Verkaufsflächen wachsen, Käuferzahl sinkt
Die Verkaufsflächen für den Einzelhandel wurden nach der GMA-Studie mit 36.000 qm angegeben. Diese Fläche sind für das Homberger Einzugsgebiet ausreichend.
Das Efzecenter ist im letzten Jahr noch um Flächen erweitert worden, andere größere Flächen, wie ehemals “Dingel & Spohr“, stehen leer.
Dennoch sollen die Verkaufsflächen in Homberg erweitert werden. Die Einwohnerzahl sinkt seit Jahren und soll nach den Prognosen weiter sinken.
Nicht nur die Zahl der Einwohner geht zurück, auch die gesamtgesellschaftliche Lohnquote ist über Jahre rückläufig und damit auch das Geld, das für Konsum möglich wäre. Die Lohnquote besagt wie groß der Anteil an der gesellschaftlichen Wertschöpfung ist. Die Einkommen aus Kapital und Unternehmertätigkeit steigen entsprechen an.
Eine solche Planungspolitik ist nicht nachvollziehbar.
Schaden wird nicht abgewendet
In dieser Situation verhängte die Stadt für das kleinste Projekt, das Weckesser-Areal, eine Veränderungssperre. Rechtlich wird das keinen Bestand haben, weil dort seit 1964 Baurecht für ein solches Bauvorhaben besteht.
Bürgermeister Dr. Ritz sagte selbst, dass die Chancen den Prozess zu gewinnen, unter 50 Prozent liegen. Die Folgen können Schadenersatzforderungen sein, die auf die Stadt zukommen. Trotz dieses bekannten Risikos haben die Stadtverordneten die anberaumte Aufhebung der Veränderungssperre vertagt.
Widerspruchs-Recht und -Pflicht des Bürgermeisters und des Magistrats
Diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat nach bisheriger Kenntnis der Bürgermeister nicht widersprochen. Der Bürgermeister hat die Pflicht, Schaden von der Stadt abzuwenden. Wenn er diese Pflicht nicht wahrnimmt, kann jetzt der Magistrat als gesamtes Gremium dem Beschluss wiedersprechen. Ob er das tut, oder ob er auch wieder der finanziellen Belastung der Bürger durch die zu erwartenden Schadenersatzforderungen hinnimmt?
(Anmerkung: Für das Schneider-Areal [Kasseler Straße/ Abzweig Nordumgehung] von 31.000 qm ist eine Verkaufsfläche von 50 % angenommen worden.
Es gibt bisher noch keine Baugenehmigung für Gebäude.
Zum Vergleich: Auf dem Ulrich-Areal von 10.000 qm soll 7.000 qm Verkauffläche entstehen, also 70 %.)
HGO
§ 63
Widerspruch und Beanstandung
(1) Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Über die strittige Angelegenheit ist in einer neuen Sitzung der Gemeindevertretung, die mindestens drei Tage nach der ersten liegen muss, nochmals zu beschließen.
(2) Verletzt auch der neue Beschluss das Recht, muss der Bürgermeister ihn unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Beschlussfassung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung beanstanden. Die Beanstandung ist schriftlich zu begründen. Sie hat aufschiebende Wirkung. Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung mit der Maßgabe, dass ein Vorverfahren nicht stattfindet. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben die Gemeindevertretung und der Bürgermeister die Stellung von Verfahrensbeteiligten. Die aufschiebende Wirkung der Beanstandung bleibt bestehen.
(3) Abs. 1 gilt entsprechend für den Beschluss eines Ausschusses im Falle des § 62 Abs. 1 Satz 3. In diesem Fall hat die Gemeindevertretung über den Widerspruch zu entscheiden.
(4) Unterlässt es der Bürgermeister, innerhalb der ihm eingeräumten Fristen einem Beschluss der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses zu widersprechen oder einen Beschluss der Gemeindevertretung zu beanstanden, so gelten Abs. 1 bis 3 entsprechend für den Gemeindevorstand. Widerspruchs- und Beanstandungsfrist beginnen für den Gemeindevorstand mit Ablauf der entsprechenden Fristen für den Bürgermeister. Erhebt die Gemeindevertretung gegen die Beanstandung Klage, so ist an Stelle des Bürgermeisters der Gemeindevorstand am verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt.
