Ausschusswahlen ungültig
Bundesverwaltungsgericht erklärt Ausschuss-wahlen für ungültig.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.12.2009 die vorangegangenen Entscheidungen des Verwaltungs-gerichts Kassel und des Hessischen Verwaltungs-gerichtshofes aufgehoben und die Wahlen zu den vier Ausschüssen einer nordhessischen Stadtverordneten-versammlung für ungültig erklärt. Damit sind auch die Urteile der Verwaltungsgerichte Darmstadt, Frankfurt und Gießen sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in den Parallelverfahren nur noch Makulatur." Foerstemann (Kommunalinfo Nr.20)
Auch in Homberg hatte die Fraktion der Grünen wegen der Ausschussbesetzung vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht erhalten. Der Stadtverordnetenvorsteher ging in die nächste Instanz. Vor dem Verwaltungsgerichtshof erhielt er Recht, da von CDU und FDP behauptet wurde, zur Zeit der Ausschusswahlen hätten alle Bürger gewusst, dass sie einen Koalitionsvertrag abgeschlossen hätten. Das Gericht hatte diese Aussage nicht geprüft.
Über die jetzige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts schreibt Rechtsanwalt Foerstemann:
Es konnte nicht überraschen, dass das Bundesverwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung insbesondere den Vorrang des über Art. 28 GG selbstverständlich auch für die kommunale Ebene gültigen Demokratieprinzips unseres Grundgesetzes vor dem hessischen Landesrecht herausgestellt hat.
§ 55 Abs. 3 HGO, nach welchem auf Grund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt werde, müsse und könne so ausgelegt werden, dass er sich mit den für das Wahlverfahren gültigen verfassungsrechtlichen Prinzipien im Einklang befinde.
Kurz: Auch auf der kommunalen Ebene dürfen demokratisch Prinzipien nicht missachtet werden. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, wird man sehen, welche Konsequenzen sich daraus auch für Homberg ergeben.
siehe auch: HNA Bericht aus Frankenberg (nur bis Mitte Januar 2010 aufrufbar)
Foto: Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel
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Und da gibt es etwas Neues was die Homberger Tigerentenkoalition bestimmt sehr “freuen” wird.
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 8 C 17.08)
Danach müssen die Ausschüsse in Kommunalparlamenten in Zukunft der Zusammensetzung der Kommunalparlamente entsprechen.
Quelle:
https://www.nordhessennews.de/index.php?option=com_content&view=article&id=27829:bundesverwaltungsgericht-gibt-gruener-klage-statt-&catid=21:allgemeines-aus-der-politik-und-wirtschaft&Itemid=63
Was hat sich denn in Homberg da getan ?
Still ruht der See?
Wo bleibt die Opposition ?
zu 2:
Noch liegt das schriftliche Urteil nicht vor.
Aktenzeichen: BverG 8C 17.08
Wer will, kann in der Entscheidungssammlung beim Bundesverwaltungsgericht beobachten, wann das schriftliche Urteil vorliegt und dann hier darauf hinweisen.