HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Von Eingangsbestätigungen, Zwischenbescheiden und schriftlichen Antworten

In Geschäftsordnungen ist auch festgelegt, dass die Behörde auf Briefe zu antworten hat. In der Gemeinsamen Geschäftsordung (GGO) von Berlin heißt es beispielsweise dazu:

Eingänge sind zügig zu bearbeiten, Unklarkheiten unverzüglich zu klären. (§32 GGO)

Wer im Geschäftsgang befindliche Vorgänge bearbeitet, hat die rechtzeitige Erledigung zu überwachen.

In Verfahren, in denen zu übersehen ist, dass die abschließende Bearbeitung länger als zwei Wochen dauern wird, soll unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit einem Hinweis auf die voraussichtliche Dauer des Verfahrens und die Gründe für die Verzögerung erteilt werden. Nach Ablauf eines Monats oder der mitgeteilten voraussichtlichen Bearbeitungsdauer ist ein Zwischenbescheid zu erteilen. (§33 GGO)

Das sind einige Regeln für eine ordnungsgemäße Verwaltung. Es sind Kennzeichen einer bürgerfreundlichen Verwaltung
In Homberg scheint man davon weit entfernt zu sein, wenn ich an die Klagen denke, die mir zu Ohren kommen oder mir vorgetragen werden.

Privatleute, Unternehmen und Investoren klagen, dass sie an die Stadt geschrieben haben, aber keine Antwort erhalten, weder eine Eingangsbestätigung, noch einen Zwischenbescheid.
Dafür sind nicht die Mitarbeiter der Stadtverwaltung verantwortlich, die ihre Tagesarbeit ordentlich durchführen, es ist vor allem der Bürgermeister, der antworten müsste und es nicht tut.

Solches Verhalten trägt zum schlechten Ruf Hombergs bei, auch das ist Stadtmarketing.

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2 Kommentare zu “Von Eingangsbestätigungen, Zwischenbescheiden und schriftlichen Antworten”

  1. Auriga

    "Dafür sind nicht die Mitarbeiter der Stadtverwaltung verantwortlich, die ihre Tagesarbeit ordentlich durchführen, es ist vor allem der Bürgermeister, der antworten müsste und es nicht tut."

    Solches Verhalten trägt zum schlechten Ruf Hombergs bei, auch das ist Stadtmarketing.

     

    Der Bürgermeister ist nicht für alles unmittelbar verantwortlich.

    Sachbearbeiter und Abteilungsleiter sind für die Führung ihres Bereiches selbstständig verantwortlich und im Rahmen einer üblichen Zeichnungsbefugnis auch dazu im Stande, solche Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide zu erteilen.

    Sie unterschreiben im Hinblick auf ihre Stellenbeschreibung mit dem Zusatz " Im Auftrag".

    In einer solchen Stellenbeschreibung steht auch die Führung eines Dienstsiegels, die Erlaubnis etwas zu beglaubigen oder Urkunden auszustellen.

    z. B. das Standesamt, eine Passtelle usw.

    Verantwortlich für den dienstbetriebeiner Verwaltung ist der Bürgermeister oder in seinem Auftrag als Ausführender der zuständige Personalchef, Bürolieter oder häufig auch der Hauptverwaltungsbeamte.

     

    Wer in Homberg wie die Poststelle führt, welche Angaben er auf welchen Brifen oder Schreiben , Umschlägen usw anzubringen hat steht in dessen Stellenbeschreibung.

     

  2. DMS

    zu 1: Stellenbeschreibunen in Homberg? Ob es die in Homberg überhaupt gibt?

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