HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wozu Bebauungspläne, wenn sie nicht eingehalten werden?

Foto: Fachmarktcenter an der Kasseler Straße

Auf dem Gelände des Fachmarktcenters  wird auf dem Sondergebiet EZ4 die Eröffnung eines Phone Centers vorbereitet. Unter diesem Namen kann man ein Ladengeschäft erwarten, dass Verkauf und Service  rund ums Telefonieren bietet.

Nach dem gültigen Bebauungsplan ist auf dem Sondergebiet EZ 4 nur ein Getränkemarkt erlaubt.

Ein solches Angebot ist als innenstadt-relevantes Geschäft zu werten, das nach dem Bebauungsplan in dem Fachmarktcenter nicht erlaubt ist.

In Homberg stört das anscheinend keine Bauaufsichtsbehörde.

Die Bauaufsichtsbehörde des Kreise schaut weg, wenn

# im Überschwemmungsgebiet trotz Verbot wild gebaut wird.

# im Mühlhäuser Feld die Festlegung hinsichtlich Dächer, Zäune, Hecken ignoriert werden.

# nicht genehmigte Nutzungsänderungen geduldet werden, wie in Hülsa.

# im Außenbereich gutes Ackerland ohne gültigen Bebauungsplan für eine Kita versiegelt wird.

# in der Innenstadt Wettbüros eröffnen, die letztlich nichts anderes sind als Spielstädten unter einem anderen Namen.

# oder eben innenstadt-relevantes Sortiment im Fachmarktcenter am Stadtrand eröffnet werden soll.

 
Warum sollen sich Bürger an Satzungen halten, wenn die Behörden mit schlechtem Beispiel vorangehen?
Haben sich nicht die Beamten in den Verwaltungen und die Leitungskräfte dazu verpflichtet, die Gesetze einzuhalten?

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9 Kommentare zu “Wozu Bebauungspläne, wenn sie nicht eingehalten werden?”

  1. Student

    Sehr schlecht recherchiert.. Bitte den Bebauungsplan nochmal genauer lesen..

  2. Delf Schnappauf

    zu 1: Ostern und Ostereier suchen steht zwar vor der Tür. Doch wenn Sie einen konstruktiven Beitrag bringen wollen,  sollten Sie auch sagen, wo möglicherweise fehlerhaft recheriert wurde. Das hilft allen Lesern.

  3. solarfan

    zu 1. Schlecht recherchieren, eine der Stärken des Homberger-Hinguckers und somit auch hier durchaus möglich.

    zu 2.

    Wie wäre es denn, wenn Sie Ihre Behauptungen bezüglich des Bebauungsplanes für das Fachmarktcenters erst mal belegen, das hilft allen auch allen Lesern. 

  4. Delf Schnappauf

    zu 3: Die Bebauungspläne finden Sie auf der Homepage der Stadt, dort können Sie nachlesen.

    Kleine Hilfe:

    Stadtentwicklung > Bauen & Wohnen > Bebauungspläne > Bebauungsplan Nr. 43

    Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

  5. Freya

    In allen Sondergebieten sind lt. B-Plan  neben den Hauptnutzungen noch je eine Verkaufsfläche für private Dienstleister bis 50m² zulässig. Ein Telefonshop ist ein privater Dienstleister oder?  Größer sind diese Shops  ja meist nicht. Das ist dann nach der Größe zu schauen…

     

  6. Hallo

    Jedenfalls ist das alles Spott hässlich, das hätte in die Kaserne oder Umgebung gehört……

    es schadet dem Anblick, der vormals sehr schön war und somit der Lebensqualität 

  7. Phil Antrop

    Sollte Freya richtig liegen, dann ergibt sich für mich daraus<:

    1. die Recherche hatte wohl diesen Fakt nicht auf dem Schirm

    2. ein Widerspruch zwischen diesem Fakt und dem nicht zulässigen innenstadtrelevanten Gewerbe, so es denn als solches anzusehen ist.

    3. ungenaue Bebaungspläne verursacht durch ungenaue Vorarbeit oder wenig genaue Prüfung durch die Stadtverordneten die hier zugestimmt haben.

