Asbestsanierung: “Sorgfältig gearbeitet” – Sorgfältig gearbeitet?
Die HNA veröffentlichte am 12. August 2010 ein Interview mit der Gutachterin Dr. Jacqueline Ebert von der Firma Geocheck aus Bad Emstal. Die Überschrift des Beitrags: "Asbest: Keine Faser in der Luft" Bis heute ist diese Interview weder korrigiert noch dementiert worden. Die Aussagen sind also als Beweisdokument zu werten.
Alles nach Vorschrift?
Die "zertifizierte Baubiologin" Dr. Jacqueline Ebert antwortet auf die Frage, ob "bei der Sanierung alles nach den Vorschriften abgelaufen ist?":
"Ich kann nur feststellen, dass sorgfältig gearbeitet wurde. Während der Ausführung war ich selbst nicht dabei."
Die Gutachterin bescheinigt eine Sorgfalt, obwohl sie eingesteht, dass sie selbst bei den Ausführungen der Asbestsanierung nicht dabei war.
Mit dieser Aussage will sie wohl ausdrücken, dass bei der Sanierung die Vorschriften eingehalten worden seien.
TRGS 519 Vorschriften mißachtet
Die maßgebliche Vorschrift ist die Technische Richtlinie Gefahrstoff 519 (TRGS 519).
Diese Vorschrift sei demnach sorgfältig bei der Asbestdachsanierung beachtet worden.
Weiter sagt Frau Dr. Ebert:
"Die Mieter waren informiert. Sie hätten ihre Bereiche mit Folien abdecken können. Von einer Totalabdeckung ist auch abgesehen worden, weil die Voruntersuchungen keine Asbestbelastung ergeben hatte."
Mit dieser Aussage zeigt die Baubiologin, dass sie die Vorschrift nicht kennt. Ausdrücklich heißt es in der TRGS 519:
(9) Bei Arbeiten an Außenwandbekleidungen aus Asbestzementprodukten sind geeignete Planen oder Folien zum Auffangen und Sammeln von etwa herabfallenden Bruchteilen auszulegen.
(10) Während der Arbeiten ist sicherzustellen, dass Bauwerksöffnungen von Räumen im unmittelbaren Arbeitsbereich geschlossen sind.
Ob bei einer Voruntersuchung Asbestfasern entdeckt worden sind oder nicht, hat keine Bedeutung für die notwendigen Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Asbestprodukten.
Allein, dass es sich um die Demontage von Asbestzementprodukten handelt, macht es zwingend notwendig, Vorsorge zu treffen, damit die bei der Demontage frei werdenden Asbestfasern erstens aufgefangen werden und zweitens nicht in die das Bauwerk eindringen können.
Die Gutachterin weiß, dass entgegen der Vorschrift auf eine Totalabdeckung verzichtet wurde, damit wurde bei der Bauausführung wissentlich gegen die Vorschriften der TRGS 519 verstoßen.
Wenn die Gutachterin weiterhin sagt, die Mieter "hätten ihre Bereich mit Folien abdecken können." ist ihr bekannt, dass bei den Dacharbeiten Schmutz, aber vor allem auch Asbestfasern in die Räume eindringen konnten. Die Vorschrift zum Verschließen der Bauwerksöffnung wurde wissentlich missachtet.
Bereits diese beiden Punkte zeigen, dass die Gutachterin keine hinreichenden Kenntnise über die Vorschriften bei der Asbestsanierung verfügt.
Wer ist GeoCheck?
Die Homepage von GeoCheck besteht nur aus der Startseite mit der Adresse, Folgeseiten sind leer.
Allerdings findet sich im Seitenquellcode eine Tätigkeitsbeschreibung der Firma. Darin gibt es keinen Hinweis auf Erfahrungen mit Asbest.
Vorschriftsmäßige Asbestsanierung sieht so aus
Vorschriftsmäßige Asbestdachsanierung kann man in einem Film des WDR finden: "Asbest – ein Schadstoff kehrt zurück". (oder hier) Nach Vorspann und Titel sieht man Arbeiter mit entsprechender Schutzkleidung und P2-Atemmasken, Folienabdeckung der darunterliegenden Räume sowie eine sofortige Absaugung der Auflageflächen der Platten.
Arbeiter in Schutzkleidung, mit Atemmaske (P2) und Staubsauger
Abnehmen einer Wellasbestplatte. Links im Bild das Rohr des Staubsaugers.
Die darunterliegende Halle ist mit einer Folie abgesperrt, (rechts oben im Bild)
Nach dem Entfernen der Asbestplatte wird die Lagerfläche mit einem Staubsauger abgesaugt.
Druckansicht
Die Aussagen der Baubiologin kann man getrost in die Tonne kloppen.
So wie sie sich darstellt ist sie für mich keine Sachverständige.
Man sollte ihr aus diesen Gründen die Qualifikation entziehen.
Im Filmbeitrag des WDR ist klar erkennbar
+ die Arbeiter tragen Schutzanzüge. Handschuhe und Atemmasken die für diese Arbeiten zugelassen sind
+ ein Sachverständiger kontrollierte ebenfalls mit Atemschutz und Schutzanzug
+ nach der Kontrolle bzw Arbeit wird die Kleidung abgesaugt
+ die Wellasbestzementplatten sind in für diese Materialien zugelassenen Folien verpackt
Aussage im Text: … eine Faser reicht!
Und nun ?
Vielleicht sollte nichts gefunden werden und wenn man nichts finden will, dann findet man auch nichts.
Schade, die Links zum Film funktionieren leider nicht mehr. Hätte ich gern gesehen.
Kaufen kann man ihn
https://www.amazon.de/gp/offer-listing/B003TWA1JG/ref=dp_olp_0?ie=UTF8&condition=all
Mal bei Youtube mit "Asbest" suchen.
Da taucht diese sowie weitere Dokus auf !