Widerrechtliche Auftragsvergabe ohne Ausschreibung
Vor einem Jahr wurde der Auftrag zum Bau der Bingelbrücke vergeben, ohne dass sie vorher ausgeschrieben worden war, wie es bei dieser Auftragsgröße vorgeschrieben ist. Nur durch die Ausschreibung und den Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten kann man die wirtschaftlich günstigsten Anbieter finden.
Widerrechtlich Auftragsvergabe ohne Ausschreibung
Auf die Anfrage zur Bingelbrücke antwortete der Bürgermeister dazu:
Frage 18. Wurde die Ausschreibung entsprechend der Vorschrift in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank bekannt gemacht?
a) Wenn ja, unter welcher Nummer ist die Ausschreibung erschienen?
b) Wenn nicht, aus welchen Gründen wurde es unterlassen?Nein.
a) entfällt.
b) Es wurde freihändig vergeben aufgrund der Besonderheit der Herstellungsweise. Das Vorgehen ist mit der Vergabestelle des Kreises abgestimmt.
In der Zwischenzeit konnte ich mit dem Sachbearbeiter beim Rechnungsprüfungsamt sprechen. Er kennt die Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) sehr gut und so wird er täglich dazu um Rat gefragt. Was der Bürgermeister als "abgestimmt" bezeichnet und den Eindruck erweckt, der Vorgehensweise wurde zugestimmt, stellt sich nach dem Gespräch so dar:
Der Sachbearbeiter bei der "Vergabestelle" hat nicht den Sachverhalt geprüft, der ihm erzählt worden ist, sondern nur auf die entsprechenden Regelungen in der VOB verwiesen, die anzuwenden sind, wenn sich die Sache so verhält, wie sie dargestellt wurde.
Ihm wurde gesagt, es gäbe nur eine Firma, die eine solche Aluminiumbrücke bauen kann, deshalb könne man sich die Ausschreibung sparen. Die VOB sieht tatsächlich eine solche Regelung für den Fall vor, dass es nur einen einzigen Anbieter auf dem Markt gibt.
Wenn nur einmal "Aluminiumbrücke" in ein Suchfenster im Internet eingeben wird, sind allein in Deutschland schon zwei Firmen, die sich auf Aluminiumbrücken spezialisiert haben – was nicht heißt, dass nicht auch andere Metallbaubetriebe diese herstellen können.
Die Sachlage, die der "Vergabestelle" vorgetragen wurde, war also falsch.
Diese "Strategie" wurde schon früher vom Bürgermeister angewandt. In der Steinbruchplanung wurde zum Beispiel dem Justiziar des Städtetages auch die Sachlage so verfälscht dargestellt, dass er darauf eine Antwort gibt, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt. Trotzdem wurde dieses Beurteilung als Bestätigung benutzt. So wurde auch hier verfahren.
Holzbrücke für 401.000 Euro
HNA über die Sitzung:
Binnen weniger Minuten fiel die Entscheidung über eine Brücke in Aluminiumausführung über die Hersfelder Straße. Kosten: immerhin 210 000 Euro.
Eigentlich hätte es eine Holz-Ausführung werden sollen, aber die Kosten dafür waren explodiert (401 000 Euro). Abstimmung: CDU, SPD, FDP dafür, Grüne dagegen.
400.000 Euro für eine Fußgänger-Holzbrücke. Das machte stutzig. Schon einmal hatte die Stadt falsche Angaben zu dem Unterhaltungsaufwand gemacht, aus Unwissenheit oder mit Absicht sei offen. Eine Nachfrage bei einem Holzfachberater zu den möglichen Kosten für eine Brücke in diesen Dimensionen erbrachte die Vorlage eines kompletten Angebotes in Höhe von 167.000 Euro. Dieses leitete ich an den Bürgermeister weiter. Er antwortete darauf nicht, sondern ließ durch einen Mitarbeiter des Bauamtes mitteilen, dass die Aluminiumbrücke doch günstiger sei, da keine Wartungsarbeiten anfielen.
Wirtschaftlichkeitsberechnung fehlen
Wieviel Pflegearbeiten wären allein aus der Differenz von 167.000 zu 210.000 Euro, also rund 40.000 Euro zu finanzieren gewesen? Man muss wissen, dass im Gegensatz zur alten Bingelbrücke heute im Holzbau durch konstruktiven Holzschutz der Pflegeaufwand sehr vermindert ist. So wie die alte Bingelbrücke wird heute kein Holzbau mehr errichtet. Es wäre also notwendig gewesen, eine Vergleichsrechung anzustellen. Darin müsste eingehen: Die Mehrkosten der Aluminiumvariante + Zinsen für die Mehrkosten. Gegenübergestellt: Wartungskosten, die verteilt über größere Zeitabstände in Teilbeträgen anfallen und Arbeit in der Region schaffen.
Eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde nicht erstellt. Das, was in der Antwort des Bürgermeisters als "Wirtschaftlichkeitsberechnung" ausgegeben wurde, war lediglich eine Vergleich von Herstellungs- und hochgerechneten Wartungskosten. Mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, die den Faktor Zeit erfasst, hat das nichts zu tun. Letztlich hat die Brücke auch nicht 210.000 Euro sondern 250.000 Euro gekostet. (Homberg aktuell, 12.1.2009) Genaue Kosten stehen nicht im Haushaltsplan, sie sind in einem Sammelposten "Brückenreparatur" enthalten, der keinen Einzelnachweis enthält.
Das Antwortverhalten des Bürgermeisters auf die Anfrage zeugt nicht davon, die Stadtverordneten über die Sachverhalte zu informieren, er weicht aus, gibt falsche Antworten, führt in Verwirrung.
Dringlichkeit ergäbe sich aus dem Herbstferien. Einweihung der Brücke im Januar 2009. Dies ist kein Merkmal für Dringlichkeit nach der VOB.
Entscheidung für Aluminiumbrücke: Es gab vorab keine Entscheidung für die Aluminiumvariante im Stadtparlament, die erfolgte eigenmächtig und wurde erst mit der der Auftragsbeschluss geschaffen.
Die Auftragsvergabe für die Bingelbrücke ist etwas genauer untersucht worden und zeigt erhebliche Mängel. Das gibt Anlass zu der Vermutung, auch bei anderen Bauprojekten würden erhebliche Mängel zu finden sein.
Siehe auch:
Bingelbrücke: Die Auftragsvergabe
Viel Fragwürdiges zum Bau der Bingelbrücke
Bingelbrücke Fundamentverstärkung
Bingelbrücke und die Preisentwicklung
Bingelbrücke: Erst Angebote einholen, dann bauen
Kostenlotteriespiel Bingelbrücke oder Spiel mit den Kosten
Bingelbrücke Hersfelder Straße
Da wÀre einmal die Fa. Peter Meier Leichtbau
https://www.pml.de/news/neue_br%C3%BCcke_im_f%C3%BCrstlichen_park_donaueschingen__deutschland_l%C3%A4nge_28m__breite_3_2m/?id=291&L=0
und die Fa. GlĂŒck
https://www.metall-glueck.de/