Diese Rechtslage wurde auch bereits im Hingucker ausführlich dargestellt.
Im Homberger Rathaus scheint man der Meinung zu sein, die Rechtslage außer Beachtung lassen zu können.
Der Bebauungsplan (Nr. 61) für den Solarpark entlang der ehemaligen Bahntrasse hat somit keine rechtliche Grundlage für die Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz.
Der regionale Netzbetreiber Eon ist weder verpflichtet diesen Strom abzunehmen, noch die erhöhte Vergütung zu bezahlen.
Im Newletter 5 von 'Konversion in Hessen' des hessischen Wirtschaftsministeriums wurde der Sachverhalt bereits im August 2010 veröffentlicht. Noch im September 2009 urteilte eine Landgericht sehr großzügig und fasste den Begriff Konversion sehr weit. Im Juli 2010 jedoch wurde der Begriff Konversion von der Clearingstelle EEG auf das nachvollziehbare sinnvolle Maß reduziert – danach sind Solarparks nur dort im Sinne der erneuerbaren Energie errichtbar, wo das Gelände schon vorher schwer ökologisch beschädigt ist. In Homberg ist dies nicht der Fall.
Im Folgenden die Mitteilung im Wortlaut:
Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen. Sind "grüne Konversionsflächen" priviligierte Flächen im Sinne des EEG?
Urteil des Langgerichts Bad Kreuznach vom September 2009:
Das Landgericht Bad Kreuznach stellte bereits im September 2009 klar, dass sich Konversionsmaßnahmen auf das gesamte Areal – in diesem Fall – eines ehemaligen Flugplatzes erstrecken und es keinen nachvollziehbaren Grund gäbe, den Begriff "Konversionsfläche" nur auf solche Flächen einschränkend anzuwenden, die mit militärischen Anlagen und Objekten bebaut sind. Auch Abstands- und Sicherheitszonen, die mit Gras bewachsen seien, sind somit Konversionsflächen im Sinne des § 32 Abs. 3 EEG. Das Vorliegen des Tatbestandes "Konversionsfläche" rechtfertigt insofern eine privilegierte Vergütung.
Weitere Informationen:
Ein pdf des Urteils kann angefordert werden bei: susanne.piesk@hessen-agentur.de
Empfehlung der Clearingstelle EEG vom Juli 2010:
Die Clearingstelle EEG – ein nichtselbständiger Geschäftsbereich der RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH – empfiehlt in einer Drucksache vom Juli 2010, die Frage unter welchen flächenbezogenen Voraussetzungen für Strom aus diesen Solarstromanlagen die EEGVergütung zu zahlen ist, anders zu beantworten.
"Voraussetzung für die Qualifizierung einer Fläche als Konversionsfläche ist, dass der ökologische Wert der Fläche infolge der ursprünglichen wirtschaftlichen oder militärischen Nutzung schwerwiegend beeinträchtigt ist. Die genehmigungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist dabei für die Qualifizierung der Fläche als Konversionsfläche nicht vorgreiflich. Vielmehr gilt ein EEG-spezifisches Anforderungsprofil."
Die Antwort des Bürgermeisters ist falsch.
Wesentliche Fakten unterschlägt er.
Die Stadt ist nicht verpflichtet die Straßen und Kanäle zu übernehmen. wie Wagner behautet.
In Homberg werden Unterschriften für einen Bürgerentscheid gesammelt. Die Bürger sollen selbst entscheiden ob die hochverschuldete Stadt das Kasernen- und Freigelände kaufen darf. 1. Schritt: Das Bürgerbegehren Wenn 10 % der wahlberechtigten Homberger unterschreiben, muss die Stadt die Bürger zum Kasernenkauf befragen. Der Bürgerentscheid ersetzt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Das ist echte Demokratie. Auf diesem […]
Mit einer Informationskampagne reagiert der Bürgermeister auf das eingeleitete Bürgerbegehren.
Plötzlich gibt es ungewohnt viele Informationen aus dem Rathaus. Wie hoch der Wahrheitsgehalt ist, kann in ein Vergleich mit den Protokollen der Arbeitsgruppe Konversion selbst beurteilt werden.
Eine Tischvorlage zu Sitzungsbeginn, für die keine Zeit zum Lesen und Prüfen ist. Das ist ein Albibi und passt zu dem Zeitdruck, mit dem der Kaufbeschluss herbeigeführt wurde.
38 Hektar Weidefläche wurde dem Schäfereibetrieb gekündigt, das ist ein Verlust von 25 Prozent der Betriebsfläche.
Heimische Betrieben sollen bluten, damit ein Münchner Investor sein Kapital anlegen kann, um hoch subventionierte Gewinne einfahren zu können.
Das Bürgerbegehren hat bei der CDU zu vielfältigem Aktionismus geführt. Angst regiert die Aktionen, Angst, dass die Bürger anders entscheiden könnten, als es der Bürgermeister will.
Stadtnahe Parkplätze für Wohnmobilisten. Eine einfache und unstrittige Angelegenheit?
Statt vor dem Sommer Plätze einzurichten, soll erst nach dem Sommer weiter darüber gesprochen werden.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.