Solarpark ans Netz gegangen?
Der Solarpark sei ans Netz gegangen,wurde der Hessenschau am 4. Oktober 2012 berichtet. Es gibt noch keine Stromtrasse vom Solarpark zum Eon Umspannwerk im Homberger Gewerbegebiet. Was als Start bezeichnet wird, ist lediglich die Fertigstellung des Solarparks. Strom liefert der Park noch nicht ins Netz.
Auch sonst verbreitet der Bürgermeister wieder zahlreiche Falschmeldungen.
Hier der Wortlaut der 1:30 Minuten langen Nachricht :
Sturm und Regen. Schlechteres Wetter hätten sich Planer, Politiker und Betreiber des Solarpark, kaum wünschen können am Eröffnungstag. Die Module sollen Strom liefern für 3000 Haushalte, wenn denn die Sonne scheint.
[O-Ton Wagner] "Es ist eine Fläche, die gut ausgerichtet ist gen Süden. Sie verspricht damit einen hohen Ertrag und sie ist von Seiten der Stadt aus zu über 80% nicht einsehbar."
Der Solarpark im nordhessischen Homberg (Efze) liegt im Süden der Stadt auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz der Bundeswehr. Nach Angaben der Stadt sei der Boden durch Manöver belastet und könne nur zur Stromerzeugung genutzt werden.
Die Kritiker wollen hier lieber weiterhin Schafe grasen sehen. Delf Schnappauf kritisiert die schnelle Genehmigung und sagt, der Boden sei völlig in Ordnung.
[O-Ton Schnappauf] "Das war ein Standortübungsplatz, auf dem ist nie mit scharfer Munition geschossen worden. Hier gibt es keine verdichteten Bereiche. Das Ganze ist lediglich von dem Planungsbüro und vom Bürgermeister so behauptet worden."
[O-Ton Wagner] "Hier sind zahlreiche Panzer darüber gefahren. Hier haben zahlreiche Einheiten geübt, das wissen auch viele Menschen aus Hessen und die Clearingstelle Erneuerbare Energie Gesetz hat deutlich gemacht, wann eine Konversionsvergütung vorliegt, nämlich dann wenn es sich um einen Übungsplatz handelt."
Sie können sich also freuen, der Solarpark wurde genehmigt, der Strom darf eingespeist werden. Die Anlage wird aber von einem privaten Unternehmen betrieben, der Stadt bleiben also nur Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen von rund 75.000 Euro pro Jahr wenn genügend Sonne scheint. [1:30]
Die Fakten:
1. Die Fläche ist kein Truppenübungsplatz sondern ein Standortübungsplatz für die Grundausbildung.
2. Manöver haben auf diesen Flächen niemals stattgefunden, dafür sind die Truppenübungsplätze eingerichtet.
3. Belastungen für dies Flächen sind niemals nachgewiesen worden.
4. Panzer sind nur über die von der Bundeswehr angelegten mit Schotter befestigten Wege gefahren, die auch jetzt noch für den Holztransport des Bundesforstes benötigt werden.
5. Die Flächen können – wie der größte Teil des Freigeländes – als naturrechtliches Schutzgebiet betrieben werden auf denen wie seit über 40 Jahren immer die Schafe geweidet haben, davor waren die jetzt bebauten Flächen Ackerland der dort ansässigen Bauernhöfe.
6. Die Clearingstelle EEG hat nirgends geschrieben, dass ein Übungsplatz automatisch zu einer "Konversionsvergütung" führt. In der Empfehlung 2010/2 schreibt die Clearingstelle EEG, dass die Fläche im ökologischen Wert durch die militärische Vornutzung schwerwiegend beeinträchtigt sein muss." Das ist niemals nachgewiesen worden. Im Gegenteil Standortübungsplätze gelten als wertvolle Naturrückzugsgebiete.
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Die Fakten sind hier wahrheitsgemÀà geschrieben worden.Als ehem.Soldat in Homberg(1963-1988)kann ich das bestĂ€tigen.Auch mĂŒĂten alle ehm. BW-Angehörige die in Homberg leben das wissen.
Ihr obiger Bericht verursacht Verunsicherung und macht Glauben, dass die Anlage noch nicht in Betrieb gesetzt ist, der BĂŒrgermeister also, wie Sie es ausdrĂŒcken, eine Falschmeldung verbreitet hat.
Dazu ist folgendes klarzustellen:
Die Clearingstelle EEG hat einen Hinweis veröffentlicht, in dem sie Stellung nimmt zur Auslegung und Anwendung des Inbetriebnahmezeitpunkts bei Photovoltaikanlagen (Art. 3 Nr. 5 EEG 2009).
Demnach sei eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb gesetzt, sobald in ihr durch eine von auĂen vorgenommene aktive Handlung erstmals Strom erzeugt und auĂerhalb der Anlage verbraucht wird. Eine solche Umwandlung kann laut EEG-Clearingstelle erfolgen, indem eine an der Anlage angeschlossene GlĂŒhbirne zum Leuchten gebracht wird, eine Batterie oder ein Akkumulator geladen wird sowie durch die Umwandlung des Stroms in einer anderen âVerbrauchsâ-Einrichtung.
Damit habe die Photovoltaik-Anlage ihre âtechnische Betriebsbereitschaftâ erlangt, sofern nicht ein sofortiger technischer Defekt auftrete.
Die Clearingstelle sieht keine Notwendigkeit, dass der Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage mitwirken muss. AuĂerdem sei der Anschluss eines Wechselrichters nicht erforderlich. Ebenso mĂŒsse es keine vorherige Anmeldung zum Netzanschluss gegeben haben, oder der Netzanschluss verlegt sein.
zu 2:
Der hr-Bericht trĂ€gt den Titel “Solarpark ans Netz gegangen”
Unter “Netz” versteht man, dass erzeugter Strom ins ElektrizitĂ€tsnetz eingespeist wird.
Wie Sie bestÀtigen, ist das nicht der Fall. Sie beschreiben lediglich die technische Inbetriebnahme, zu der hier nichts gesagt wurde.
Die HNA drĂŒckt sich etwas verhaltener und unbestimmter aus, sie spricht von “ist seiner Bestimmung ĂŒbergeben worden”.