HNA-Bericht über Asbest fehlerhaft
Die HNA nimmt für sich in Anspruch: "Prinzip der HNA ist es, den Dingen auf den Grund zu gehen, auch bei denen, die uns Informationen liefern." (H.Rohde)
Der HNA-Bericht "Asbest-Sanierung sorgt für Wirbel" 31.7.2010 bietet einige Proben von der Gründlichkeit der HNA-Recherche.
1. Befestigungsschrauben und Bolzenschneider
"Die Befestigungsschrauben wurden mit Bolzenschneidern entfernt. Sie dürfen nicht geschnitten oder gebrochen werden."
Mit einem Bolzenschneider schneidet man, sie (die Schrauben) sind also geschnitten worden, was eigentlich nach der obigen Aussage nicht sein dürfte.
Natürlich bezieht sich das Verbot auf die Asbestzementplatten, diese dürfen nicht geschnitten oder gebrochen werden.
2. "Eine" Asbestfaser
"Auf Wunsch des Auftraggebers sei lediglich eine Schnell-Analyse erfolgt, bei der man eine Asbestfaser gefunden habe…"
Der Laborbericht sagt nichts über die Anzahl der Asbestfaserns aus, sondern nur, dass Asbest vorhanden ist.
3. Welches Maß der Asbestbelastung gibt es in der Umwelt?
"Eine Asbestbelastung, die über das in der Umgebung vorhandene Maß hinaus gehe, sei nicht nicht festgestellt worden."
Welche Asbestbelastung besteht in der Umwelt? Wie kann diese verglichen werden mit einem Wert, der hier gar nicht gemessenen wurde, weil nur festgestellt war, dass es eine Asbestbelastung gibt?
"Für Asbest kann keine Wirkungsschwelle und damit auch keine gesundheitlich unbedenkliche Dosis angegeben werden." Bayrisches Landesamt für Umwelt 2010
4. Aktueller Anlass für Dachsanierung: Montage der Solaranlage
"Ausgangspunkt für die Asbest-Sanierung seien die Dämmplatten unter dem Dach gewesen, die von der Brandschutz-Aufsicht moniert worden waren."
Aktueller Anlass dürfte darüber hinaus die Montage der Solaranlage sein. Diese dürfen nicht auf Dächern mit Asbestzement-Eindeckung montiert werden.
"Die Montage einer Photovoltaik- oder Thermosolaranlage auf ein Asbestzementdach ist nach § 18, Abs. 1, Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 1, Abs. 2 des Anhang IV zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verboten." Bayerisches Landesamt für Umwelt 2010
5. Borkener Firma führte die Asbestsanierung durch, wird aber nicht genannt
"Zur Unterstützung wurde eine Asbestentsorgungsfirma aus Harsewinkel hinzugezogen. "
In Harsewinkel gibt es keine Asbestentsorgungsfirma. Die Borkener Firma hat lediglich einmal im Auftrag eines anderen Unternehmes in Harsewinkel eine Industriedemontage durchgeführt, wie sie als Referenz auf ihrer Homepage angibt..
6. Sicherheitsingenieur?
"Für die Dauer der Arbeiten beschäftigte der Forst- und Umweltdienst einen Ingenieur als Sicherheitskoordinator (er war jedoch nicht für die Asbestentsorgung zuständig)."
Falls der Sicherheitsingenieur nicht für die Asbestentsorgung sondern für den Arbeitsschutz zuständig war, so lassen schon die vorhandenen Fotos von den Gerüsten erhebliche Zweifel an seiner Existenz aufkommen, die Gerüste entsprachen nicht den Vorschriften. Weder waren die Hallen während der Dacharbeiten abgesperrt, noch waren Warnschilder zu sehen.
7. Bei Asbest: Fegen verboten
"In den Hallen-Parzellen, die zugänglich waren, sei nach den Arbeiten gefegt worden, sagt der Forst- und Umweltdienst."