    Oder sollte es gar gewollt als Homberger Modell anzusehen sein ?

  8. solarfan

    In dem Bebauungsplan steht auf jeden Fall nicht, daß in EZ4 NUR ein Getränkemarkt erlaubt ist !

    Diese Behauptung steht aber im Bericht und sie ist offensichtlich falsch.

    zu 4. Warum fügen Sie statt eines bunten Bildes nicht die Passage aus dem Bebauungsplan ein, in der beschrieben ist, wie das Gelände genutzt werden darf ?

    zu 7. "… 1. die Recherche hatte wohl diesen Fakt nicht auf dem Schirm"

    Das hätte Donald Trump nicht schöner schreiben können, fast so schön wie "alternative Fakten"

  9. Delf Schnappauf

    zu 8: Es stimmt, was solarfan schreibt. Nach der Einschränkung der Nutzung auf die beschriebenen Nutzungsarten in den einzelnen Sondergebieten auf dem Gelände ist in einem späteren Absatz die Möglichkeit von Dienstleistungen bis 10 Prozent der Fläche eingeräumt.

    Damit ist die formale Möglichkeit geschaffen worden, die Festsetzungen teilweise zu unterlaufen. Obwohl Einigkeit bestand, dass sich dort keine innenstadt-relevanten Geschäfte ansiedeln sollen.

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan oder nicht?

    Die erneute Durchsicht der Unterlagen zu den drei immer wieder geänderten Bebauungsplänen brachte viel schwerwiegendere Sachverhalte ans Licht.

    Der erste Bebauungsplan (Nr. 43-1) mit den Ziel einer Tankstelle und dem Verkauf von Autoteilen war als vorhabenbezogener Bebauungsplan ausgelegt. Ein Bürger aus Mardorf wollte dort bauen.
    Nach den baurechtlichen Studiem der letzten Jahre ist bekannt, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nur rechtskräftig ist, wenn ein entsprechender Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen worden ist.  Ein solcher Vertrag regelt auch die Frist, bis wann das Vorhaben realisiert sein muss. Mit dem Fristablauf verliert der Bebauungsplan seine Gültigkeit.

    Über einen solchen Bebauungsplan war nichts zu finden.

    "Kroeschell (CDU) : Ihn stö„rt die Forderung, dass heute nicht entschieden werden solle.[…]
     Die Investoren sollten nicht hingehalten werden, sondern man solle heute entscheiden. Das Risiko liege letztendlich bei den Unternehmen.

    Protokoll 27.9.2012 Satzungsbeschluss

    In der Änderung 2 des Bebauungsplans (Nr. 43-2) war es ein anderer Investor, der das Vorhaben geändert realisieren wollte. Doch dieser Plan wurde nicht mehr als vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgelegt, obwohl der Plan nur auf das Vorhaben dieses einen Investors zugeschnitten war. Die Änderungswünsche des Investors waren alleiniger Anlass für den neuen Plan. Der Plan wurde am 7. 2. 2013 rechtsverbindlich. Der Investor setzte diesen Plan jedoch nicht um. Es ist keine Frist für die Fertigstellung genannt wurde. Diee muss als ein rechtswidriger Bebauungsplan gewertet werden.

    Obwohl die Planungswünsche des Investors erfüllt worden waren, verlangte der Investor eine dritte Änderung. In keinem der Fälle ging es darum, die städtebauliche Entwicklung im Interesse der Gesamtstadt zu regeln, wie es die Aufgabe der Bauleitplanung sein soll.

    "Um neben dem Baumarkt ein attraktives Angebot ansiedeln zu können, sollen über die zulässige Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes hinaus nun eine Tankstelle und eine Gastronomie angesiedelt werden." Brief vom 12.07.2014

    Es war selbst den zustimmenden Stadtverordneten immer klar, dass keine innenstadt-relevanten Geschäfte dort angesiedelt werden dürfen.  Doch das wurde unterlaufen.

    Weitere Details sind nachzulesen:

    Schneider-Gelände: Zehn Jahre Planung – Ende noch nicht absehbar

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