HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Was die HLG der Stadt berechnet

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Bereits 2011 macht die HLG unmissverständlich klar, das sie kein Risiko bei der Bodenbevorratung trägt, sondern nur die Stadt.
Herr Kothe von der HLG legte die folgenden Punkte damals schriftlich vor.

 

"Bodenbevorratung durch die HLG
Unsere Bodenbevorratung nochmals in Kurzform:

1. HLG kauft die Grundstücke in eigenem Namen auf eigene Rechnung an und ist Eigentümer im Grundbuch

Anmerkung: Die HLG ist nur formaler Eigentümer, wirtschaftlicher Eigentümer ist die Stadt, sie entscheidet, sie trägt das volle Risiko und die Kosten.

2. Vertrag zwischen Stadt und HLG ist Grundlage (wie Mühlhäuser Feld oder Wichtelhecke oder GGRemsfeld)

Anmerkung: ./.

3. in die kostendeckenden Verkaufspreise ist die HLG Gebühr eingepreist; wir bekommen eine
Gebühr von 5,0 % zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 0,25 % p.a.

Anmerkung: Die Verkaufspreise sollen die Kosten decken. Das sind neben den Gebühren und Verwaltungspauschale für die HLG alle Aufwendungen, die die HLG im Zusammenhang mit den Griundstücken vorfinanziert.

4. Aus dem Verfahren tragen wir sämtliche Kosten (Planung, Gutachten, Vermessung,
Kapitalmarkt, Internet etc)

Anmerkung: Die HLG trägt nur vorläufig sämtliche Kosten, sie finanziert sie vor und rechnet sie einmal ab. Je länger sie Grundstücke in ihrer Verwaltung hat, desto länger kassiert sie ihre jährliche Verwaltungskostenpauschale.

5. Verkauft werden die Grundstücke zum kostendeckenden Preis, der ständig mit Ihnen
abgestimmt wird

Anmerkung: Kostendeckend heißt: Alle Kosten, die mit der Bodenbevorratung entstanden sind, sollen über den Verkaufspreis gedeckt werden. Zu den Kosten im Kasernengelände gehören auch die Erschließungskosten. Nach dem letzten Stand der Kosten liegen diese bei 4,8 Mio. Euro.

6. Sollen Grundstücke nicht vermarktet werden, sondern irgendwann an die Stadt übertragen
werden geschieht dies zum kostendeckenden Preis.
In diesem Fall wäre es gut, dass seitens der Stadt Einzahlungen regelmäßig stattfinden, um
den Verfahrenszins zu dämpfen.

Anmerkung: "Sollen Grundstücke nicht vermarktet werden," heißt im Klartext, wenn die Grundstücke nach 10 Jahren, ggf. nach einer Verlängerungfrist von bis zu 5 weiteren Jahren nicht verkauft werden konnten, hat die Stadt alle Kosten zu tragen, die bisher der HLG entstanden sind.

Vorsorglich rät die Stadt regelmäßig bei der HLG Gelder einzuzahlen, damit am Ende der Betrag nicht so groß ist und vorher die Zinszahlungen gemindert werden.

7. Alle Arbeitsschritte (Erschließung, Abbruch, Vermarktung, Preisfindung) werden durch uns nur
in Abstimmung mit der Stadt vorgenommen.

Anmerkung: Wo war die HLG bei der Preisfindung des Grundstücksverkaufs für 3,63 Euro?
Müsste sie nicht als Treuhänder und Erfahrene im Immobiliengeschäft vor dem Verkauf unter Wert warnen? Wieso kann sie ein solches Geschäft zum Schaden der Stadt dulden, ohne als Mittäter zu erscheinen?

8. Sie bekommen eine jährliche Verfahrensübersicht wie im Mühlhäuser Feld (oder in kürzeren
Intervallen)

Anmerkung: Aus anderen Kommunen ist zu hören, dass die HLG regelmäßige Reports an die Kommunen schicken. In Homberg aber erreichen die Reports nicht die Stadtverordneten, die für die Finanzen verantwortlich sind. Selbst auf wiederholte Nachfrage gibt der Magistrag keine klaren Aussagen.

9. Die Finanzierung geschieht auf Grundlage der gemischten Darlehen, die die HLG mittel- und
langfristig aufnimmt Der Mischzinssatz für alle Bodenbevorratungen in Hessen (annäh. 500
Stück) liegt bei 3,9 %

Anmerkung: Der gemischte Zinssatz mag jetzt niedriger liegen, er liegt aber immer noch höher als der aktuelle Zins, da die langfristigen älteren Zinssätze den Zins anheben.

Wichtig: Um Investoren zu interessieren, ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Grundstücke der Kasernen in der Verfügung der Stadt liegen (dies sind die HLG Grundstücke) und nicht noch im Besitz der BIMA sind."

Anmerkung: Die HLG-Grundstücke liegen in der Verfügung der Stadt. Genau das wird mit "wirtschaftlicher Eigentümer" bezeichnet.
Die BIMA hatte mehrfach Interessenten gehabt. Die Stadt lehnte ab. Die HLG hat im Eigeninteresse geraten, denn sie verdient, wenn sie der formale Eigentümer ist. siehe oben.

Zusammengestellt und vorgetragen 2011 von Herrn Kothe von der Hessische Landgesellschaft (HLG)
Die Angabe zu dem Zinssatz bezieht sich auf den damaligen Zeitpunkt.

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