In den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) heißt es:
(8) Unmittelbar nach dem Entfernen der Asbestzementprodukte sind durch asbesthaltigen Staub verunreinigte Flächen der Unterkonstruktion, z.B. Latten, Sparren, Pfetten, Schalung durch Absaugen mit baumustergeprüften Staubsaugern nach Numrner 7.3 Abs. 6 oder durch feuchtes Abwischen sorgfältig zu reinigen.
8. Labor in Witten
"Es wurden Wischproben von sieben Dämmplatten aus verschiedenen Hallen-Bereichen genommen und in einem Labor in Witten untersucht."
In den gelben Seiten lässt sich in Witten kein einschlägiges Labor finden.
Wieso wurden von dem Labor in Witten "ausschließlich Kalk, Gips und Silikate." gefunden, wenn doch angeblich Asbest allgegenwärtig in der Umwelt sei? Asbest ließe sich doch dann auch nachweisen.
9. Für Asbest gelten keine Grenzwerte
"Für ein fachgerechtes Gutachten hätte das Labor eigene Proben nehmen und sie auf die Einhaltung von Grenzwerten untersuchen müssen."
Berufsgenossenschaft Bau: "Im April 1995 wurde auch der für Chrysotil [Asbest] noch bestehende Grenzwert aufgehoben. Seither gibt es keine Grenzwerte mehr für Asbest." In der Praxis werden Risikoabschätzungen vorgenommen.
10. Raumluft oder Staub messen?
"Der Chemie-Ingenieur empfiehlt dem Vermieter aber, die Raumluft nach den DIN-Vorschriften untersuchen zu lassen, um für Klarheit zu sorgen."
Nachdem die Bauarbeiten beendet sind und genügend Zeit vergangen ist, dass sich der Staub absetzen konnte, wird man in der Raumluft bei einer Messung kein Asbest finden. Sobald aber mit den eingelagerten Gegenständen oder mit dem Holz auf dem Brennholzhof hantiert wird, wirbelt der Staub wieder auf und stellt eine Gefährdung dar. Besonders groß ist die Gefährdung beim Fegen.
Da ist die HNA wohl nicht auf den Grund gegangen sondern auf den Leim.
Die ganzen Ereignisse spielten sich vor dem 20 Juni ab.
Wenn dann fast 5 Wochen später Stellungnahmen eingeholt und weder Ross noch Reiter genannt werden bleibt zumindest ein doch mehr als fader und bitterer Nachgeschmack.
Zumindest hätte man auf der Kreismülldeponie mal die Ablieferung recherchieren können oder Namen von Firmen konkret zu nennen.
Ich fühle mich als Bürger hier doch von Behörden mal wieder nicht geschützt, wenn man Sperren verfügt und keiner kontrolliert.
Das grenzt schon stark an eine Schlamperei !
Der Hingucker halt mal wieder beim Homberger-Hingucker hingeguckt!
Der Homberger-Hingucker ist für schlimmer, als die bekannte 4-Buchstabenzeitung oder der regionale „Schlagzeilen-Werbeträger“.
Der Homberger-Hingucker guckt genau dahin, wo er hingucken will. Dinge, die er scheinbar nicht sehen will, sieht er einfach nicht!
Er schreibt selbst, dass die Borkener Firma Umweltdienste Meyer-Wilmes die Asbestsanierung an den Gebäuden in der Dörnbergkaserne durchgeführt hat. Er schreibt aber nicht, dass die Firma Umweltdienste Meyer-Wilmes zugelassener Betrieb nach TRGS § 519 für die Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten wie z.B. Stahlstützen mit Brandschutz, Promabestplatten, Asbestpappen und Schnüre, Spritzasbest, Welleternitdächer usw.
Der Gebäudeeigentümer hat einen Architekten mit der Planung beauftragt, einen zugelassenen Fachbetrieb für Sanierung, einen Sicherheits- und Gefahrenkoordinator (SiGeKo) für die Überwachung, …. also als Gebäudeeigentümer absolut vorbildlich gehandelt!