Da die 14 Tage Frist für den Bürgermeister bereits am 7. 8.2015 abgelaufen ist § 63 (1), kann es nur noch einen Widerspruch seitens des Magistrates geben § 63 (4) erster Satz, zweiter Satzteil..
Da dieser ja die Aufhebung mit Stimmenmehrheit gefordert hatte, müsste der Widerspruch gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bereits erfolgt sein.
Letzter Tag dafür wäre der ( vermutlich ) 20. August 2015.
Handeln sie nicht: Was ist dann das Wrt eines Magistratsmitgliedes noch wert ?
Soweit zur Handlungsweise oder besser Nicht – Handlungsweise des Bürgermeisters !
Ich habe Dr. Ritz kennengelernt und ich muss sagen, er versteht SEIN Geschäft. Vermutlich wird er 12 Jahre oder 16 jahre bleiben die Kinder groß und mit einer guten Versorgung im Nacken könnte er dann gelassen Anwalt in Hamburg sein. Einfach clever….
Weil politisch hat er meiner Meinung nach keine Ahnung und geschickt wendet er Schaden von seiner Person, nicht von Homberg, daran ändert auch seine großzügige Anwesenheit auf dem Weinfest nichts
Von 1 und 4
Ich schätze mal, bei den Kommentatoren handelt es sich eindeutig um FWG Mitgliedern und Opitz Fans. Es wird langweilig.
zu 5: Wenn Sie zu Inhalten keine Stellung nehmen möchten, sondern nur Unterhaltung suchen, dann gibt es andere Medien, die Ihnen die Langeweile vertreiben.
Was Sie hier Schreiben und kundtun sind inzwischen olle Kammellen aus der Vergangenheit, die es gilt, aufzuarbeiten und zu beseitigen. In Ihren langen Jahren als Mitglied im Parlament hatten Sie Gelegenheit, über Ihre Partei einiges zu ändern. Mehrheiten entscheiden nun mal in einer Demokratie. Benutzen Sie den Dienstweg und gehen, wenn Sie meinen, weiter vor.
Heißt: Stadtverordnete, Magistrat, Verwaltung, Kreis, RP, Land, Bund bis in die höchsten deutschen
zuständigen Gerichte. Das manches nicht nach ihrer Mütze entschieden wird, damit müssen Sie leben.
Ich bin kein Mitglied der FWG, habe aber seinerzeit Herrn Opitz gewählt.
Darüber empfinde ich bis heute keine Scham..
"Olle Kammellen" sind hin und wieder dabei. Wenn sich aber nichts ändert, bleibt dem Blogbetreiber nichts Anderes übrig. "Steter Tropfen höhlt den Stein."
Als Beispiele seien genannt:
Probleme rund ums Ärztehaus
Rückabwicklung Kasernengelände
An- und Verkauf von Immobilien u.v.m.
"Mehrheiten entscheiden in einer Demokratie." Richtig, aber wie kommen sie oftmals zustande?
Herr Kauder ( CDU ) gab gerade ein unrühmliches Beispiel.
zu Sato
Mitnichten sind es olle Kamellen.
Es sind tagesaktuell Ereignisse die die derzeitige Situation der Stadt widerspiegeln. Nur haben sie ihre Grundlagen in der Vergangenheit und nichts wäre manchen lieber wenn sie unter den Tisch gekehrt würden.
Richtig ist, dass man trotz aller Ereignisse der Vergangenheit keinerlei Bemühungen erkennt diese aufzuarbeiten, aus Fehlern zu lernen oder gar Fehler einzugestehen die zu dieser Situation führen.
Wie man in einer Minderheitspartei oder als unabhängiger Stadtverordneter etwas ändern konnte ist mir ein Rätsel. Zumal sie ja selbst feststellen, dass man sich Mehrheitsentscheidungen beugen müsse.
Es ist Bürgerpflicht auf Missstände hinzuweisen und sie zu bekämpfen.
Wenn dann die Mehrheitsparteien jeden Antrag auf Änderung abblocken würde ich mich freuen, wenn sie sich äußern würden wie anders man agieren soll um etwas zu verbessern.
In Hombergs Stadtparlament und Magistrat kann man ganz offen von der Arroganz der Macht sprechen. Selbst Protokoll und Verhalten des Vorstehers sind nicht angetan, meine Meinung anders zu formulieren.
