Verschwendung durch fehlenden Preisvergleich
Bingelbrücke: 60.000 Euro hätte man sparen können, das sind knapp 25 % !
Preise vergleichen bevor man einen Auftrag vergibt, das spart Geld. Im Privaten wie im öffentlichen Haushalt. Wer es nicht tut, begibt sich in die Gefahr, für einen Auftrag zu viel zu bezahlen. Für die Verwaltung öffentlicher Gelder ist es eigentlich Pflicht, vor der Auftragsvergabe Preise zu vergleichen.
In Homberg hat man sich beim Bau der Bingelbrücke vor einem Jahr darüber hinweggesetzt. Der Auftrag wurde freihändig vergeben. Auf die Nachfrage dazu gab es falsche Begründungen und wie jetzt festgestellt wurde, wäre das Ganze auch preiswerter zu haben.
Angesichts der ständig wachsenden Schulden der Stadt wäre ein sorgsamerer Umgang mit den Steuergeldern zu erwarten gewesen, statt sie leichtfertig zu verschwenden.
Am 14. August 2008 stand das weitere Vorgehen in Bezug auf die Brückenplanung auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. In den Unterlagen hieß es: “Der Sachverhalt wird zur erneuten Beratung und Beschlussfassung an das Parlament zurückgegeben.” Doch es kam anders als angekündigt. Der Bürgermeister trug vor, dass man einen Auftrag für den Bau einer Aluminiumbrücke beschließen müsse, die Zeit dränge. Es gab weder schriftliche noch zeichnerische Unterlagen zu dem Bau. Die HNA berichtete darüber:
Binnen weniger Minuten fiel die Entscheidung über eine Brücke in Aluminiumausführung über die Hersfelder Straße. Kosten: immerhin 210 000 Euro. Eigentlich hätte es eine Holz-Ausführung werden sollen, aber die Kosten dafür waren explodiert (401 000 Euro). Abstimmung: CDU, SPD, FDP dafür, Grüne dagegen.
Aus den 210.000 Euro sind es bis zur Fertigstellung 250.000 Euro geworden. Auf eine Anfrage antwortete der Bürgermeister, man habe nicht öffentlich ausschreiben brauchen, da es nur eine Firma, die Firma Glück gibt, die solche Brücken herstellen kann.
Das ist falsch.
Rückfragen bei der Firma Peter Müller Leichtbau GmbH (pml) ergaben heute: Die Brücke hätte für 180.000 bis 190.000 Euro gebaut werden können. Dieser Betrag liegt auch nahe bei der Angabe, die bereits bei der Variantenvorstellung gemacht wurden, im September 2007 wurden für die Aluminiumausführung 170.000 Euro angegeben. Zu diesem Zeitpunkt ein realistischer Wert, bestätigte der Vertreibsleiter von pml. Auf die Firma pml hatte bereits ein Kommentator hingwiesen, die Firma ist leicht im Internet zu finden. Übrigens war Herr Glück, Inhaber der Vertragsfirma, vor 8 Jahren Vertriebsleiter bei pml.
Die Brücke ist gegenüber der ursprünglich vorgestellen Breite von 2,50 m auf 2,08 m reduziert worden, wie das Schild an der Brücke ausweist.
50.000 bis 60.000 Euro sind durch diese freihändige Auftragsvergabe verschwendet worden.
Für eine Holzausführung habe ich ebenfalls ein Angebot eingeholt. Es belief sich auf 167.000 Euro. In diesem Betrag war die Wetterverkleidung mit 26.000 Euro enthalten (rote Unterstreichung), so wie sie auch auf der Variantenzeichnung vom September 2007 dargestellt war. Dessen ungeachtet wurden für die Holzbaulösung hohe Wartungskosten angegeben (Holzschutz alle 3 Jahre), obwohl der durch die Konstruktion gar nicht notwendig geworden wäre. Ob hier der fachliche Überblick fehlte, oder ob es Teil eines Täuschungsmanövers war, bleibt offen.
Bei der Holzbrücke wären 80.000 Euro gegenüber der jetzigen Lösung einzusparen gewesen. Bei der Kreditfinanzierung verdoppelt sich der Betrag in der üblichen Laufzeit durch die zusätzlichen Zinsen.