Deswegen haben auch alle Behörden dem Gebäudeeigentümer eine vorbildliche Sanierung bescheinigt.
Aber der Homberger-Hingucker „veruteilt“ hier den Gebäudeeigentümer für unsachgemäßes und vor allem gesetzeswidriges Handeln! Was nachweislich nicht stimmt!
Ist das sauberer Journalismus? Für mich nicht!
Worum geht es dem Homberger-Hingucker hier?
Ich glaube, der Homberger-Hingucker braucht einen Hingucker!
Nur zu. Es lebe die Vielfalt. Schauen wir, wer es besser macht.
Prawda Towarischtschs!
Und der Herr Niemeyer eine Brille.
Nummer 3
“ das man gefegt hat statt zu saugen und feucht zu wischen “ und das man Untersuchungen erst Wochen später machte ist wohl kaum zu übersehen.
Damit sind auch die Ergebnisse der Untersuchung kaum überraschend.
Die Untersuchung selbst ist 100 % korrekt.
Ist doch lupenrein das man durch die Behörden die hier belegen sollten, dass sie selbst richtig vorgegangen sind dem Umweltdienst korrektes Handeln attestieren.
Dann hat man ja auch alles richtig gemacht.
Das der Informant mit seinen Heilsteinen ggf das Bild des Otto Normalbürgers sprengt hat doch mit den anderen Dingen nichts zu tun.
Oder sind Menschen deswegen von vornherein unglaubwürdig ?
Da sind mir dann aber dies Leute lieber wie ein BM, ein Sternsingerlügen MP oder ein Innenminister mit manch negativen Anmutungen; RA die Tatsachen verdrehen; Fraktionsvorsitzende die gerne mal Recht und Unrecht nicht so genau nehmen und „Fünfe gerade sein lassen“; oder ein anderer, für den falsches Parken genau so viel bedeutet wie Urkundenfälschung.
Der Hingucker hat Hingucker genug: Alle die hier kommentieren.
Die Leser der HNA sind da eher weniger in ihrer Kritik zu finden.
Den Leserbeirat hat man scheinbar stillschweigend begraben; die hauseigene HNA Watch (abgekupfert, kein ganz feiner Zug) besticht in erster Linie durch Eigenbeiträge von HNA Redakteuren.
Was sauberen Journalismus angeht stimme ich zu.
Frage ist was eine Einmann- Blog Redaktion und eine professionelle Redaktion unterscheidet und von welchem Part man mehr „Sauberkeit“ erwarten muss und kann.
Fehler machen wir alle.
Wie viel hat der Hingucker in 2 1/2 Jahren gemacht ?
Wie viel die HNA ?
Hier andere Blogs und deren redlichkeit:
nh 24 – nordhessennews –
Redakteur Herr Wittke
SEK News Redaktion – Online Zeitung für den Schwalm-Eder Kreis
Redakteur Herr Schönwald
haben den Strafbefehl gegen den Homberger Bürgermeister und all die folgenden Aktivitäten nicht gemeldet!
Was die gesperrte Skaterbahn anbetrifft haben sich alle anderen, was die wahrheitsgemäße Darstellung anbetrifft, auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert !
Fazit:
Man muss alle Medien die man zur Information nutzt, kritisch nutzen und nicht mit Hurra Patriotismus der einen oder anderen Seite folgen.
Deswegen ist für mich auch der comment 3 im sachlichen Teil von Interesse.
zu 3:
Willkommen beim Hingucken und Recherieren.
Je mehr Fakten zusammengetragen werden, desto näher wird man der Wahrheit kommen. In sofern ist ein Hingucker für den Homberger-Hingucker nur zu begrüßen. Aber bitte Fakten auch einmal belegen und diese bei der Argumentation beachten.
Willkommen