Die geringe Beteiligung an Arbeitsgruppen Homepage, Ulrich Areal und neuerdings eines Stadtumgestaltungsvorhabens zeigt deutlich was man in Hombergs Bürgerschaft denkt.
Selbst das Forum als Plattform spiegelt das Desinteresse wider und ob der Mängelmelder ein Erfolg ist, kann man nicht nachvollziehen.
👿
zu 7: Die 'ollen Kamellen' scheinen Sie doch sehr zu interessieren, zumindest sind Sie nicht nur ein eifriger Leser, sondern nehmen sich auch die Zeit zu kommentieren.
Wo der Verdacht auf Rechtsbruch besteht, ist es die Pflicht, dies zur Anzeige zu bringen. Entsprechende Verdachtsfälle werden leider in der Homberger Politik und Verwaltung zu häufig prodiziert.
Der Verdacht auf Fördermittelmißbrauch gegen Ex-Bürgermeister Martin Wagner ist bei der Justiz seit 2009 (!) anhängig. Das Landgericht in Kassel hat bis heute noch kein Verfahren eröffnet, nachdem der Generalstaatsanwalt das Verfahren nach Kassel zurück überwiesen hat. Leider so eine 'olle Kamelle'.
Es wäre in Homberg schon viel gewonnen, wenn wieder Recht und Gesetz in der Homberg Stadtpolitik gelten würde.
Wollte nicht, muss mich aber trotzdem nochmal zu Wort melden.
Kritischer Bürger:
Es kommt nicht darauf an, wen sie gewählt haben, sondern das sie überhaupt gewählt haben. Schämen brauchen sie sich nicht weil ihr Wunschkandidat es nicht wurde, aber wie aus der HNA zu entnehmen ist, sind FWG Mitglieder auf der Jagt nach Pöstchen im Kreistag.
Teufelchen:
Als Minderheitspartei oder als Einzelkämpfer kann man selbstverständlich nicht viel ändern; denn wo kämen wir hin wenn im Bundestag die Grünen oder die Linken 100% Einfluss hätten auf die Gesetzgebung. Sie scheinen die Grundsätze einer Demokratie nicht verstanden zu haben. Es ist nicht damit getan, den Bürger mit Desintresse abzuurteilen, wenn er nicht teilnimmt an den Bürgerversammlungen. Herr Schnappauf glänzte nur durch Anwesenheit, jedoch seine Stimme vernahm ich nicht.
DMS:
Leider müssen sie sich wohl noch eine Zeitlang auf die Verhandlung vor Gericht in Geduld üben, bis sie als Triumphator oder Verlierer vom Platz gehen können. Naja, es bleiben für sie immer noch die alten Kamellen.
Warum nicht mal ein paar Zeilen über das gelungene Stadtfest ? Oder unser einmalig schönes Weinfest im Stadtpark ? Die jungen Leute, die Tag und Nacht organisiert und dafür gearbeitet haben, würden sich freuen.
Springen sie mal über ihren eigenen Schatten und arbeiten aktiv mit, unser schönes Homberg vorranzubringen. (positive Brille aufsetzen)
zu 11: Weckschauden statt Hingucken. Wohlfühlenstimmung statt kritischen Blick. Es gibt in Homberg sicherlich einige, denen dass lieber wäre. Sie werden ihre Gründe haben und deshalb von "ollen Kamellen" reden und die alten Phrasen dreschen, von "voranbringen", "Risiken eingehen" usw.
Sata Hinsichtlich der Pöstchenjagd sollten sie aber eine klare Trennung vornehmen zwischen Stadtverodneten der Homberger FWG und der im Kreistag. keiner der Homberger FWG ist auf Postenjagd. dann schon eher Mitglieder der CDU oder SPD die man im Kreisausschuss oder jetzt schon im Kreistag vorfindet oder die dort ( gerüchtehalber) ihren wohlverdienten Altersruhesitz finden. wie im Homberger Magistrat auch.
Genau die Politiker die das Efzecenter verflucht haben, bauen derzeit Homberg mit Einkaufszentren zu, obwohl wir diese nun wirklich nicht mehr brauchen. Schwarze Bürgermeister dürfen alles, rote nichts!