Stadt" zweckentfremdet hat, um einen Pressesprecher zu finanzieren.
Der Strafprozess fand vor einem halben Jahr statt. Wagner erhielt einen Auflage. Bis zum 1. Juni 2016 hat er 10.000 Euro an das Gericht zu überweisen. Wenn Wagner fristgerecht zahlt, ist für ihn der Fall erledigt. (siehe Nachtrag)
Die Stadt hat im letzten Jahr über 600.000 Euro für die Altersversorgung des Ex-Bürgermeisters im Haushalt zurückgestellt.
Der Schaden von 93.000 Euro bleibt bestehen, er wird nicht ausgeglichen. Keiner soll dafür haftbar sein. "Tatsächlich entstanden sei er [der Schaden] nicht" heißt es in der Presse. Das Land Hessen werde die falsch eingesetzten Fördermittel wohl eher nicht zurückfordern. Für die Stadt ist jedoch ein Schaden entstanden: Die Fördermittel konnten nicht für den gedachten Zweck eingesetzt werden.
Prozessverlauf
Das Landgericht Kassel hat den Fall vom 2009 erst nach Weisung des Generalstaatsanwalts bearbeitet.
Mehrere Verhandlungstage waren im November 2015 vorgesehen. Doch dann ging es schnell mit dem Strafverfahren. Es gab kein Zeugenvernehmung und keine Aufarbeitung der Zusammenhänge. Das dürfte dem Hessischen Wirtschaftsministerium gelegen gekommen sein, denn es hat Anteil an dem Schaden. Das Ministerium hat auf erste Hinweise auf den Fördermittelmissbrauch 2009 nicht reagiert, es hat faktisch die falsche Mittelverwendung akzeptiert. Auch das Bundesministerium, dass ein Drittel der Fördermittel finanziert, sieht auf Nachfrage keine Notwendigkeit die Fördermittel zurück zu fordern, es verlässt sich auf das Hessische Ministerium.
In einem frühen Stadium schon sagte Wagners Anwalt in der Dienstwagenaffäre, dass an seinem Mandanten nichts hängen bleiben würde. Der Anwalt gehörte zur Kanzlei Volker Bouffier. Im November 2015 wurde Wagner von Anwalt Krug von Einem aus Mühlhausen vertreten, der auch ein aktive Rolle bei dem geplatzten Projekt "Panzerverschrottung" inne hatte.
Nachtrag vom 13.9.2016:
Rechtsanwalt Krug von Einem, der Martin Wagner vor der großen Strafkammer des Landgerichts vertreten hat, präzisierte, dass das Verfahren gegen Auflagen gemäß §152a STPO eingestellt wurde. Ein erfahrener Jurist meinte die Auflage 10.00,00 Euro entspricht in etwas dem, was bei einem Strafverfahren zu erwarten gewesen wäre. Für das Gericht war es so arbeitssparender, außerdem brauchte dadurch der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden.
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Berichte über die Bauarbeiten im Ärztehaus, eröffnet 2012.
Reduzierung der Straßenbeleuchtung soll rückgängig gemacht werden, wenn nicht mindestens 10.000 Euro dadurch eingespart werden.
Bevor man 240.000 Euro verbaut, sollte das betriebliche und bauloiche Konzept geprüft und optimiert werden. Nur weil es Fördermittel gibt, darf man nicht unüberlegt bauen.
Das Konzept für einen Waldkindergarten sieht anders aus, als das was in Homberg als „Waldkindergarten“ verkauft wird.
CDU-SPD: Wieder Grundstück verschleudert –
Jetzt sollen vier Kasernengebäude für 380.000 Euro abgerissen werden. Das brächte einen Ertrag von 216.000 Euro. Falls man die Grundstücke für 30 Euro/qm verkaufen kann.
Im Industriegebiet Süd – ehemalen Ostpreußenkaserne – sind weitere Fensterscheiben kaputt. Ob sich Investoren eingeladen fühlen?
Weil es um die Sache geht, wird weiter diskutiert.