Vor drei Jahren begannen die Ermittlungen gegen Martin Wagner
Drei Jahre hat die Justiz es nicht fertig gebracht, das Verfahren gegen Bürgermeister Martin Wagner zu beginnen. Die Ermittlungsergebnisse stufte die Staatsanwaltschaft für so schwerwiegend ein, dass sie ein Verfahren vor der Großen Strafkammer für notwendig erachtete. Das berichtete am 20. 12. 2010 die HNA .
Vor vier Wochen erhielt die HNA auf Nachfrage beim Landgericht eine hinhaltende Antwort, man warte auf eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums. Solche Langmut erfahren Bürgern von Behörden nicht, sie bekommen eine Frist gesetzt, ein vorbestrafter CDU-Bürgermeister bekommt einen Freibrief. Es wird wohl seinen Grund haben, dass Wagner im September 2009 sagen konnte er “bleibe noch 4 Jahre Homberg erhalten”.
Nach der heutigen Auskunft des Pressesprecher des Landgerichts Kassel, Dr Kitzinger, ist die angeforderte Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums inzwischen eingetroffen. Das Landgericht wird in Kürze über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden, länger als vier Wochen dürfte es nicht dauern.
Wenn das Landgericht erst noch auf eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums wartet (und dieses sich viel Zeit lässt), dann verstärkt sich bei mir ein Gefühl, das ich schon lange habe:
nämlich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und dass manche vor dem Gesetz gleicher sind als andere.
Das Ganze hat ein starkes Gschmäckle und es riecht faul.
Genau! Doch diesen Verdacht habe ich schon seit Jahren.
Wenn ein CDU-Mitglied angeklagt wird, wird es anders behandelt wie ein Mitglied einer anderen Partei.
So wie in Remsfeld, hier wird man schon vor der Verhandlung verurteilt.
Was soll man von der Glaubwürdigkeit eines Pressesprechers des Landgerichte halten, was von der Einstellung zur Pflichterfüllung des Landgerichtes?
Ist unsere Justiz noch glaubwürdig ?
“Das Landgericht wird in Kürze über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden, länger als vier Wochen dürfte es nicht dauern.”
Heute am 26. Juli sind es genau 4 Wochen.
Es ist nichts geschehen !
Das Landgericht hatte seit dem 20. Dezember 2010 !! mehr als 19 Monate Zeit !
12 Wochen !
21 Monate seit Abgabe an das Landgericht !
Wahrlich eine Superleistung der Gerichtsbarkeit !
Damit dienen sie weder dem Ansehen des Staates noch der der Justiz !
Und der Demokratie die sie ja auch als Gemeinwesen sichern sollen schon lange nicht mehr.
Am 17. Oktober sind es 111 Tage !
Ein Grund zu feiern.
Was heutzutage nicht alles als ” in Kürze” bezeichnet wird.