HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Bürgermeister

Wagner Anwalt will sich äußern

… sind immer noch nicht abgeschlossen, obwohl bereits vor vier Wochen die HNA meldete, dass Oberstaatsanwalt Manfred Jung in 14 Tagen, also Anfang November, auf eine Entscheidung hofft.

"Wagner-Anwalt will sich äußern" war die Meldung damals überschrieben. Schon im Sommer hofften die Homberger auf eine Erklärung durch den Bürgermeister. Die Stadtverordnetenversammlung in Hülsa war damals sehr gut besucht. Sie warteten vergeblich. Jetzt wartet womöglich die Staatsanwaltschaft auf die Stellungnahme der Anwälte, die offensichtlich ebenfalls auf Zeit spielen, so wie das auch bei der CDU zu beobachten ist, die die Aufklärung in den Ausschüssen hinausschiebt.

Nach den anfänglichen falschen Erklärungen hat sich der Bürgermeisters nicht weiter zu den Vorgängen geäußert. Auch die CDU schweigt, es sei denn, man nimmt die Äußerungen des Stadtrats Koch im hr-Fernsehen als solche. Nicht einmal eine Entschuldigung war zu hören.

Der Bürgermeister und die Homberger CDU hoffen wahrscheinlich auf die Vergesslichkeit der Bürger. Nicht anders ist die Äußerung des Bürgermeisters zu erklären, er werde die nächsten vier Jahre Homberg erhalten bleiben.

Je länger sich diese Affäre hinzieht, desto mehr Schaden nimmt die Stadt. Wo immer der Bürgermeister als Vertreter Hombergs auftritt, weiß man um die Vorgänge. Ein ernstzunehmender Vertreter Hombergs, der die Belange der Stadt vertreten kann, ist er nicht mehr.

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4 Kommentare zu “Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Bürgermeister”

  1. Barolle

    Warum nicht wie bei jedem anderen Beamten auch, bei Vorwürfen die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führen, aus Gründen z. B. um Schaden für Amt, Beamten zu vermeiden, auch um ggf Vertuschung oder Erschwerung der Vermittlung zu verhindern, weder der Landrat oder der RP eingeschritten sind, bleibt zu hinterfragen.

    Insofern tragen sie für meine Begriffe an der politischen und menschlichen Malaisse in Homberg ein Teil Schuld.
    Damit natürlich auch für den Schaden den der Ruf der Stadt nimmt.

    Das ist meine persönliche Meinung.
    Wer mag, kann gerne Fakten nennen, die belegen, dass hier absolut korrekt gehandelt wurde.

    Wie weit es die Stadtverordnetenversammlung ist, die hier hätte Tätig werden müssen oder können weiß ich nicht.
    Wenn ja – dann sind auch sie es, die mittragen an dem ganzen Negativen.
    Selbst wenn keine Erfolgsaussichten bei den Mehrheitsverhältnissen bestehen, hätte man immer Gelegenheit gehabt, Zeichen zu setzen.

    Eine investigative und nach Fakten und Erfolgen lechzende Presse gibt es in Nordhessen auch nicht.
    In Südhessen sind die Medien aktiver.

  2. Mahner

    Nun ja, wenn man bedenkt, aber wann der BGW mit der Anerkennung seiner Rentenansprüche als Bürgermeister rechnen kann, macht das Warten der Justiz schon Sinn.

    Das man jedoch auf die Aussage des Bgm so lange wartet ist schon Verdummung des Staatsanwaltes oder zweifelt etwa jemand an der Unabhängigkeit der Justiz oder denkt jemand sogar an Seilschaften?

  3. Barolle

    Seine Versorgungsansprüche kann er auch verlieren. Das hängt vom Urteil ab. Musterbeispiel ist Herr Kanther.
    Der bekam 11 Monate. Zur Bewährung. Bei 12 Monaten wären seine Pension futsch gewesen.

    Für eine Richter ist es nicht leicht hier das richtige Maß zu finden: Entscheidet er sich für eine kleine Starfe ist sofort vom PromiBonus die Rede. Ist er zu hart, heißt es, dass man ein Exempel statuieren wolle.

    Meine Meinung ist :
    Wer Vorbildfunktion hat und Beamter ist hat gegenüber seinem Dienstherrn besondere Rechte – aber auch Pflichten.
    Da sollte man schon im Interesse der Glaubwürdigkeit einer Position und unseres Staatswesens zeigen, dass man nicht gewillt ist sich auf „Spielchen“ einzulassen. es hätte nämlich eine verheerende Wirkung auf das Verhalten der Bürger gegenüber unserem Staat.
    In diesem Fall geht es sicherlich nicht nur um das Fahrtenbuch. Es geht um Arbeitsrecht und Direktionsfunktion, Abhängigkeitsverhältnisse, Steuern und Sozialabgaben die möglicherweise nicht entrichtet wurden, Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung, tarifvertragliche Bestimmungen. Evtl sogar noch mehr.

    Was die mögliche Zweckentfremdung von Fördergeldern angeht ist in erster Linie zu prüfen, ob die Anstellung rechtmäßig erfolgte,
    der Angestellte einen dem Förderzweck dienende Tätigkeitsbeschreibung hatte und welche Tätigkeiten er tatsächlich ausgeübt hat.
    Das geschieht auch auf dem Hintergrund öffentlicher Äußerungen und Auftretens.

    Hier wird man vermutlich auch Mitarbeiter der Homberger Stadtverwaltung und ggf Bürger die Kontakte hatten befragen müssen.
    Ob und wie die Staatsanwaltschaft ermittelt ist zunächst allein ihre Sache.

  4. ronneberg

    @Barolle

    Es braucht Zeit die Kuh vom Eis zu bringen, ohne dass der Bürgermeister ernsthaft Schaden nimmt. Wer bricht sich so kurz vor dem Ziel schon gerne die Beine.

    Backstage geht es hektischer zu, als man vermuten möchte. Der Anwalt des Bürgermeisters muss sich eine Erklärung einfallen lassen, die dem ermittelnden Staatsanwalt die Möglichkeit gibt, das Verfahren auf kleinem Feuer zu kochen und einzustellen. Sowas schüttelt man nicht aus dem Ärmel. Ich denke mal, bis zur Anklage wird es nicht kommen. Das wird auf dem kleinen Dienstweg erledigt werden. Ich müsste mich schon sehr irren, wenn überhaupt mehr als eine Geldbuße im Portokassenbereich zum Tragen kommt. Einstellung des Verfahrens unter Auflagen ist wohl eher real.

    Nach aussen liest sich das dann wie, minderschwerer Fall, keine Schuld feststellbar, unglücklich verhalten, niemand geschädigt, nur ein kleiner Fehler, Vorsatz nicht nachweisbar, einwandfreier Leumund, auf Grund seiner Verdienste, et cetera pp.

    Motto: Vor Gericht sind alle gleich, nur einige sind etwas gleicher.

    Dann wird der Bürgermeister tatsächlich Homberg noch vier Jahre erhalten bleiben, nicht gerade zum Vorteil der Stadt und besonders der Bürger. Die „Oberbürgermeisterin“ wirds freuen, nicht mehr wie ein Trauerschwan herumlaufen zu müssen.

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