Wirtschaftlichkeitsberechungen fehlen, die diese verschiedenen Kostenfaktoren über die Jahre verglichen hätten .
Siehe auch:
Widerrechtliche Auftragsvergabe ohne Ausschreibung
Bingelbrücke: Die Auftragsvergabe
Viel Fragwürdiges zum Bau der Bingelbrücke
Bingelbrücke Fundamentverstärkung
Bingelbrücke und die Preisentwicklung
Bingelbrücke: Erst Angebote einholen, dann bauen
Kostenlotteriespiel Bingelbrücke oder Spiel mit den Kosten
Bingelbrücke Hersfelder Straße
Dokumentation
es gilt fĂŒr die Stadt Homberg zwingend das Vergaberecht, da sie ein öffentlicher Auftraggeber ist.
Zur StĂ€rkung der Konjunktur hat die EU/ der Bund/das Land das Vergaberecht befristet fĂŒr 2 Jahre gelockert.
Trotz dieser Lockerung gilt, dass bei einer zu erwartenden Auftragssumme von mehr als 100.000 ⏠eine beschrÀnkte öffentliche Ausschreibung stattfinden m u s s .
Wird dies nicht beachtet, drohen sogar Schadensersatzforderungen von potentiellen Bietern.
BeschrĂ€nkte Ausschreibung heiĂt, dass einem Bieterkreis von ca. 5 – 8 Bietern ein Leistungsverzeichnis mit Unterlagen nach dem Vergabehandbuch Bund (Vertragsentwurf etc.) zugesandt wird und die Bieter bis zu einem bestimmten Termin ihre Angebote verschlossen abzugeben haben. In einem Submissionstermin, der den Bietern mit AngebotsĂŒbersendung bekannt gegeben wird, und den Bietern zugĂ€nglich ist, werden die Angebote geöffnet. Danach erfolgen formelle PrĂŒfungen, Protokolle und anschlieĂend von den FachĂ€mtern die inhaltliche PrĂŒfung und Auflistung der sich daraus ergebenden Angebote und Preise.
Es gibt ganz eng auszulegende TatbestÀnde nach der VOB/A, wann davon abgewichen werden darf.
Selbst wenn hier eine freihÀndige Vergabe statthaft gewesen wÀre, sind immer mehrere Angebote einzuholen, es sei denn es gibt t a t s À c h l i c h nur einen Bieter, was aber genau zu belegen und zu dokumentieren ist.
Diese Erleichterungen galten aber erst ab MĂ€rz 2009. Wenn der Auftrag frĂŒher vergeben wurde, gilt das strengere Recht noch. Hier hĂ€tte also eine formelle nationale öffentliche Ausschreibung stattfinden mĂŒssen, mit Veröffentlichung, Submissione etc.
ĂŒber die BingelbrĂŒcke wurden zeitnah ĂŒber Monate viele dubiosen Fakten erörtert. Vermutlich wird sich die SPD hier nicht zu einem Akteneinsichtsausschuss entschliessen. Sie hat hat sich auf der Stadtverordnetensitzung in HĂŒlsa von BMW verarschen lassen und dem Bau der ALU BrĂŒcke zugestimmt.
Die Liste derer, die von BĂŒrgermeister Wagner verarscht wurden, bzw. sich so fĂŒhlen, wird tĂ€glich lĂ€nger.
Die BĂŒrger wollten es doch so ! So ein netter junger Kerl, mit frischem Wind……..und nun hat der Arme auch noch 4 Kinder zu ernĂ€hren…
lĂ€cherliche Darstellung, es ist einfachangsterfĂŒllent was hier veröffentlicht wird. Trauer um die Freie MeinungsĂ€usserung , Delf, schlossberg,atlantis, ronneberg und was uns die fantasie nocht fĂŒr namen gibt, alles schwachsinn, wo sind die ideen.
wo sind die ideen die homeberg nach vorne bringen, ihr versager?
EuGH bekrÀftigt Verpflichtung zur Bekanntmachung in öffentlichen Vergabeverfahren
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-bekraeftigt-Verpflichtung-zur-Bekanntmachung-in-oeffentlichen-Vergabeverfahren-882780.html